Betreff
Bebauungsplan 0-76/1 "Läuferweg", Satzung
Bezugsvorlage 2015 0821 (Entwurf)
Vorlage
2015 0858
Aktenzeichen
61 26 - 00 76/1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

-      der in der Zeit vom 02.02.2015 bis zum 16.02.2015 durchgeführten Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB,

-      der in der Zeit vom 08.04.2015 bis zum 08.05.2015 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-      der mit Schreiben vom 31.03.2015 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ in der Fassung vom 12.05.2015 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 12.05.2015 beigefügt.

 

 

 

Sachverhalt:

Anhand der Bezugsvorlage 2015 0821 ist über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans 0-76 „Läuferweg“ beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 24.03.2015 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 08.04.2015 – 08.05.2015 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 31.03.2015. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind im 2. Teil der Begründung des Bebauungsplans in Kapitel 11 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Diese sowie die weiteren in der Begründung gegenüber dem Planungsstand des Entwurfs vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen sind grau markiert.

In der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans 0-76/1 „Läuferweg“ sind gegenüber dem Planungsstand des Entwurfs keine Änderungen oder Anpassungen erforderlich.

Der Bebauungsplan Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ kann nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Anlagen:

 

-   Bebauungsplan Nr. 0-76/1 „Läuferweg“, Stand 12.05.2015.

-   Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-76/1 „Läuferweg“, Stand 12.05.2015.