Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2010
Vorlage
2015 0887
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und beschließt

 

den Jahresabschluss des Jahres 2010,

 

mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO (§§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. 117 Abs. 1 NKomVG) genehmigt worden sind, nachträglich zu (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 101 bis 103). Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 89 NGO (§ 117 NKomVG) i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2010 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 104 bis 112).

 

dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 die Entlastung zu erteilen,

 

den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2010 (522.504,73 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -2.957.428,27 € zu verwenden (der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -2.434.923,54 € wird in der Bilanz 2011 als Fehlbetrag aus Vorjahren ausgewiesen).

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 100 NGO (§ 128 NKomVG)  hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

 

 

Der Jahresabschluss 2010 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses nach § 101 Abs. 1 NGO (neu: § 129 Abs. 1 NKomVG) festgestellt.

 

 

Der Jahresabschluss 2010 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum Anhang - der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Bürgermeister dazu sind dem Rat gemäß § 101 Abs. 1 S. 2 NGO (neu: § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG) vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim Jahresabschluss darauf verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage beizufügen. Sie liegen vollständig vor und waren Gegenstand der Jahresabschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes).

 

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2010 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2010 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von -2.957.428,27 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2010, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -7.928.200,00 € vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 4.970.771,71 €.

 

Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 522.504,73 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von 1.570.000 € vorsah, eine Verschlechterung von 1.047.498,27 € bedeutet.

 

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2010 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von -2.434.923,54 € ab (Haushaltsplan 2010 = -6.358.200 €). 

 

Finanzrechnung

 

Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der Finanzrechnung 2010 ein negativer Saldo in Höhe von -1.229.954,54 € ergeben (Haushalt 2010 = -6.308.500 €).

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2010 bei -4.607.455,77 € (Haushalt 2010 = -3.572.400 €).

 

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen erfolgten im Jahr 2010 keine. Die Auszahlungen für die (ordentliche) Tilgung der bestehenden Darlehen liegen bei 416.271,23 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit im Jahr 2010 ein negativer Saldo in dieser Höhe ergibt.

 

Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen ein positiver Saldo in Höhe von 2.721.197,67 €

 

Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Reduzierung der liquiden Mittel um 3.532.483,87 €. 

 

Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2010 einen negativen Endbestand an Zahlungsmitteln von -857.026,47 € aus, der in der Bilanz auf der Passivseite bei den „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung“ steht (in der Eröffnungsbilanz lagen die liquiden Mittel auf der Aktivseite bei 2.675.457,40 €).

 

Bilanz

Das Volumen der Bilanz hat sich von 214.411.604,15 € (Stand Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010) um 2.975.981,28 € auf 217.387.585,43 € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2010) erhöht. Dem Vermögenszuwachs auf der Aktivseite stehen dabei im Wesentlichen ein Rückgang der Nettoposition um 1,68 Mio. € und ein Anstieg bei den Schulden um 4,77 Mio. € auf der Passivseite gegenüber.

 

Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im Rechenschaftsbericht.

 

 

 

Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2010 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 23.04.2015 zusammengefasst.

 

Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 119 Abs. 1 und 120 Abs. 1 NGO (§§ 155, 156 NKomVG).

 

Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass

 

   der Haushaltsplan eingehalten wurde,

 

   die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

 

   bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Be­achtung der maßge­benden Verwaltungsgrundsätze und gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und

 

   das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

·         Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt,

 

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind und

 

·         bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.

 

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:

 

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.

 

Gegen eine Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.

 

 

Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.

 

Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

Beschluss des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses

 

Der Rat beschließt gemäß $ 40 Abs. 1 Nr. 9 NGO (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG) über den Jahresabschluss. Der Beschluss bildet die Grundlage für die Entlastung des Bürgermeisters. Mit dem Beschluss bringt der Rat zum Ausdruck, dass die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr ordnungsgemäß geführt worden ist.

 

Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt der Rat gleichzeitig den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres zu, die im Rahmen des Jahresabschlusses ohne seine nach § 40 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 89 Abs. 1 NGO (§ 58 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 117 Abs. 1 NKomVG) erforderliche Zustimmung geleistet worden sind (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 101 bis 103). Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 89 NGO i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2010 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis (s. Anhang Jahresabschluss 2010, Seiten 104 bis 112).

 

 

 

Entlastung des Bürgermeisters

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Jahresabschlusses sieht § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) vor, über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Ohne einen Beschluss über den Jahresabschluss ist allerdings keine wirksame Entlastung möglich, sodass der Beschluss zeitgleich mit oder zeitlich vor dem Entlastungsbeschluss zu treffen ist.

 

 

Verwendung des Jahresergebnisses

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 110 Abs. 7 S. 3, § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2010 beim ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von -2.957.428,27 € und beim außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 522.504,73 € ergeben.

 

Ein Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes soll zuerst mit der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt werden. Sind keine Überschussrücklagen vorhanden, kann der Fehlbetrag auch mit einem Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage gedeckt werden.

 

Da bei der Stadt Burgdorf keine Überschussrücklagen aus Vorjahren bestehen (die Umstellung auf die Doppik erfolgte zum 01.01.2010), kommt hier nur der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis in Frage.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2010 in Höhe von 522.504,73 € zur anteiligen Deckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
-2.957.428,27 € zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -2.434.923,54 € wird in der Bilanz 2011 als Fehlbetrag aus Vorjahren ausgewiesen.