Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

1.215.000,00 €

s.Punkt Finanzierung

Laufende Kosten:

16.000,00 €

s.Punkt Finanzierung

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im „Gewerbepark Nordwest“ 2. Abschnitt wird, wie in der Vorlage Nr. 2015 0839 dargestellt, beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

I.   ALLGEMEINES (s. Anlage 1)

 

Grundsätzlich wird auf die Vorlage Nr. 2010 0681, Ausbauprogramm für den

„Gewerbepark Nordwest“ 1. Abschnitt, verwiesen.

Hier werden alle Randbedingungen wie die Ausweisung und verkehrliche Erschließung des Gewerbeparks, sowie das Entwässerungskonzept der Gesamtanlage detailliert beschrieben und gelten dementsprechend auch für diesen 2. Abschnitt.

 

Aufgrund der technischen Entwicklung in den vergangenen Jahren wurden bei der Ausleuchtung der Verkehrsflächen (Punkt VI. der Bezugsvorlage) folgende Änderung vorgenommen:

 

Planstraße A1 (Lise-Meitner-Straße von Kreisverkehrsplatz bis Otto-Hahn-Straße)

 

Beidseitige Leuchtenanordnung

Leuchtentyp:           Philips „Koffer² 70“

                            mit Leuchtmittel 1 x 45 W Cosmopolis (CPO)

                            (statt Leuchtmittel 1 x 55 W QL)

Leuchtpunkthöhe:     6 m

 

Planstraße C (Lise-Meitner-Straße – westliche Stichstraße)

 

Einseitige Leuchtenanordnung

Leuchtentyp:           Philips „Koffer² 70“

                            mit Leuchtmittel 1 x 45 W Cosmopolis (CPO)

                            (keine Änderung)

Leuchtpunkthöhe:     6 m

 

Planstraße A2, B1, B2 und D (Lise-Meitner-Straße von Otto-Hahn-Straße bis Ausbauende des 1. BA, Otto-Hahn-Straße)

 

Einseitige Leuchtenanordnung

Leuchtentyp:           Philips „Koffer² 70“ LED (Fortimo-Modul)

                            Mit 3.000 Lumen (LLM), 34 Watt

                            (statt Leuchtmittel 1 x 45 W CPO)

 

Die eingesetzten Leuchten haben einen geringeren Stromverbrauch als die ursprünglich geplanten Leuchten. Des Weiteren wird laut Herstellerangaben davon ausgegangen, dass die LED-Module eine durchschnittliche Lebensdauer von rd. 80.000 Brennstunden (CPO rd. 16.000 Stunden) haben und somit wartungsfreundlicher und zuverlässiger als die konventionellen Leuchtmittel sind. Die Leuchtdioden haben weißes Licht. Während der Nachtstunden erfolgt eine stufenweise Absenkung der Beleuchtungsstärke um 25 %, 50 % und 75 %. Dadurch wird eine zusätzliche Energieeinsparung erzielt.

 

Der 2. Bauabschnitt schließt unmittelbar an den 1. Abschnitt an und verläuft ohne Stichstraße in Verlängerung der Lise-Meitner-Straße und der Otto-Hahn-Straße um jeweils ca. 200 m Richtung Osten bis zur Wegetrasse Verlängerung Marris-Mühlenweg.

 

 

II.  UMWELT / ENTWÄSSERUNG (s. Anlage 2)

 

Wie in der Bezugsvorlage beschrieben, ist die Vorflut für anfallendes Schmutz- und Regenwasser bereits durch die Herstellung der Hauptleitungen des 1. Bauabschnittes vorhanden. Die Abmauerungen der Endstücke in den beiden Planstraßen werden beseitigt und die Abwassersysteme jeweils um ca. 200 m verlängert und wiederum an den neuen Endschächten verschlossen.

Je nach Vermarktung und Planungsfortschritt der Gewerbegrundstücke werden die Hausanschlüsse mit auf die jeweiligen Parzellen verlegt.

 

Das Abwasserpumpwerk in der Weserstraße sowie Rückhaltebecken, Transportleitung und Sickerbecken für anfallendes Oberflächenwasser sind ausreichend dimensioniert um die Schmutz- und Regenwasserabflüsse der zusätzlichen Einzugsfläche des 2. Abschnittes abzuführen.

Im 2. Abschnitt werden DN 250 mm Steinzeugrohre der Schwerlastreihe für den Abwasserbereich verbaut. Für die Ableitung des Oberflächenwassers kommen DN 1000 mm Rohre in der Lise-Meitner-Straße und 600 mm in der Otto-Hahn-Straße, jeweils Stahlbeton, zum Einsatz.

 

III. INNERE VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG (s. Anlage 3)

 

Die vorhandene Baustraße in der Lise-Meitner-Straße (Asphalttragschicht b = 7,00 m) und in der Otto-Hahn-Straße (Asphalttragschicht b = 6,50 m) wird in gleichem Ausbaustandard um jeweils ca. 200 m nach Osten verlängert. Hier treffen die beiden Straßenzüge auf den verlängerten Marris-Mühlenweg. Innerhalb dieser Wegeparzelle wird ein 3 m breiter Geh-/ Radweg in bituminöser Bauweise angelegt. Der Geh-/Radweg verbindet den vorhandenen Geh-/ Radweg im Wohngebiet südlich des Gewerbeparks mit dem bereits asphaltierten Weg im Bereich der Unterführung der B188 im Norden des Plangebietes. Im Bereich zwischen den endenden o.g. Straßenzügen wird der Weg auf 6,25 m aufgeweitet. Dadurch werden die beiden Baustraßen als Provisorium miteinander verbunden um hier einen Ringverkehr sicherzustellen, da die temporäre Verbindung des. 1. Bauabschnitts zurückgebaut und als Gewerbefläche vermarktet wird.

 

Beim Ausbau des 3. Bauabschnittes wird auch diese Verbreiterung zurückgebaut, so dass dann lediglich der 3 m breite Geh-/Radweg als dauerhafte Anbindung der Wohngebiete an die freie Landschaft nördlich der B188n verbleibt.

 

IV.  QUERPROFILE (s. Anlage 4, Orientierung im Lageplan s. Anlage 3)

 

Erschließungsstraße A3

 

Die Haupterschließungsstraße A3 (Lise-Meitner-Straße) hat im 2. Bauabschnitt eine Länge von ca. 200 m. Die Regelquerschnittsbreite beträgt 17,0 m.

 

Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:

 

              Fahrbahnbreite                            2 x 3,50 m

              Parkfläche bzw. Grünfläche           2 x 2,50 m

              Gehwegbreite                              2 x 2,50 m

 

Erschließungsstraße B3

 

Die Erschließungsstraße B3 (Otto-Hahn-Straße) hat im 2. Bauabschnitt eine Länge von ca. 200 m. Die Regelquerschnittsbreite von 14,5 m unterteilt sich in:

 

              Fahrbahnbreite                            2 x 3,25 m

              Parkfläche bzw. Grünfläche           2 x 2,00 m

              Gehwegbreite                              2 x 2,00 m

 

Geh-/Radwegverbindung FR

 

Der Verbindungsweg FR (verlängerter Marris-Mühlenweg) hat im Plangebiet eine Länge von ca. 260 m und zusätzlich nach Süden eine von ca. 60 m bis zum vorhandenen, befestigten Geh-/Radweg in der Wohnbebauung. Im Plangebiet beträgt die Gesamtwegebreite 13,0 m.

Die Aufteilung ergibt sich wie folgt:

 

              Grünstreifen auf der Ostseite         1,00 m

              Geh-/Radwegbreite (Baustraße)      3,00 m (6,25 m)

              Grünstreifen auf der Westseite       9,00 m (5,75 m)

 

Zwischen den Planstraßen B3 und A3 verbreitert sich der Geh-/Radweg auf 6,25 m und dient bis zum Rückbau als provisorische Baustraße.

 

V.  DECKENAUFBAU / OBERBAU

 

Die Befestigung der Fahrbahnen erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RStO 12), Belastungsklasse 3,2, Zeile 3.

 

Der Fahrbahnaufbau gliedert sich wie folgt:

 

     4 cm  Splittmastixasphalt                       SMA 11 S

     6 cm  Asphaltbinder                              AC 16 BS

    10 cm Asphalttragschicht                        AC 22 TS

    15 cm Schottertragschicht                      STS 0/45

    30 cm frostunempfindliches Material gem. DIN 18196

    65 cm Gesamtaufbau

 

Der Aufbau der Parkflächen und Zufahrten wird gem. RStO 12, Bauweisen mit Pflasterdecke der Belastungsklasse 1,0, Zeile 1 zugeordnet:

 

           8 cm Betonsteinpflaster grau                 20/20 oder 10/20

           4 cm Brechsandsplittgemisch                 0/5

          20 cm Schottertragschicht                      STS 0/32

          33 cm frostunempfindliches Material gem. DIN 18196

          65 cm Gesamtaufbau

 

Bei Gewerbegrundstücken mit absehbar hoher Belastung wird das Betonsteinpflaster in 10 cm Stärke und die Schottertragschicht 25 cm dick eingebaut. Die Gesamtaufbaustärke bleibt bei 65 cm.

 

Der Aufbau der Gehwege ergibt sich zu

 

     8 cm Betonsteinpflaster heidebraun        20/20 oder 10/20

     4 cm Brechsandsplittgemisch                 0/5

    20 cm Schottertragschicht                      STS 0/32

    frostunempfindliches Material bis Planum (je nach vorh. Oberbodenmächtigkeit)

 

Die Geh-/Radwegverbindung sowie die provisorische Baustraße zwischen den Planstraßen A3 und B3 erfolgt mittels:

 

    10 cm Tragdeckschicht                           AC 16 TD

    15 cm Schottertragschicht                      STS 0/32

    35 cm frostunempfindliches Material

    60 cm Gesamtaufbau

 

VI. AUSLEUCHTUNG

 

Einseitige Leuchtenanordnung

Leuchtentyp:           Philips „Koffer² 70“ LED (Fortimo-Modul)

                            Mit 3.000 Lumen (LLM), 34 Watt

                            (statt Leuchtmittel 1 x 45 W CPO)

 

Während der Nachtstunden erfolgt eine stufenweise Absenkung der Beleuchtungsstärke auf 25 %, 50 % und 75 %.

 

         

 

VII. ÖFFENTLICHES GRÜN/BAUMPFLANZUNGEN

 

      Für die öffentlichen Grünflächen im Süden des Bebauungsplangebietes wurde bereits mit Vorlage Nr. 2010 0725 ein Bauprogramm vorgestellt und am 18.05.2010 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Diese Flächen wurden im Jahr 2010 bepflanzt.

 

Geh-/Radwegverbindung FR:

 

Die Geh-/Radwegverbindung führt zur Unterführung der B 188 und hat besondere Bedeutung für die wohnortnahe Erholungsnutzung. Auf einer Strecke von ca. 320 m wird der Weg künftig durch das Gewerbegebiet führen. Durch die Anpflanzung von großkronigen Bäumen soll dieser Wegeabschnitt gemäß dem Bebauungsplan so gestaltet werden, dass den gewerblichen Großbauten langfristig eine entsprechend großvolumige Begrünung gegenübersteht. Beginnend am nördlichen Rand der vorhandenen Wohnbebauung am Nachtigallenweg sollen Spitzahorn-Bäume (Sorte Allerhausen) im Abstand von ca. 15 m auf der westlichen Seite der geplanten Geh- und Radwegeverbindung gepflanzt werden. Die Bäume werden ca. 15-20 m hoch und 10 m breit. Im Frühjahr blühen die Bäume gelb und weisen im Herbst eine schöne Gelbfärbung der Blätter auf. Die Baumreihe endet im Norden an der Unterführung unter der B 188.

 

      Die übrigen Flächen westlich des Geh-/Radweges erhalten eine Einsaat mit einer Wiesensaatgutmischung. Die Wiesenflächen werden extensiv gepflegt (zweimalige Mahd im Jahr). In die Wiesenflächen werden einzelne Solitärstrauchgruppen eingestreut. Der Streifen östlich des Weges wird mit einer Gebrauchsrasenmischung eingesät und wird ca. alle 6 Wochen gemäht.

 

      Im Zuge der Herstellung der Geh-/Radwegverbindung soll auch ein Anschluss des wassergebundenen Weges in der Grünanlage an den Asphaltweg erfolgen.

 

 

Strauchpflanzung entlang B 188

 

Am nördlichen Rand des Plangebiets ist zwischen der angrenzenden Bundesstraße und den gewerblichen Baugrundstücken eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ’Kompensation’ im Bebauungsplan festgesetzt. Dieser Grünstreifen dient der Einbindung des Gewerbeparks in den Landschaftsraum. Die Grünflächen sollen mit standortheimischen Gehölzen begrünt werden. Damit dienen sie gleichzeitig als Ausgleichsfläche für die durch die Baumaßnahmen verursachten voraussichtlichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts.

Entlang der B 188 entstehen 4-reihige Pflanzungen aus standortheimischen Sträuchern und Bäumen zweiter Ordnung, siehe Tabelle 1: Pflanzenartenliste. Die Pflanzung wird mit Rindenmulch gegen Verdunstung geschützt.

 

 

Tabelle 1: Pflanzenartenliste

Straucharten

(Pflanzqualität: 2 x verpflanzter Strauch, ohne Ballen, Höhe 60 – 100 cm):

bis 4 m Höhe:

Euonymus europaeus – Pfaffenhütchen

Lonicera xylosteum   – Rote Heckenkirsche

Prunus spinosa         – Schlehe

Rhamnus catharticus – Kreuzdorn

Rosa canina             – Hundsrose

Rosa corymbifera     – Heckenrose

Salix aurita              – Öhrchenweide

Salix cinerea            – Grauweide

Salix purpurea          – Purpurweide

Sambucus racemosa – Traubenholunder

Viburnum opulus       – Gemeiner Schneeball

über 4 m Höhe:

Cornus sanguinea       – Hartriegel

Cornus mas               – Kornelkirsche

Corylus avellana         – Haselnuss

Crataegus laevigata    – Zweigriffliger Weißdorn

Crataegus monogyna  – Eingriffliger Weißdorn

Ilex aquifolium           – Stechpalme

Rhamnus frangula      – Faulbaum

Salix caprea              – Salweide

Salix fragilis               – Bruchweide

Salix viminalis            – Korbweide

Sambucus nigra         – Schwarzer Holunder

Bäume II. Ordnung (Höhe < 20 m)

(Pflanzqualität: Heister, ohne Ballen, Höhe 100 – 150 cm):

Acer campestre        - Feldahorn

Alnus glutinosa         - Roterle

Betula verrucosa (pendula) – Sandbirke

Prunus avium          - Vogelkirsche

Prunus padus           - Traubenkirsche

Sorbus aucuparia     - Eberesche

 

Diesen vorgelagert ist ein 4,50 m breiter Saumstreifen, der mit einer kräuterreichen Wiesenmischung angesät und zweimal im Jahr gemäht wird. Er dient gleichzeitig der Erschließung für die Unterhaltung der Flächen.

Auf den angrenzenden Flächen entlang der B188 wurden von der Straßenbauverwaltung im Wesentlichen zweimal jährlich gemähte Säume mit einigen Hochstammobstbäumen angelegt.

 

Straßenbegleitgrün:

 

In den öffentlichen Straßen sind laut Bebauungsplan insgesamt mindestens 16 Einzelbäume zu pflanzen. Im ersten Bauabschnitt des Gewerbeparks wurden in der Haupterschließungsstraße A3 (Lise-Meitner-Straße) Linden der Sorte Greenspire gepflanzt. Diese Baumart soll im zweiten Bauabschnitt fortgesetzt werden. In der Erschließungsstraße B3 (Otto-Hahn-Straße) werden wie im ersten Bauabschnitt Platanen der Sorte Tremnia verwendet. Die Baumgruben werden mit Baumsubstrat und Tiefenbelüftung ausgestattet.

 

Alle Bäume erhalten einen weißen Spezialanstrich als Verdunstungsschutz.

 

 

VIII. GRUNDERWERB

 

Die öffentlichen Straßenflächen des 2. Bauabschnittes des Gewerbeparks Nordwest befinden sich im Eigentum der Stadt Burgdorf. Das Widmungsverfahren wird zu gegebener Zeit eingeleitet.

 

IX. FINANZIERUNG

 

Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonten

 

53810.787218     -        Kanalbau Gewerbegebiet Nordwest

54100.787214     -        Straßenbau Gewerbegebiet Nordwest

54100.787218     -        Rad-/Gehweg in Grünanlage Gewerbepark Nordwest

54501.787200     -        Straßenbeleuchtung Gewerbegebiet Nordwest

 

für die Planung und Ausbau zur Verfügung.

 

Für die Herstellung der Kompensationsfläche im Norden sowie der Grünflächen entlang der Rad-/Gehwegverbindung werden zu gegebener Zeit Haushaltsmittel angemeldet. Es wird mit Gesamtkosten von ca. 140.000,00 € für die Planung und den Bau gerechnet.

 

Für die laufenden Kosten werden die Produktkonten

 

54810.421200     -        Unterhaltung Kanalnetz und Hausanschlüsse

54100.421201     -        Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze

54501.421200     -        Unterhaltung der Beleuchtungsanlage

54501.427100     -        Stromkosten Straßenbeleuchtung

55100.421000     -        Unterhaltung der Grünflächen

herangezogen.

 

Entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 müssen die Anlieger 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung der Straßenflächen übernehmen.

 

Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau der Fahrbahn, Gehwege und Parkplätze, für die Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung der Straße, für das Straßenbegleitgrün sowie die im B-Plan den öffentlichen Straßen zugeordneten Kompensationsmaßnahmen. Die Verbindung der Radwege sowie die provisorische Baustraße gehören nicht zu den beitragsfähigen Kosten.

 

 

X.  SCHLUSSBEMERKUNGEN

 

Die Arbeiten für die Erschließung des 2. Abschnittes im Gewerbepark Burgdorf werden im Mai/Juni 2015 aufgenommen. Der Kanalbau schließt unmittelbar an die im 1. Bauabschnitt erstellten Schmutz- und Regenwassersysteme an. Die Versorger werden aufgefordert anschließend ihre Medien im Seitenraum der Baustraßen zu verlegen. Der Straßenbau beschränkt sich zunächst auf die Herstellung einer Baustraße in Asphaltbauweise (Asphalttragschicht auf Schottertragschicht und Frostschutzkies).

Entsprechend dem Fortschritt der Hochbaumaßnahmen wird der Straßenendausbau zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die genaue Anordnung der Parkplätze sowie Baum- und Leuchtenstandorte können sich je nach Grundstücksparzellierung und beantragter Zufahrtsgenehmigung in den Planstraßen noch ändern.

 

Die Herstellung der Bepflanzungen soll erst nach Rückbau der Baustraße im Bereich der Geh-/Radwegeverbindung erfolgen.

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Übersicht B-Plan

Anlage 2: Übersicht Kanalplanung

Anlage 3: Lageplan Straßenbau

Anlage 4: Straßenaufbau und Querprofile

Anlage 5: Straßenbäume