Betreff
Kindertagesstättenneubau im Bereich der Südstadt;
Ausführungen zur Anzahl der empfohlenen Kindergartenplätze
Vorlage
2015 0864
Aktenzeichen
51.1
Art
M i t t e i l u n g

Im Kindertagesstättenbedarfsplan 2015 wurde für die Kernstadt inkl. Beinhorn, Heeßel und Hülptingsen ein zusätzlicher Kindergarten- als auch Krippenplatzbedarf ermittelt. Insbesondere für die Südstadt wurde ein erhöhter Bedarf festgestellt. Auf die Vorlagen 2014 0752 und 2014 0752/1 „Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015“ wird Bezug genommen. Die Verwaltung wurde daraufhin durch Beschluss des Rates beauftragt, die Planungen für einen Kindergartenneubau mit 75 Kindergartenplätzen und 30 Krippenplätzen in 2015 aufzunehmen.

 

Parallel zur Planungsaufnahme wurde vom Familienservicebüro erfasst, wie sich die Betreuung der Kindergartenkinder, für die kein Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2014/2015 zur Verfügung steht, gestaltet. Der im Kindertagesstättenbedarfsplan ermittelte Bedarf für die Kindergartenjahre 2013/2014 bis 2016/2017 wurde zudem mit den zum Stichtag 24.03.2015 bereits eingetretenen Rechtsansprüchen verglichen. Zur Berechnung der bereits eingetretenen Rechtsansprüche wurden die Geburten folgender Zeiträume zu Grunde gelegt:

 

KiGa-Jahr:

2013/2014:

01.10.2007 - 31.07.2011

KiGa-Jahr:

2014/2015:

01.10.2008 - 31.07.2012

KiGa-Jahr:

2015/2016:

01.10.2009 - 31.07.2013

KiGa-Jahr:

2016/2017:

01.10.2010 - 31.07.2014

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Kindergartenplätzen in der Kernstadt inkl. Beinhorn, Heeßel und Hülptingsen besteht. Im Kindergartenjahr 2014/2015 wurden 12 Kann-Kinder zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 eingeschult. 15 Kinder werden auswärts (z.B. in Betriebskindertagesstätten) betreut, so dass der im Bedarfsplan prognostizierte Bedarf von rund 75 zusätzlichen Kindergartenplätzen zutrifft.

 

Von den rund 75 Kindern, für die im Kindergartenjahr 2014/2015 kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden kann, werden rund 30 Kinder, die im Verlauf des Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollendet haben bzw. noch vollenden werden, bis zum 31.07.2015 in der Krippe weiterbetreut. Das Familienservicebüro hat für den Zeitraum vom 01.03. – 31.07.2015 rund 25 Kindergartenplatzabsagen erteilen müssen. D.h. für rund 20 verbleibende Kinder wurde kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gegenüber dem Familienservicebüro geltend gemacht. Es besteht die Vermutung, dass die Eltern dieser Kinder bewusst Wartezeiten in Kauf nehmen, um einen Kindergartenplatz in ihrer Wunscheinrichtung zu erhalten.

 

Gemessen an den vorgenommenen Platzabsagen und insbesondere an den nicht geltend gemachten Rechtsansprüchen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kindergartenneubau orientiert an der Größe der Kindertagesstätte Pusteblume ausreichend ist.

 

Das Angebot der Kita Pusteblume umfasst insgesamt zwei Kindergartengruppen und kann abhängig vom Bedarf um eine Kleingruppe mit 10 Kindergartenplätzen erweitert werden. Für die Kleingruppe wird ein Raum, der ursprünglich als „Intensivraum“ für Kleingruppenarbeit vorgesehen war, genutzt. Die Investitionskosten lassen sich mit einem kleineren Kindergartenneubau ggf. reduzieren.

 

Wird der empfohlene Kindertagesstättenneubau von drei auf 2 bzw. 2 ½ Kindergartengruppen reduziert, wird es allerdings auch weiterhin nicht für alle Krippenkinder möglich sein, mit Vollendung ihres 3. Lebensjahres in die Kindergartengruppen zu wechseln. Mithin kann die angestrebte U3-Betreuungsquote von 70 % aller Ein- und Zweijährigen zum Ende eines Kindergartenjahres nicht erreicht werden. Im Hinblick auf den erwarteten zunehmenden Bedarf an Krippenplätzen besteht die Empfehlung, eine „echte“ 70 %-ige Betreuungsquote anzustreben.

 

Mit einem 2- bis 2½-gruppigen Kindergartenneubau wird es voraussichtlich ebenfalls nicht möglich sein, Kindergartenplatzaufnahmen zum Ende eines Kindergartenjahres vorzunehmen. Durchgängige Aufnahmen sind jedoch wünschenswert, um Kindertagesstätten bei den Neuaufnahmen und damit bei der Gestaltung und zeitlichen Planung der Eingewöhnungsphasen zu entlasten. Derzeit „stauen“ sich die Neuaufnahmen zum 01.08. eines Kindergartenjahres. Zu diesem Zeitpunkt verlassen die angehenden Schulkinder die Kindertagesstätten. Kann eine unterjährige Aufnahme gewährleistet werden, lassen sich Eingewöhnungsphasen besser und leichter aufeinander abstimmen. Im Übrigen kann durchgängig dem bestehenden Rechtsanspruch entsprochen werden.

 

Die Verwaltung verspricht sich bei einem dreigruppigen Kindergartenneubau zudem flexibler auf:

 

·         unerwartete Bedarfe, bspw. ausgelöst durch Flüchtlingssituationen,

 

·         veränderte Bedarfe (Einschulungsrückgang von Kann-Kindern, geringere Betreuungsplatzinanspruchnahme auswärtiger Betreuungsplätze, weiter zunehmende Nachfrage nach einer Krippenbetreuung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen),

 

·         stärkere Geburtenjahrgänge, bspw. ausgelöst durch Ausweisung neuer Baugebiete,

 

·         eine inklusive Betreuung,

 

·         Betreuungsplatznachfragen aus benachbarten Kommunen nach Betreuungsplätzen in der Nähe der Arbeits- bzw. Betriebsstätte (Grundsatz der besseren Vereinbarkeit von Familie & Beruf),

 

reagieren zu können.

 

Mit einem höheren Betreuungsangebot werden ebenfalls organisatorische Vorteile in Form einer frühzeitigen Kindergartenplatzvergabe, bspw. im Frühjahr eines Kalenderjahres für das sich anschließende Kindergartenjahr, verbunden. Frühzeitige Platzzusagen sind im Hinblick auf die zunehmende Berufstätigkeit beider Elternteile und dem zunehmenden Anteil Alleinerziehender wünschenswert. Weiterhin wird der Verwaltungsaufwand reduziert, wenn sowohl für die Eltern als auch das Familienservicebüro frühzeitig Planungssicherheit besteht.

 

Ein ausreichender zeitlicher Vorlauf bei der Platzvergabe wirkt sich auch auf die Planungssicherheit bei den in der Tagespflege tätigen Personen aus. Betreuungswechsel sind frühzeitig bekannt und lassen eine frühzeitigere Vermittlung von Betreuungsplätzen in der Tagespflege zu. Einkommenseinbußen können reduziert, Tagespflegepersonen an die Stadt Burgdorf längerfristig gebunden werden.

 

Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung weiterhin einen Kindergartenneubau mit 75 Kindergartenplätzen.