Betreff
Neubesetzung Verwaltungsausschuss
Vorlage
2015 0875
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Sitzverteilung und Besetzung des Verwaltungsausschusses wird wie folgt festgestellt:

 

Fraktion / Gruppe

Mitglied

Stellv. Mitglied

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

SPD / Die Grünen

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

WGS

 

1.

 

 

2.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Schreiben vom 04.05.2015 teilt die WGS-Fraktion mit, dass Ratsherr Obst ab dem 21.05.2015 Mitglied der WGS-Fraktion ist. Gleichzeitig wird ein Antrag auf Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gestellt. Der Antrag ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

Damit besteht die WGS-Fraktion künftig aus drei Mitgliedern (vorher zwei).

 

Nach § 75 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 9 NKomVG muss der Verwaltungsausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird.

 

Die Berechnung der künftigen Sitzverteilung ist als Anlage 2 beigefügt. Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Sitze eines jeden Ausschusses entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu verteilen, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung ergeben haben, auf die Fraktionen oder Gruppen zu verteilen. Nach § 71 Abs. 3 NKomVG stehen einer Fraktion oder Gruppe, der mehr als die Hälfte der Abgeordneten angehören, auch mehr als die Hälfte der im Ausschuss insgesamt zu vergebenden Sitze zu. Ist dieses nach Absatz 2 nicht gewährleistet, so wird in diesem Fall dieser Fraktion oder Gruppe ein weiterer Sitz zugeteilt; für die danach zu vergebenden Sitze ist Absatz 2 anzuwenden.

 

Lt. der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Verwaltungsausschuss eine neue Sitzverteilung. Danach hat die Gruppe SPD / Die Grünen weiterhin Anspruch auf fünf Sitze, die CDU-Fraktion Anspruch auf zwei Sitze (vorher drei) und die WGS-Fraktion Anspruch auf einen Sitz (vorher 0 bzw. Grundmandat). Der Antrag der WGS-Fraktion ist damit begründet, da ihre Mitgliedschaftsrechte durch die Änderung der Stärkeverhältnisse betroffen sind.

 

Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG stellt der Rat die Sitzverteilung und die Ausschussbenennung durch Beschluss fest. Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 5 NKomVG kann die WGS-Fraktion, da sie nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist, eine zweite Stellvertreterin bzw. Stellvertreter benennen.

 

 

 

Anlagen