Betreff
Mitteilung - Regionalisiertes Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2015
Vorlage
2015 0889
Art
M i t t e i l u n g

Der Niedersächsische Städtetag hat mit Schreiben vom 11. Mai 2015 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2015 vorgelegt (s. Anlage).

 

 

 

Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2015 – gegenüber der Steuerschätzung vom November 2014 – von 2,881 Mio. € auf 2,939 Mio. € erhöht und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 73 Mio. € auf 67 Mio. € vermindert. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mehrerträge / -einzahlungen von rd. 225 T€ gegenüber dem im Haushaltsplan berücksichtigten Ansatz für 2015 (Ansatz Haushaltsplan = 12.811.000 €; voraussichtliches Ergebnis 13.036.000 €).

 

 

Für den Finanzplanungszeitraum 2016 bis 2019 ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Haushalt

Ertrag nach Steuerschätzung 05/15
rd.

Veränderung

2016

13.509.000 €

13.659.000 €

+ 147.000 €

2017

14.229.000 €

14.359.000 €

+ 130.000 €

2018

14.996.000 €

15.096.000 €

+ 130.000 €

2019

0 €

15.864.000 €

0 €

 

 

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hat sich der Betrag (388 Mio. €) gegenüber der Steuerschätzung vom November 2014 (349 Mio. €) um 39 Mio. € erhöht. Für den Haushalt ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Haushalt

Ertrag nach Steuerschätzung 05/15
rd.

Veränderung

2015

653.000 €

726.000 €

+ 73.000 €

2016

673.000 €

754.000 €

+ 81.000 €

2017

694.000 €

777.000 €

+ 83.000 €

2018

717.000 €

722.000 €

+ 5.000 €

2019

0 €

749.000 €

0 €

 

 

 

 

Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2015 nur geringe Ertragssteigerungen prognostiziert. Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen rd. 450 T€ über dem im Haushalt veranschlagten Ansatz  Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen kurzfristig bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig anderes Bild ergeben könnte.