Ausführungen zur Anzahl der empfohlenen Kindergartenplätze
Im
Kindertagesstättenbedarfsplan 2015 wurde für die Kernstadt inkl. Beinhorn,
Heeßel und Hülptingsen ein zusätzlicher Kindergarten- als auch
Krippenplatzbedarf ermittelt. Insbesondere für die Südstadt wurde ein erhöhter
Bedarf festgestellt. Auf die Vorlagen 2014 0752 und 2014 0752/1
„Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015“ wird Bezug genommen. Die Verwaltung
wurde daraufhin durch Beschluss des Rates beauftragt, die Planungen für einen
Kindergartenneubau mit 75 Kindergartenplätzen und 30 Krippenplätzen in 2015
aufzunehmen.
Parallel zur
Planungsaufnahme wurde vom Familienservicebüro erfasst, wie sich die Betreuung
der Kindergartenkinder, für die kein Kindergartenplatz im Kindergartenjahr
2014/2015 zur Verfügung steht, gestaltet. Der im Kindertagesstättenbedarfsplan
ermittelte Bedarf für die Kindergartenjahre 2013/2014 bis 2016/2017 wurde zudem
mit den zum Stichtag 24.03.2015 bereits eingetretenen Rechtsansprüchen
verglichen. Zur Berechnung der bereits eingetretenen Rechtsansprüche wurden die
Geburten folgender Zeiträume zu Grunde gelegt:
KiGa-Jahr: |
2013/2014: |
01.10.2007
- 31.07.2011 |
|
KiGa-Jahr: |
2014/2015: |
01.10.2008
- 31.07.2012 |
|
KiGa-Jahr: |
2015/2016: |
01.10.2009
- 31.07.2013 |
|
KiGa-Jahr: |
2016/2017: |
01.10.2010
- 31.07.2014 |
Im Ergebnis
ist festzustellen, dass ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Kindergartenplätzen
in der Kernstadt inkl. Beinhorn, Heeßel und Hülptingsen besteht. Im
Kindergartenjahr 2014/2015 wurden 12 Kann-Kinder zu Beginn des
Kindergartenjahres 2014/2015 eingeschult. 15 Kinder werden auswärts (z.B. in
Betriebskindertagesstätten) betreut, so dass der im Bedarfsplan prognostizierte
Bedarf von rund 75 zusätzlichen Kindergartenplätzen zutrifft.
Von den rund
75 Kindern, für die im Kindergartenjahr 2014/2015 kein Kindergartenplatz zur
Verfügung gestellt werden kann, werden rund 30 Kinder, die im Verlauf des
Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollendet haben bzw. noch vollenden
werden, bis zum 31.07.2015 in der Krippe weiterbetreut. Das Familienservicebüro
hat für den Zeitraum vom 01.03. – 31.07.2015 rund 25 Kindergartenplatzabsagen
erteilen müssen. D.h. für rund 20 verbleibende Kinder wurde kein Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz gegenüber dem Familienservicebüro geltend gemacht.
Es besteht die Vermutung, dass die Eltern dieser Kinder bewusst Wartezeiten in
Kauf nehmen, um einen Kindergartenplatz in ihrer Wunscheinrichtung zu erhalten.
Gemessen an
den vorgenommenen Platzabsagen und insbesondere an den nicht geltend gemachten
Rechtsansprüchen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kindergartenneubau
orientiert an der Größe der Kindertagesstätte Pusteblume ausreichend ist.
Das Angebot
der Kita Pusteblume umfasst insgesamt zwei Kindergartengruppen und kann
abhängig vom Bedarf um eine Kleingruppe mit 10 Kindergartenplätzen erweitert
werden. Für die Kleingruppe wird ein Raum, der ursprünglich als „Intensivraum“
für Kleingruppenarbeit vorgesehen war, genutzt. Die Investitionskosten lassen
sich mit einem kleineren Kindergartenneubau ggf. reduzieren.
Wird der
empfohlene Kindertagesstättenneubau von drei auf 2 bzw. 2 ½ Kindergartengruppen
reduziert, wird es allerdings auch weiterhin nicht für alle Krippenkinder möglich
sein, mit Vollendung ihres 3. Lebensjahres in die Kindergartengruppen zu
wechseln. Mithin kann die angestrebte U3-Betreuungsquote von 70 % aller Ein-
und Zweijährigen zum Ende eines Kindergartenjahres nicht erreicht werden. Im
Hinblick auf den erwarteten zunehmenden Bedarf an Krippenplätzen besteht die
Empfehlung, eine „echte“ 70 %-ige Betreuungsquote anzustreben.
Mit einem 2-
bis 2½-gruppigen Kindergartenneubau wird es voraussichtlich ebenfalls nicht
möglich sein, Kindergartenplatzaufnahmen zum Ende eines Kindergartenjahres
vorzunehmen. Durchgängige Aufnahmen sind jedoch wünschenswert, um
Kindertagesstätten bei den Neuaufnahmen und damit bei der Gestaltung und
zeitlichen Planung der Eingewöhnungsphasen zu entlasten. Derzeit „stauen“ sich
die Neuaufnahmen zum 01.08. eines Kindergartenjahres. Zu diesem Zeitpunkt
verlassen die angehenden Schulkinder die Kindertagesstätten. Kann eine unterjährige
Aufnahme gewährleistet werden, lassen sich Eingewöhnungsphasen besser und
leichter aufeinander abstimmen. Im Übrigen kann durchgängig dem bestehenden
Rechtsanspruch entsprochen werden.
Die Verwaltung
verspricht sich bei einem dreigruppigen Kindergartenneubau zudem flexibler auf:
·
unerwartete Bedarfe, bspw. ausgelöst durch
Flüchtlingssituationen,
·
veränderte Bedarfe (Einschulungsrückgang von
Kann-Kindern, geringere Betreuungsplatzinanspruchnahme auswärtiger
Betreuungsplätze, weiter zunehmende Nachfrage nach einer Krippenbetreuung mit
entsprechenden Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen),
·
stärkere Geburtenjahrgänge, bspw. ausgelöst durch
Ausweisung neuer Baugebiete,
·
eine inklusive Betreuung,
·
Betreuungsplatznachfragen aus benachbarten
Kommunen nach Betreuungsplätzen in der Nähe der Arbeits- bzw. Betriebsstätte
(Grundsatz der besseren Vereinbarkeit von Familie & Beruf),
reagieren zu
können.
Mit einem
höheren Betreuungsangebot werden ebenfalls organisatorische Vorteile in Form
einer frühzeitigen Kindergartenplatzvergabe, bspw. im Frühjahr eines Kalenderjahres
für das sich anschließende Kindergartenjahr, verbunden. Frühzeitige
Platzzusagen sind im Hinblick auf die zunehmende Berufstätigkeit beider
Elternteile und dem zunehmenden Anteil Alleinerziehender wünschenswert.
Weiterhin wird der Verwaltungsaufwand reduziert, wenn sowohl für die Eltern als
auch das Familienservicebüro frühzeitig Planungssicherheit besteht.
Ein
ausreichender zeitlicher Vorlauf bei der Platzvergabe wirkt sich auch auf die
Planungssicherheit bei den in der Tagespflege tätigen Personen aus.
Betreuungswechsel sind frühzeitig bekannt und lassen eine frühzeitigere
Vermittlung von Betreuungsplätzen in der Tagespflege zu. Einkommenseinbußen
können reduziert, Tagespflegepersonen an die Stadt Burgdorf längerfristig
gebunden werden.
Aus
vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung weiterhin einen Kindergartenneubau
mit 75 Kindergartenplätzen.