Betreff
Kindertagesstätten Gebührensatzung 2015
Vorlage
2015 0873/1
Aktenzeichen
51.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die dieser Vorlage und dem Originalprotokoll beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.05.2015 mit der Ursprungsvorlage befasst. Die Verwaltung hatte Folgendes zusätzlich vorgetragen:

 

Soweit Kinder in Krippen oder in Kindergärten länger als bis 13.00 Uhr betreut werden, besteht eine Pflicht zur Teilnahme am Mittagessen (§ 1 Abs. 3 der Gebührensatzung). Aus gesundheitlichen und religiösen Gründen ist eine Teilnahme am Mittagessen teilweise nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Regelungsinhalt entsprechend anzupassen und folgende Formulierung in der Gebührensatzung aufzunehmen:

 

Soweit Kinder in Krippen oder in Kindergärten länger als bis 13.00 Uhr betreut werden, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Teilnahme am Mittagessen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist aus religiösen oder ärztlich attestierten gesundheitlichen Gründen möglich.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zum Schluss seiner Beratungen dieser Empfehlung ebenso einstimmig gefolgt wie den vorgeschlagenen Satzungsänderungen aus der Ursprungsvorlage.

 

Die Formulierung findet sich in der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten 7. Änderungssatzung, Artikel 5, wieder.