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Beschlussvorschlag:
Die gemeinsame Beschulung von Uetzer und
Burgdorfer Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen am Standort der
Prinzhornschule Burgdorf mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wird begrüßt.
Mit der Gemeinde Uetze wird die in der Anlage als Entwurf beigefügte
Verwaltungsvereinbarung über die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus
dem Gemeindegebiet der Gemeinde Uetze, welche die Schulform der Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt Lernen besuchen, an der Prinzhornschule in Burgdorf abgeschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Gesetzesänderung /
Auslaufen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Nach dem derzeit
gültigen Nds. Schulgesetz (NSchG) werden Schülerinnen und Schüler (SuS) von
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ab dem 5. Schuljahrgang
unterrichtet. Bereits seit dem Schuljahr 2013/14 werden keine SuS mehr im Primarbereich
(1. - 4. Klasse) eingeschult.
Nach dem vom
Landeskabinett beschlossenen Entwurf des neuen Schulgesetzes, das zum
01.08.2015 in Kraft treten soll, wird es eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen nicht mehr geben, so dass die bestehenden Schulen auslaufen.
In der
Förderschule Lernen der Gemeinde Uetze (Stötzner-Schule) werden derzeit im
Schuljahr 2014/2015 insgesamt 43 SuS in den Schuljahrgängen 3 bis 10 beschult.
Durch das sukzessive Auslaufen der Förderschule Lernen wird die Anzahl der SuS
im Schuljahr 2015/2016 nur noch 32 betragen. Die SuS kommen hierbei aus den Ortschaften
Altmerdingsen, Dollbergen, Eltze, Hänigsen, Katensen, Uetze und Burgdorf.
In der
Förderschule Lernen der Stadt Burgdorf (Prinzhornschule) befinden sich derzeit
53 SuS in den Schuljahrgängen 3 bis 9, wobei hier nicht nur Burgdorfer, sondern
auch SuS aus Burgwedel, Lehrte, Uetze und Isernhagen beschult werden.
Vor dem
Hintergrund der sinkenden Schülerzahlen und der sich verändernden Rechtslage
haben sich die Verwaltungen der Gemeinde Uetze und der Stadt Burgdorf darauf
verständigt, die SuS mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemeinsam an einem Standort
zu beschulen, um mit der daraus resultierenden höheren Schülerzahl zu bewirken,
dass aus pädagogischen Gesichtspunkten heraus eine bessere Beschulung
ermöglicht wird.
Zusammenlegung
beider Schulen mit Standort Burgdorf / Bewertungsmatrix
Es besteht auf
Verwaltungsebene beider Kommunen Einigkeit, die SuS mit dem Förderschwerpunkt
Lernen am Standort Burgdorf zu beschulen. Zur Ermittlung des geeigneteren
Schulstandortes wurde eine Bewertungsmatrix erstellt, bei der u. a. folgende Kriterien
herangezogen wurden:
Schüleranzahl
Bei einer
Zusammenlegung beider Schulen mit Standort Burgdorf müssten 32 SuS der
Stötzner-Schule Umstellungen in Kauf nehmen. Im Falle des gemeinsamen Standortes
Uetze wären es mit 53 SuS gut 65% mehr.
Schülerbeförderung
Bei der Berechnung
der Fahrzeiten der SuS wurde festgestellt, dass es für einen Großteil der SuS,
die derzeit in Burgdorf beschult werden, zu erheblich längeren Fahrzeiten kommen würde, wenn sie fortan in Uetze
beschult würden. Für die SuS der Stötzner-Schule erhöhen sich die Fahrzeiten
lediglich für 5 SuS aus Dollbergen, Eltze und Katensen. Die SuS aus Altmerdingsen,
Hänigsen und Schwüblingsen hätten vergleichbare bzw. sogar geringere
Fahrzeiten. Zudem würden sich kürzere Fahrzeiten für die Burgdorfer SuS der 10.
Klasse ergeben, die derzeit ausschließlich in Uetze beschult werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Satzung über die Schülerbeförderung in der
Region Hannover i. V. m. § 5 Abs. 2 Ziff. 1 i) NSchG sind Fahrzeiten von SuS
des Primarbereiches bis zu 45 Minuten, von SuS des Sekundarbereiches I bis zu
60 Minuten je einfacher Fahrstrecke zumutbar.
Bei den SuS aus
Dollbergen, Eltze und Katensen werden diese Zeiten teilweise überschritten.
Hierzu wurde mit der Region Hannover, Fachbereich Schulen, als Trägerin der
Schülerbeförderung bereits Kontakt aufgenommen. SuS,
bei denen die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird, können die Beförderung
durch einen Fahrdienst beantragen.
Darüber hinaus
bietet sich für die betroffenen SuS aus Dollbergen und Katensen auch eine
Beschulung durch die Berthold-Otto-Schule in Lehrte an, da sich hierdurch die
Fahrzeiten erheblich verkürzen würden.
Verfügbare Räume und Außenflächen
Sowohl die zur
Verfügung stehenden Schulräume als auch die Außenflächen beider Schulen sind vergleichbar.
Der Schulbetrieb in Uetze findet aufgrund der Gebäudestruktur jedoch auf drei
Etagen statt, in Burgdorf lediglich auf zwei Etagen.
Investitionsbedarf
Kurzfristig
müssten in Uetze Investitionen in Höhe von ca. 60.000 Euro für Planungskosten
und Erstmaßnahmen zum Brandschutz getätigt werden. Mittelfristig stünde eine
Investition von ca. 200.000 Euro für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und
etwaiger Veränderungen, die im Rahmen der Inklusion nötig sind, an. In Burgdorf
werden aktuell Investitionen in Höhe von ca. 305.000 Euro für die Sanierung der
Sporthalle prognostiziert.
Eigentumsfrage
Das Schulgebäude
der Prinzhornschule liegt im Eigentum der Stadt Burgdorf. Das Schulgebäude der
Stötzner-Schule verbleibt für die Zeit, in der es als schulische Einrichtung
genutzt wird, im Eigentum der Gemeinde Uetze. Sobald der Verwendungszweck als
schulische Einrichtung entfällt, geht das Gebäude nach derzeitigem Stand
entschädigungslos in das Eigentum der Region Hannover über. Dies beträfe dann
auch alle bis dahin durchgeführten Investitionen.
Mittagsverpflegung und Ganztagsbetreuung
In Uetze können die
SuS der Stötzner-Schule die Mittagsverpflegung und Ganztagsbetreuung, welche im
Schulzentrum angeboten werden, in Anspruch nehmen. Derzeit wird das Angebot
jedoch lediglich von durchschnittlich 7 SuS in Anspruch genommen. Aufgrund der
jährlich abnehmenden Schülerzahlen, ist die Teilnahme tendenziell rückläufig.
In der Prinzhornschule wird derzeit keine Ganztagsbetreuung angeboten. Von
Seiten der Verwaltung wird allerdings darüber nachgedacht, den SuS die Teilnahme
am Ganztagsbetrieb und an der Mittagsverpflegung am Standort der naheliegenden
Realschule Burgdorf/Integrierten Gesamtschule Burgdorf im Zuge der Einführung der IGS
anzubieten. Bei den SuS handelt es sich in der Regel um ältere Kinder und Jugendliche,
so dass eine Betreuungsnotwendigkeit nicht zwingend besteht.
Lehrpersonal
Bei den
Lehrkräften der Stötzner-Schule handelt es sich überwiegend um Personen aus dem
Raum Hannover und Burgdorf, so dass für diese bei einem Zusammenschluss
geringere Fahrzeiten entstehen könnten. Der Wunsch der Eltern, der Lehrkräfte
und der Verwaltung ist es, dass sämtliche Lehrkräfte die SuS auch nach einem
Zusammenschluss an der Prinzhornschule weiter unterrichten. Die Verwaltung wird
sich daher dafür einsetzen, dieses Ziel zu erreichen. Die Entscheidung
hierrüber wird jedoch vom zuständigen Dezernat 1, Fachbereich Personal, der
Landesschulbehörde getroffen.
Information aller
Beteiligten
Die Aufhebung der
Förderschule ist für die Gemeinde Uetze gemäß § 106 NSchG genehmigungspflichtig;
die Zusammenlegung beider Förderschulen unterliegt keiner Genehmigungspflicht.
Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Standort Uetze soll zum
Schuljahr 2015/16 aufgehoben werden.
Die Region
Hannover, Fachbereich Schulen, als Trägerin der Schülerbeförderung ist im
Rahmen der Regionalkonferenz Ost am 24.02.2015 von der Absicht der beteiligten
Schulträger in Kenntnis gesetzt worden.
Die Schulleitung
der Prinzhornschule Burgdorf sowie die Schulleitung der Schule am Wasserwerk
(Raumnutzung in der Prinzhornschule) wurden zeitnah über die Zusammenlegung
informiert. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zu einer Zusammenlegung.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Zusammenlegung der beiden Förderschulen am Standort Burgdorf
wären von der Gemeinde Uetze Gastschulbeiträge an die Stadt Burgdorf analog der
Satzung über die Festsetzung von Richtwerten für die Berechnung von Schulbeiträgen
für den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Förderschulen nach § 11
des Gesetzes über die Region Hannover von derzeit jährlich 1.810 Euro im
Halbtagsbetrieb (HTB) bzw. 2.002 Euro im Ganztagsbetrieb (GTB) pro Schüler zu
zahlen.
Entsprechend dem
derzeitigen Stand der Schülerzahlen, würden sich somit folgende Kosten bzw.
Zahlungen an die Stadt Burgdorf ergeben: