Betreff
Mitteilung: Durchführung einer überörtlichen Prüfung; Handlungsoptionen von Kommunen hinsichtlich ihrer Sparkassen
Vorlage
2015 0885
Art
M i t t e i l u n g
Das
Prüfungsergebnis wurde der Stadt Burgdorf mit Schreiben vom 19.05.2015 zur
Kenntnis gegeben. Über das Prüfungsergebnis ist der Rat als Hauptorgan der
Stadt Burgdorf gemäß § 5 Absatz 1 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG)
zu informieren. Die Prüfungsmitteilung ist der Mitteilungsvorlage als Anlage 1
beigefügt.
Nach
der Bekanntgabe im Rat ist das Prüfungsergebnis für die Dauer von 7 Werktagen öffentlich
auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu geben (§ 5 Abs. 2 NKPG).