Bezugsvorlage 2014 0821 Bebauungsplan 0-76/1 "Läuferweg", Entwurf
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den der Vorlage anliegenden städtebaulichen Vertrag zur Realisierung des Bebauungsplans Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ mit der Lebenshilfe abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Bezugsvorlage 2015 0821 wird der Entwurf des Bauungsplans Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ in die Beratung gegeben. Mit der Bebauungsplanänderung soll unter anderem ermöglicht werden, dass die Fläche des derzeitigen Wertstoffsammelplatzes am Marris-Mühlen-Weg in das Baugrundstück der Lebenshilfe für die Wohnstätte Knopsberg einbezogen werden kann. Ein neuer Wertstoffsammelplatz soll ca. 7 m weiter südlich am Marris-Mühlen-Weg festgesetzt werden.
Mit dem anliegenden städtebaulichen Vertrag soll die Herstellung des neuen Wertstoffsammelplatzes durch die Lebenshilfe geregelt werden.
Anlagen:
- Stadtbaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ zur Verlagerung der Wertstoffsammelinsel Marris-Mühlen-Weg