Bezugsvorlage 2014 0788 (Einleitung)
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Beschlussvorschlag:
Dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-76/1 „Läuferweg“ (Stand 23.02.2015) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.01.2015 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Änderungsbebauungsplans 0-76/1 „Läuferweg“ eingeleitet. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die Errichtung eines barrierefreien Wohngebäudes der Lebenshilfe auf dem Grundstück nördlich der Wohnstätte Lerchenstraße zu ermöglichen.
Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses erfolgte mit Bekanntmachung vom 24.01.2015 und Auslegung von Informationsmaterialen in der Zeit vom 02.02.15 bis 16.02.15 die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB). Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Parallel wurde der Entwurf des Bebauungsplans ausgearbeitet und mit der Lebenshilfe sowie in Bezug auf die Verlagerung der Wertstoffinsel am Marris-Mühlen-Weg mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) abgestimmt.
Mit dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung können nun die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
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Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 0-76/1 „Läuferweg“, Stand 23.02.2015.
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Entwurf
der Begründung zum Bebauungsplans Nr. 0-76/1 „Läuferweg“, Stand
23.02.2015.