Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
1.215.000,00 € |
s.Punkt Finanzierung |
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Laufende Kosten: |
16.000,00 € |
s.Punkt Finanzierung |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im „Gewerbepark Nordwest“ 2. Abschnitt wird, wie in der Vorlage Nr. 2015 0839 dargestellt, beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
I. ALLGEMEINES (s. Anlage 1)
Grundsätzlich wird auf die Vorlage Nr. 2010 0681, Ausbauprogramm für den
„Gewerbepark Nordwest“ 1. Abschnitt, verwiesen.
Hier werden alle Randbedingungen wie die Ausweisung und verkehrliche Erschließung des Gewerbeparks, sowie das Entwässerungskonzept der Gesamtanlage detailliert beschrieben und gelten dementsprechend auch für diesen 2. Abschnitt.
Aufgrund der
technischen Entwicklung in den vergangenen Jahren wurden bei der Ausleuchtung
der Verkehrsflächen (Punkt VI. der Bezugsvorlage) folgende Änderung vorgenommen:
Planstraße A1 (Lise-Meitner-Straße von
Kreisverkehrsplatz bis Otto-Hahn-Straße)
Beidseitige
Leuchtenanordnung
Leuchtentyp: Philips
„Koffer² 70“
mit
Leuchtmittel 1 x 45 W Cosmopolis (CPO)
(statt
Leuchtmittel 1 x 55 W QL)
Leuchtpunkthöhe: 6 m
Planstraße C
(Lise-Meitner-Straße – westliche Stichstraße)
Einseitige
Leuchtenanordnung
Leuchtentyp: Philips
„Koffer² 70“
mit
Leuchtmittel 1 x 45 W Cosmopolis (CPO)
(keine
Änderung)
Leuchtpunkthöhe: 6 m
Planstraße A2, B1, B2 und D
(Lise-Meitner-Straße von Otto-Hahn-Straße bis Ausbauende des 1. BA,
Otto-Hahn-Straße)
Einseitige Leuchtenanordnung
Leuchtentyp: Philips
„Koffer² 70“ LED (Fortimo-Modul)
Mit
3.000 Lumen (LLM), 34 Watt
(statt
Leuchtmittel 1 x 45 W CPO)
Die
eingesetzten Leuchten haben einen geringeren Stromverbrauch als die ursprünglich
geplanten Leuchten. Des Weiteren wird laut Herstellerangaben davon ausgegangen,
dass die LED-Module eine durchschnittliche Lebensdauer von rd. 80.000 Brennstunden
(CPO rd. 16.000 Stunden) haben und somit wartungsfreundlicher und zuverlässiger
als die konventionellen Leuchtmittel sind. Die Leuchtdioden haben weißes Licht.
Während der Nachtstunden erfolgt eine stufenweise Absenkung der Beleuchtungsstärke
um 25 %, 50 % und 75 %. Dadurch wird eine zusätzliche Energieeinsparung
erzielt.
Der 2. Bauabschnitt schließt unmittelbar an den 1. Abschnitt an und verläuft ohne Stichstraße in Verlängerung der Lise-Meitner-Straße und der Otto-Hahn-Straße um jeweils ca. 200 m Richtung Osten bis zur Wegetrasse Verlängerung Marris-Mühlenweg.
II. UMWELT / ENTWÄSSERUNG (s.
Anlage 2)
Wie in der Bezugsvorlage beschrieben, ist die Vorflut für anfallendes Schmutz- und Regenwasser bereits durch die Herstellung der Hauptleitungen des 1. Bauabschnittes vorhanden. Die Abmauerungen der Endstücke in den beiden Planstraßen werden beseitigt und die Abwassersysteme jeweils um ca. 200 m verlängert und wiederum an den neuen Endschächten verschlossen.
Je nach Vermarktung und Planungsfortschritt der Gewerbegrundstücke werden die Hausanschlüsse mit auf die jeweiligen Parzellen verlegt.
Das Abwasserpumpwerk in der Weserstraße sowie Rückhaltebecken, Transportleitung und Sickerbecken für anfallendes Oberflächenwasser sind ausreichend dimensioniert um die Schmutz- und Regenwasserabflüsse der zusätzlichen Einzugsfläche des 2. Abschnittes abzuführen.
Im 2. Abschnitt werden DN 250 mm Steinzeugrohre der Schwerlastreihe für den Abwasserbereich verbaut. Für die Ableitung des Oberflächenwassers kommen DN 1000 mm Rohre in der Lise-Meitner-Straße und 600 mm in der Otto-Hahn-Straße, jeweils Stahlbeton, zum Einsatz.
III. INNERE VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG (s. Anlage 3)
Die vorhandene Baustraße in der Lise-Meitner-Straße (Asphalttragschicht b = 7,00 m) und in der Otto-Hahn-Straße (Asphalttragschicht b = 6,50 m) wird in gleichem Ausbaustandard um jeweils ca. 200 m nach Osten verlängert. Hier treffen die beiden Straßenzüge auf den verlängerten Marris-Mühlenweg. Innerhalb dieser Wegeparzelle wird ein 3 m breiter Geh-/ Radweg in bituminöser Bauweise angelegt. Der Geh-/Radweg verbindet den vorhandenen Geh-/ Radweg im Wohngebiet südlich des Gewerbeparks mit dem bereits asphaltierten Weg im Bereich der Unterführung der B188 im Norden des Plangebietes. Im Bereich zwischen den endenden o.g. Straßenzügen wird der Weg auf 6,25 m aufgeweitet. Dadurch werden die beiden Baustraßen als Provisorium miteinander verbunden um hier einen Ringverkehr sicherzustellen, da die temporäre Verbindung des. 1. Bauabschnitts zurückgebaut und als Gewerbefläche vermarktet wird.
Beim Ausbau des 3. Bauabschnittes wird auch diese Verbreiterung zurückgebaut, so dass dann lediglich der 3 m breite Geh-/Radweg als dauerhafte Anbindung der Wohngebiete an die freie Landschaft nördlich der B188n verbleibt.
IV. QUERPROFILE (s. Anlage 4,
Orientierung im Lageplan s. Anlage 3)
Erschließungsstraße A3
Die Haupterschließungsstraße A3 (Lise-Meitner-Straße) hat im 2. Bauabschnitt eine Länge von ca. 200 m. Die Regelquerschnittsbreite beträgt 17,0 m.
Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:
Fahrbahnbreite 2 x 3,50 m
Parkfläche bzw. Grünfläche 2 x 2,50 m
Gehwegbreite 2 x 2,50 m
Erschließungsstraße B3
Die Erschließungsstraße B3 (Otto-Hahn-Straße) hat im 2. Bauabschnitt eine Länge von ca. 200 m. Die Regelquerschnittsbreite von 14,5 m unterteilt sich in:
Fahrbahnbreite 2 x 3,25 m
Parkfläche bzw. Grünfläche 2 x 2,00 m
Gehwegbreite 2 x 2,00 m
Geh-/Radwegverbindung
FR
Der Verbindungsweg FR (verlängerter Marris-Mühlenweg) hat im Plangebiet eine Länge von ca. 260 m und zusätzlich nach Süden eine von ca. 60 m bis zum vorhandenen, befestigten Geh-/Radweg in der Wohnbebauung. Im Plangebiet beträgt die Gesamtwegebreite 13,0 m.
Die Aufteilung ergibt sich wie folgt:
Grünstreifen auf der Ostseite 1,00 m
Geh-/Radwegbreite (Baustraße) 3,00 m (6,25 m)
Grünstreifen auf der Westseite 9,00 m (5,75 m)
Zwischen den Planstraßen B3 und A3 verbreitert sich der Geh-/Radweg auf 6,25 m und dient bis zum Rückbau als provisorische Baustraße.
V. DECKENAUFBAU / OBERBAU
Die Befestigung der Fahrbahnen erfolgt nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RStO 12), Belastungsklasse 3,2, Zeile 3.
Der Fahrbahnaufbau gliedert sich wie folgt:
4 cm Splittmastixasphalt SMA 11 S
6 cm Asphaltbinder AC 16 BS
10 cm Asphalttragschicht AC 22 TS
15 cm Schottertragschicht STS 0/45
30 cm frostunempfindliches
Material gem. DIN 18196
65 cm Gesamtaufbau
Der Aufbau der Parkflächen und Zufahrten wird gem. RStO 12, Bauweisen mit Pflasterdecke der Belastungsklasse 1,0, Zeile 1 zugeordnet:
8 cm Betonsteinpflaster grau 20/20 oder 10/20
4 cm Brechsandsplittgemisch 0/5
20 cm Schottertragschicht STS 0/32
33 cm frostunempfindliches Material gem. DIN 18196
65 cm Gesamtaufbau
Bei Gewerbegrundstücken mit absehbar hoher Belastung wird das Betonsteinpflaster in 10 cm Stärke und die Schottertragschicht 25 cm dick eingebaut. Die Gesamtaufbaustärke bleibt bei 65 cm.
Der Aufbau der Gehwege ergibt sich zu
8 cm Betonsteinpflaster heidebraun 20/20 oder 10/20
4 cm Brechsandsplittgemisch 0/5
20 cm Schottertragschicht STS 0/32
frostunempfindliches Material bis Planum (je nach vorh. Oberbodenmächtigkeit)
Die Geh-/Radwegverbindung sowie die provisorische Baustraße zwischen den Planstraßen A3 und B3 erfolgt mittels:
10 cm Tragdeckschicht AC 16 TD
15 cm Schottertragschicht STS 0/32
35 cm frostunempfindliches
Material
60 cm Gesamtaufbau
VI. AUSLEUCHTUNG
Einseitige Leuchtenanordnung
Leuchtentyp: Philips
„Koffer² 70“ LED (Fortimo-Modul)
Mit
3.000 Lumen (LLM), 34 Watt
(statt
Leuchtmittel 1 x 45 W CPO)
Während der Nachtstunden erfolgt eine stufenweise Absenkung der
Beleuchtungsstärke auf 25 %, 50 % und 75 %.
VII. ÖFFENTLICHES GRÜN/BAUMPFLANZUNGEN
Für die öffentlichen Grünflächen im Süden des Bebauungsplangebietes wurde bereits mit Vorlage Nr. 2010 0725 ein Bauprogramm vorgestellt und am 18.05.2010 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Diese Flächen wurden im Jahr 2010 bepflanzt.
Geh-/Radwegverbindung
FR:
Die Geh-/Radwegverbindung führt zur
Unterführung der B 188 und hat besondere Bedeutung für die wohnortnahe
Erholungsnutzung. Auf einer Strecke von ca. 320 m wird der Weg künftig durch
das Gewerbegebiet führen. Durch die Anpflanzung von großkronigen Bäumen soll
dieser Wegeabschnitt gemäß dem Bebauungsplan so gestaltet werden, dass den
gewerblichen Großbauten langfristig eine entsprechend großvolumige Begrünung
gegenübersteht. Beginnend am nördlichen Rand der vorhandenen Wohnbebauung am
Nachtigallenweg sollen Spitzahorn-Bäume (Sorte Allerhausen) im Abstand von ca.
15 m auf der westlichen Seite der geplanten Geh- und Radwegeverbindung
gepflanzt werden. Die Bäume werden ca. 15-20 m hoch und 10 m breit. Im Frühjahr
blühen die Bäume gelb und weisen im Herbst eine schöne Gelbfärbung der Blätter
auf. Die Baumreihe endet im Norden an der Unterführung unter der B 188.
Die
übrigen Flächen westlich des Geh-/Radweges erhalten eine Einsaat mit einer Wiesensaatgutmischung.
Die Wiesenflächen werden extensiv gepflegt (zweimalige Mahd im Jahr). In die
Wiesenflächen werden einzelne Solitärstrauchgruppen eingestreut. Der Streifen
östlich des Weges wird mit einer Gebrauchsrasenmischung eingesät und wird ca.
alle 6 Wochen gemäht.
Im
Zuge der Herstellung der Geh-/Radwegverbindung soll auch ein Anschluss des wassergebundenen
Weges in der Grünanlage an den Asphaltweg erfolgen.
Strauchpflanzung entlang B 188
Am nördlichen Rand des Plangebiets ist
zwischen der angrenzenden Bundesstraße und den gewerblichen Baugrundstücken
eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ’Kompensation’ im
Bebauungsplan festgesetzt. Dieser Grünstreifen dient der Einbindung des
Gewerbeparks in den Landschaftsraum. Die Grünflächen sollen mit standortheimischen
Gehölzen begrünt werden. Damit dienen sie gleichzeitig als Ausgleichsfläche für
die durch die Baumaßnahmen verursachten voraussichtlichen Beeinträchtigungen
des Naturhaushalts.
Entlang der B 188 entstehen 4-reihige Pflanzungen aus standortheimischen
Sträuchern und Bäumen zweiter Ordnung, siehe Tabelle 1: Pflanzenartenliste. Die
Pflanzung wird mit Rindenmulch gegen Verdunstung geschützt.
Tabelle 1: Pflanzenartenliste
Straucharten
(Pflanzqualität:
2 x verpflanzter Strauch, ohne Ballen, Höhe 60 – 100 cm): |
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bis 4 m Höhe: Euonymus europaeus – Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum – Rote Heckenkirsche Prunus spinosa – Schlehe Rhamnus
catharticus – Kreuzdorn Rosa canina – Hundsrose Rosa
corymbifera – Heckenrose Salix aurita – Öhrchenweide Salix cinerea – Grauweide Salix purpurea
– Purpurweide Sambucus
racemosa – Traubenholunder Viburnum opulus – Gemeiner Schneeball |
über 4 m Höhe: Cornus sanguinea – Hartriegel Cornus
mas – Kornelkirsche Corylus
avellana – Haselnuss Crataegus laevigata – Zweigriffliger Weißdorn Crataegus monogyna – Eingriffliger Weißdorn Ilex
aquifolium – Stechpalme Rhamnus
frangula – Faulbaum Salix caprea – Salweide Salix fragilis
– Bruchweide Salix viminalis – Korbweide Sambucus nigra – Schwarzer Holunder |
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Bäume II. Ordnung (Höhe < 20 m) (Pflanzqualität: Heister, ohne Ballen, Höhe
100 – 150 cm): |
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Acer campestre
- Feldahorn Alnus
glutinosa - Roterle Betula
verrucosa (pendula) – Sandbirke |
Prunus avium - Vogelkirsche Prunus padus - Traubenkirsche Sorbus aucuparia - Eberesche |
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Diesen
vorgelagert ist ein 4,50 m breiter Saumstreifen, der mit einer kräuterreichen
Wiesenmischung angesät und zweimal im Jahr gemäht wird. Er dient gleichzeitig
der Erschließung für die Unterhaltung der Flächen.
Auf den angrenzenden Flächen entlang der
B188 wurden von der Straßenbauverwaltung im Wesentlichen zweimal jährlich
gemähte Säume mit einigen Hochstammobstbäumen angelegt.
Straßenbegleitgrün:
In den öffentlichen Straßen sind laut Bebauungsplan insgesamt mindestens 16 Einzelbäume zu pflanzen. Im ersten Bauabschnitt des Gewerbeparks wurden in der Haupterschließungsstraße A3 (Lise-Meitner-Straße) Linden der Sorte Greenspire gepflanzt. Diese Baumart soll im zweiten Bauabschnitt fortgesetzt werden. In der Erschließungsstraße B3 (Otto-Hahn-Straße) werden wie im ersten Bauabschnitt Platanen der Sorte Tremnia verwendet. Die Baumgruben werden mit Baumsubstrat und Tiefenbelüftung ausgestattet.
Alle Bäume
erhalten einen weißen Spezialanstrich als Verdunstungsschutz.
VIII. GRUNDERWERB
Die öffentlichen Straßenflächen des 2. Bauabschnittes des Gewerbeparks Nordwest befinden sich im Eigentum der Stadt Burgdorf. Das Widmungsverfahren wird zu gegebener Zeit eingeleitet.
IX. FINANZIERUNG
Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonten
53810.787218 - Kanalbau Gewerbegebiet Nordwest
54100.787214 - Straßenbau Gewerbegebiet Nordwest
54100.787218 - Rad-/Gehweg in Grünanlage Gewerbepark Nordwest
54501.787200 - Straßenbeleuchtung Gewerbegebiet Nordwest
für die Planung und Ausbau zur Verfügung.
Für die Herstellung der Kompensationsfläche im Norden sowie der Grünflächen entlang der Rad-/Gehwegverbindung werden zu gegebener Zeit Haushaltsmittel angemeldet. Es wird mit Gesamtkosten von ca. 140.000,00 € für die Planung und den Bau gerechnet.
Für die laufenden Kosten werden die Produktkonten
54810.421200 - Unterhaltung Kanalnetz und Hausanschlüsse
54100.421201 - Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze
54501.421200 - Unterhaltung
der Beleuchtungsanlage
54501.427100 - Stromkosten Straßenbeleuchtung
55100.421000 - Unterhaltung der Grünflächen
herangezogen.
Entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 müssen die
Anlieger 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige
Herstellung der Straßenflächen übernehmen.
Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den
Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau der Fahrbahn,
Gehwege und Parkplätze, für die Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung
der Straße, für das Straßenbegleitgrün sowie die im B-Plan den öffentlichen
Straßen zugeordneten Kompensationsmaßnahmen. Die Verbindung der Radwege sowie
die provisorische Baustraße gehören nicht zu den beitragsfähigen Kosten.
X. SCHLUSSBEMERKUNGEN
Die Arbeiten für die Erschließung des 2. Abschnittes im Gewerbepark Burgdorf werden im Mai/Juni 2015 aufgenommen. Der Kanalbau schließt unmittelbar an die im 1. Bauabschnitt erstellten Schmutz- und Regenwassersysteme an. Die Versorger werden aufgefordert anschließend ihre Medien im Seitenraum der Baustraßen zu verlegen. Der Straßenbau beschränkt sich zunächst auf die Herstellung einer Baustraße in Asphaltbauweise (Asphalttragschicht auf Schottertragschicht und Frostschutzkies).
Entsprechend dem Fortschritt der Hochbaumaßnahmen wird der Straßenendausbau zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die genaue Anordnung der Parkplätze sowie Baum- und Leuchtenstandorte können sich je nach Grundstücksparzellierung und beantragter Zufahrtsgenehmigung in den Planstraßen noch ändern.
Die Herstellung der Bepflanzungen soll erst nach Rückbau der Baustraße im Bereich der Geh-/Radwegeverbindung erfolgen.
Anlagen
Anlage 1: Übersicht B-Plan
Anlage 2: Übersicht Kanalplanung
Anlage 3: Lageplan Straßenbau
Anlage 4: Straßenaufbau und Querprofile
Anlage 5: Straßenbäume