Bezugsvorlagen: 2010 0736 bis 2010 0736/2
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Beschlussvorschlag:
Die weiterführenden Planstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-78/1 „Gewerbepark Nordwest 2. Abschnitt“ erhalten folgende Namen:
Planstraße A2/3: „Lise-Meitner-Straße“
Planstraße B2/3: „Otto-Hahn-Straße“
Sachverhalt und Begründung:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-78/1 (Gewerbepark Nordwest 2. Bauabschnitt) sind die weiterführenden Planstraßen A2/3 und B2/3 zu benennen (Plan s. Anlage 1).
Bei diesen Straßen handelt es sich um Verlängerungen der vorhandenen „Lise-Meitner-Straße“ (Planstraße A1/2) und „Otto-Hahn-Straße“ (Planstraße B1/2).
Ich schlage daher vor, die weiterführenden Planstraßen ebenfalls „Lise-Meitner-Straße“ (A2/3) und „Otto-Hahn-Straße“ (B2/3) zu nennen.
Eine Benennung der Planstraße E ist nicht erforderlich. In der städtebaulichen Konzeption der Begründung zum Bebauungsplan 0-78/1 ist in diesem Bereich lediglich ein provisorischer Ringschluss für den Kraftfahrzeugverkehr zwischen den Planstraßen A und B vorgesehen. Mit der Entwicklung des 3. Bauabschnitts wird dieser provisorische Ringschluss für den Kraftfahrzeugverkehr entfallen und lediglich als Geh- und Radwegverbindung (sowie für Ver- und Entsorgungsleitungen) genutzt.