Betreff
Familien- und Erziehungsberatung durch die Region Hannover in der Stadt Burgdorf
Vorlage
2015 0820
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur Versorgung der Bevölkerung der Stadt Burgdorf mit Leistungen der Familien- u. Erziehungsberatung wird mit der Region Hannover der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Leistungsvertrag geschlossen.

 

Der jährlich von der Region Hannover gefertigte Bericht über die Leistungen der Familien- u. Erziehungsberatung im vorangegangenen Jahr wird dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Seit mehr als 50 Jahren gibt es die Familien- und Erziehungsberatungsstelle (FEB) des ehemaligen Landkreises Hannover bzw. der Region Hannover in Burgdorf. Es handelt sich dabei um ein sehr profiliertes Angebot im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, das von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern rege in Anspruch genommen wird. Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle ist daher eine wichtige Institution innerhalb der sozialen Infrastruktur der Stadt Burgdorf.

Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Region Hannover erfolgt ohne eine direkte Kostenbeteiligung durch die Stadt Burgdorf.

In den Jahren 2013 bis 2014 hat die Region Hannover ihre Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII überplant.

Hinter dieser Evaluation steht das Ziel, im gesamten Regionsgebiet eine gleichmäßige Versorgung der Regionsbevölkerung mit Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung sicherzustellen. Dieser Planungsprozess wurde im Herbst 2014 beendet.

Als wesentliches Ergebnis dieser Planung wurde festgehalten, dass für 3650 Einwohner der Altersgruppe 0 – 20 Jahre eine Beratungsfachkraft zur Verfügung stehen soll.

Der Stadt Burgdorf stünden demnach aufgrund der Bevölkerungszahlen 1,6 Beratungsfachkräfte zu.

Die Region Hannover unterbreitet nunmehr zwei optionale Verträge (s. Anlagen 1 u. 2), die einerseits weiterhin die Wahrnehmung der Aufgabe durch die Region per Leistungsvertrag vorsehen bzw. andererseits die Möglichkeit eröffnen, per Fördervertrag die Kosten für 1,6 Beratungsfachkräfte erstattet zu bekommen.

In Gesprächen mit Vertretern der Region Hannover wurde zugesichert, dass der Standort Burgdorf für die Erziehungsberatung im Osten der Region erhalten werden soll. Von hier aus wird bereits jetzt und soll auch zukünftig verstärkt in Nebenstellen die Beratung in Lehrte, Sehnde und Uetze durchgeführt werden.

Da mit 1,6 Fachkräften keine funktionierende Organisationseinheit der Erziehungsberatung aufgebaut werden kann, wurde den Vertretern der Region signalisiert, dass die Stadt Burgdorf dazu tendiert, die Aufgabe der Erziehungsberatung im Rahmen eines Leistungsvertrages weiterhin durch die Region Hannover durchführen zu lassen. Insbesondere die Tatsache, dass der Standort Burgdorf als Zentrum für die Beratung im Ostkreis erhalten werden soll, stellt einen Vorteil für die Stadt Burgdorf dar.

Aus der Statistik 2013 der Region Hannover (s. Anlage 3) ist zu ersehen, dass der Standortvorteil von verhältnismäßig vielen Ratsuchenden aus Burgdorf genutzt wird. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Angebot auch zukünftig ohne eine erhebliche Ausweitung der Wartezeiten für Ratsuchende aus Burgdorf zur Verfügung steht. 

Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII ist eine originäre Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe und müsste daher auch in der Trägerschaft des örtlichen Trägers der Jugendhilfe durchgeführt werden. In der Folge über Jahrzehnte gewachsener Strukturen nimmt die Region Hannover traditionell diese Aufgabe für die Stadt Burgdorf wahr. 

Daher wird vorgeschlagen, einen Leistungsvertrag (s. Anlage 1) mit der Region Hannover zu schließen.