Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt
den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und beschließt
den Jahresabschluss des Jahres 2010,
mit
dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er
gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2010, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO (§§ 58 Abs. 1
Ziff. 9 u. 117 Abs. 1 NKomVG) genehmigt worden sind, nachträglich zu (s. Anhang
Jahresabschluss 2010, Seiten 101 bis 103). Darüber hinaus nimmt er die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 bis
10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 89 NGO (§ 117 NKomVG) i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2010 beim
Bürgermeister lag) zur Kenntnis (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 104 bis
112).
dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 die
Entlastung zu erteilen,
den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die
außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2010 (522.504,73 €) zur
anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
-2.957.428,27 € zu verwenden (der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -2.434.923,54 €
wird in der Bilanz 2011 als Fehlbetrag aus Vorjahren ausgewiesen).
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 100 NGO (§ 128 NKomVG)
hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit sämtlichen
Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträgen,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein
Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine
Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2010 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und
der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
nach § 101 Abs. 1 NGO (neu: § 129 Abs. 1 NKomVG) festgestellt.
Der Jahresabschluss 2010 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum
Anhang - der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des
Bürgermeister dazu sind dem Rat gemäß § 101 Abs. 1 S. 2 NGO (neu: § 129 Abs. 1
S. 2 NKomVG) vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser Vorlage als
Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim Jahresabschluss darauf
verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen Teilergebnis- und
Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage beizufügen. Sie
liegen vollständig vor und waren Gegenstand der Jahresabschlussprüfung des
städtischen Rechnungsprüfungsamtes).
Der vorliegende
Jahresabschluss 2010 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2010 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit
einem Fehlbetrag in Höhe von -2.957.428,27 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan
2010, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -7.928.200,00 €
vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 4.970.771,71 €.
Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von
522.504,73 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von
1.570.000 € vorsah, eine Verschlechterung von 1.047.498,27 € bedeutet.
Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2010 schließt mit einem
Fehlbetrag in Höhe von -2.434.923,54 € ab (Haushaltsplan 2010 = -6.358.200
€).
Finanzrechnung
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der
Finanzrechnung 2010 ein negativer Saldo in Höhe von -1.229.954,54 € ergeben
(Haushalt 2010 = -6.308.500 €).
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2010 bei -4.607.455,77
€ (Haushalt 2010 = -3.572.400 €).
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen erfolgten
im Jahr 2010 keine. Die Auszahlungen für die (ordentliche) Tilgung der
bestehenden Darlehen liegen bei 416.271,23 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit
im Jahr 2010 ein negativer Saldo in dieser Höhe ergibt.
Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und
Auszahlungen ein positiver Saldo in Höhe von 2.721.197,67 €
Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Reduzierung der liquiden
Mittel um 3.532.483,87 €.
Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2010 einen negativen
Endbestand an Zahlungsmitteln von -857.026,47 € aus, der in der Bilanz auf
der Passivseite bei den „Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung“ steht (in der Eröffnungsbilanz lagen die liquiden Mittel
auf der Aktivseite bei 2.675.457,40 €).
Bilanz
Das Volumen der Bilanz hat sich von 214.411.604,15 € (Stand
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010) um 2.975.981,28 € auf 217.387.585,43 € (Stand
Schlussbilanz zum 31.12.2010) erhöht. Dem Vermögenszuwachs auf der Aktivseite
stehen dabei im Wesentlichen ein Rückgang der Nettoposition um 1,68 Mio. € und
ein Anstieg bei den Schulden um 4,77 Mio. € auf der Passivseite gegenüber.
Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die
Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im
Rechenschaftsbericht.
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das
Haushaltsjahr 2010
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2010 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 23.04.2015 zusammengefasst.
Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 119 Abs. 1 und 120 Abs. 1 NGO (§§ 155, 156 NKomVG).
Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
· Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt,
· die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind und
· bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.
Gegen eine Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.
Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.
Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Beschluss
des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses
Der Rat beschließt gemäß $ 40 Abs. 1 Nr. 9 NGO (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V.
m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG) über den Jahresabschluss. Der Beschluss bildet die
Grundlage für die Entlastung des Bürgermeisters. Mit dem Beschluss bringt der
Rat zum Ausdruck, dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr ordnungsgemäß
geführt worden ist.
Mit dem
Beschluss über den Jahresabschluss stimmt der Rat gleichzeitig den außer- und
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres zu, die im Rahmen
des Jahresabschlusses ohne seine nach § 40 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 89 Abs. 1
NGO (§ 58 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 117 Abs. 1 NKomVG) erforderliche Zustimmung
geleistet worden sind (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 101 bis 103).
Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit
gem. § 89 NGO i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2010 beim Bürgermeister lag)
zur Kenntnis (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 104 bis 112).
Entlastung des Bürgermeisters
Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Jahresabschlusses sieht § 101 Abs.
1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) vor, über die Entlastung des Bürgermeisters zu
beschließen. Ohne einen Beschluss über den Jahresabschluss ist allerdings keine
wirksame Entlastung möglich, sodass der Beschluss zeitgleich mit oder zeitlich
vor dem Entlastungsbeschluss zu treffen ist.
Verwendung des Jahresergebnisses
Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.
V. m. § 110 Abs. 7 S. 3, § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die Verwendung
des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu
beschließen.
Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2010 beim
ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von -2.957.428,27 € und beim außerordentlichen
Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 522.504,73 € ergeben.
Ein Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes soll
zuerst mit der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten
Rücklage gedeckt werden. Sind keine Überschussrücklagen vorhanden, kann der
Fehlbetrag auch mit einem Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage gedeckt werden.
Da bei der Stadt Burgdorf keine Überschussrücklagen aus Vorjahren bestehen (die Umstellung auf die Doppik erfolgte zum 01.01.2010), kommt hier nur der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis in Frage.
Die
Verwaltung empfiehlt daher, den Überschuss der außerordentlichen Erträge über
die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2010 in Höhe von
522.504,73 € zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von
-2.957.428,27 € zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von
-2.434.923,54 € wird in der Bilanz 2011 als Fehlbetrag aus Vorjahren
ausgewiesen.