Betreff
Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen - Gemeinsame Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen der Stadt Burgdorf und der Gemeinde Uetze
Vorlage
2015 0855
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die gemeinsame Beschulung von Uetzer und Burgdorfer Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen am Standort der Prinzhornschule Burgdorf mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wird begrüßt.

 

Mit der Gemeinde Uetze wird die in der Anlage als Entwurf beigefügte Verwaltungsvereinbarung über die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Uetze, welche die Schulform der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen besuchen, an der Prinzhornschule in Burgdorf abgeschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Gesetzesänderung / Auslaufen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

 

Nach dem derzeit gültigen Nds. Schulgesetz (NSchG) werden Schülerinnen und Schüler (SuS) von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ab dem 5. Schuljahrgang unterrichtet. Bereits seit dem Schuljahr 2013/14 werden keine SuS mehr im Primarbereich (1. - 4. Klasse) eingeschult.

 

Nach dem vom Landeskabinett beschlossenen Entwurf des neuen Schulgesetzes, das zum 01.08.2015 in Kraft treten soll, wird es eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht mehr geben, so dass die bestehenden Schulen auslaufen.

 

In der Förderschule Lernen der Gemeinde Uetze (Stötzner-Schule) werden derzeit im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 43 SuS in den Schuljahrgängen 3 bis 10 beschult. Durch das sukzessive Auslaufen der Förderschule Lernen wird die Anzahl der SuS im Schuljahr 2015/2016 nur noch 32 betragen. Die SuS kommen hierbei aus den Ortschaften Altmerdingsen, Dollbergen, Eltze, Hänigsen, Katensen, Uetze und Burgdorf.

 

In der Förderschule Lernen der Stadt Burgdorf (Prinzhornschule) befinden sich derzeit 53 SuS in den Schuljahrgängen 3 bis 9, wobei hier nicht nur Burgdorfer, sondern auch SuS aus Burgwedel, Lehrte, Uetze und Isernhagen beschult werden.

 

Vor dem Hintergrund der sinkenden Schülerzahlen und der sich verändernden Rechtslage haben sich die Verwaltungen der Gemeinde Uetze und der Stadt Burgdorf darauf verständigt, die SuS mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemeinsam an einem Standort zu beschulen, um mit der daraus resultierenden höheren Schülerzahl zu bewirken, dass aus pädagogischen Gesichtspunkten heraus eine bessere Beschulung ermöglicht wird.

 

 

Zusammenlegung beider Schulen mit Standort Burgdorf / Bewertungsmatrix

 

Es besteht auf Verwaltungsebene beider Kommunen Einigkeit, die SuS mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Standort Burgdorf zu beschulen. Zur Ermittlung des geeigneteren Schulstandortes wurde eine Bewertungsmatrix erstellt, bei der u. a. folgende Kriterien herangezogen wurden:

 

Schüleranzahl

Bei einer Zusammenlegung beider Schulen mit Standort Burgdorf müssten 32 SuS der Stötzner-Schule Umstellungen in Kauf nehmen. Im Falle des gemeinsamen Standortes Uetze wären es mit 53 SuS gut 65% mehr.

 

Schülerbeförderung

Bei der Berechnung der Fahrzeiten der SuS wurde festgestellt, dass es für einen Großteil der SuS, die derzeit in Burgdorf beschult werden, zu erheblich längeren Fahrzeiten kommen würde, wenn sie fortan in Uetze beschult würden. Für die SuS der Stötzner-Schule erhöhen sich die Fahrzeiten lediglich für 5 SuS aus Dollbergen, Eltze und Katensen. Die SuS aus Altmerdingsen, Hänigsen und Schwüblingsen hätten vergleichbare bzw. sogar geringere Fahrzeiten. Zudem würden sich kürzere Fahrzeiten für die Burgdorfer SuS der 10. Klasse ergeben, die derzeit ausschließlich in Uetze beschult werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Satzung über die Schülerbeförderung in der Region Hannover i. V. m. § 5 Abs. 2 Ziff. 1 i) NSchG sind Fahrzeiten von SuS des Primarbereiches bis zu 45 Minuten, von SuS des Sekundarbereiches I bis zu 60 Minuten je einfacher Fahrstrecke zumutbar.

 

Bei den SuS aus Dollbergen, Eltze und Katensen werden diese Zeiten teilweise überschritten. Hierzu wurde mit der Region Hannover, Fachbereich Schulen, als Trägerin der Schülerbeförderung bereits Kontakt aufgenommen. SuS, bei denen die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird, können die Beförderung durch einen Fahrdienst beantragen.

 

Darüber hinaus bietet sich für die betroffenen SuS aus Dollbergen und Katensen auch eine Beschulung durch die Berthold-Otto-Schule in Lehrte an, da sich hierdurch die Fahrzeiten erheblich verkürzen würden.

 

Verfügbare Räume und Außenflächen

Sowohl die zur Verfügung stehenden Schulräume als auch die Außenflächen beider Schulen sind vergleichbar. Der Schulbetrieb in Uetze findet aufgrund der Gebäudestruktur jedoch auf drei Etagen statt, in Burgdorf lediglich auf zwei Etagen.

 

Investitionsbedarf

Kurzfristig müssten in Uetze Investitionen in Höhe von ca. 60.000 Euro für Planungskosten und Erstmaßnahmen zum Brandschutz getätigt werden. Mittelfristig stünde eine Investition von ca. 200.000 Euro für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und etwaiger Veränderungen, die im Rahmen der Inklusion nötig sind, an. In Burgdorf werden aktuell Investitionen in Höhe von ca. 305.000 Euro für die Sanierung der Sporthalle prognostiziert.

 

Eigentumsfrage

Das Schulgebäude der Prinzhornschule liegt im Eigentum der Stadt Burgdorf. Das Schulgebäude der Stötzner-Schule verbleibt für die Zeit, in der es als schulische Einrichtung genutzt wird, im Eigentum der Gemeinde Uetze. Sobald der Verwendungszweck als schulische Einrichtung entfällt, geht das Gebäude nach derzeitigem Stand entschädigungslos in das Eigentum der Region Hannover über. Dies beträfe dann auch alle bis dahin durchgeführten Investitionen.

 

Mittagsverpflegung und Ganztagsbetreuung

In Uetze können die SuS der Stötzner-Schule die Mittagsverpflegung und Ganztagsbetreuung, welche im Schulzentrum angeboten werden, in Anspruch nehmen. Derzeit wird das Angebot jedoch lediglich von durchschnittlich 7 SuS in Anspruch genommen. Aufgrund der jährlich abnehmenden Schülerzahlen, ist die Teilnahme tendenziell rückläufig. In der Prinzhornschule wird derzeit keine Ganztagsbetreuung angeboten. Von Seiten der Verwaltung wird allerdings darüber nachgedacht, den SuS die Teilnahme am Ganztagsbetrieb und an der Mittagsverpflegung am Standort der naheliegenden Realschule Burgdorf/Integrierten Gesamtschule Burgdorf im Zuge der EiTextfeld: ENTWURFnführung der IGS anzubieten. Bei den SuS handelt es sich in der Regel um ältere Kinder und Jugendliche, so dass eine Betreuungsnotwendigkeit nicht zwingend besteht.

 

Lehrpersonal

Bei den Lehrkräften der Stötzner-Schule handelt es sich überwiegend um Personen aus dem Raum Hannover und Burgdorf, so dass für diese bei einem Zusammenschluss geringere Fahrzeiten entstehen könnten. Der Wunsch der Eltern, der Lehrkräfte und der Verwaltung ist es, dass sämtliche Lehrkräfte die SuS auch nach einem Zusammenschluss an der Prinzhornschule weiter unterrichten. Die Verwaltung wird sich daher dafür einsetzen, dieses Ziel zu erreichen. Die Entscheidung hierrüber wird jedoch vom zuständigen Dezernat 1, Fachbereich Personal, der Landesschulbehörde getroffen.

 

 

 

Information aller Beteiligten

 

 

Die Aufhebung der Förderschule ist für die Gemeinde Uetze gemäß § 106 NSchG genehmigungspflichtig; die Zusammenlegung beider Förderschulen unterliegt keiner Genehmigungspflicht. Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Standort Uetze soll zum Schuljahr 2015/16 aufgehoben werden.

Die Region Hannover, Fachbereich Schulen, als Trägerin der Schülerbeförderung ist im Rahmen der Regionalkonferenz Ost am 24.02.2015 von der Absicht der beteiligten Schulträger in Kenntnis gesetzt worden.

Die Schulleitung der Prinzhornschule Burgdorf sowie die Schulleitung der Schule am Wasserwerk (Raumnutzung in der Prinzhornschule) wurden zeitnah über die Zusammenlegung informiert. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zu einer Zusammenlegung.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Zusammenlegung der beiden Förderschulen am Standort Burgdorf wären von der Gemeinde Uetze Gastschulbeiträge an die Stadt Burgdorf analog der Satzung über die Festsetzung von Richtwerten für die Berechnung von Schulbeiträgen für den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Förderschulen nach § 11 des Gesetzes über die Region Hannover von derzeit jährlich 1.810 Euro im Halbtagsbetrieb (HTB) bzw. 2.002 Euro im Ganztagsbetrieb (GTB) pro Schüler zu zahlen.

 

Entsprechend dem derzeitigen Stand der Schülerzahlen, würden sich somit folgende Kosten bzw. Zahlungen an die Stadt Burgdorf ergeben: Textfeld: ENTWURF