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Beschlussvorschlag:
Zur Versorgung der Bevölkerung der Stadt Burgdorf mit Leistungen der Familien- u. Erziehungsberatung wird mit der Region Hannover der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Leistungsvertrag geschlossen.
Der jährlich von der Region Hannover gefertigte Bericht über die Leistungen der Familien- u. Erziehungsberatung im vorangegangenen Jahr wird dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und
Begründung:
Seit mehr als 50 Jahren gibt es die
Familien- und Erziehungsberatungsstelle (FEB) des ehemaligen Landkreises
Hannover bzw. der Region Hannover in Burgdorf. Es handelt sich dabei um ein
sehr profiliertes Angebot im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, das von
Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern rege in Anspruch genommen wird. Die
Familien- und Erziehungsberatungsstelle ist daher eine wichtige Institution
innerhalb der sozialen Infrastruktur der Stadt Burgdorf.
Die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Region
Hannover erfolgt ohne eine direkte Kostenbeteiligung durch die Stadt Burgdorf.
In den Jahren 2013 bis 2014 hat die Region
Hannover ihre Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung gem. § 28 SGB
VIII überplant.
Hinter dieser Evaluation steht das Ziel, im
gesamten Regionsgebiet eine gleichmäßige Versorgung der Regionsbevölkerung mit
Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung sicherzustellen. Dieser
Planungsprozess wurde im Herbst 2014 beendet.
Als wesentliches Ergebnis dieser Planung
wurde festgehalten, dass für 3650 Einwohner der Altersgruppe 0 – 20 Jahre eine
Beratungsfachkraft zur Verfügung stehen soll.
Der Stadt Burgdorf stünden demnach aufgrund
der Bevölkerungszahlen 1,6 Beratungsfachkräfte zu.
Die Region Hannover unterbreitet nunmehr
zwei optionale Verträge (s. Anlagen 1 u. 2), die einerseits weiterhin die
Wahrnehmung der Aufgabe durch die Region per Leistungsvertrag vorsehen bzw. andererseits
die Möglichkeit eröffnen, per Fördervertrag die Kosten für 1,6
Beratungsfachkräfte erstattet zu bekommen.
In Gesprächen mit Vertretern der Region
Hannover wurde zugesichert, dass der Standort Burgdorf für die
Erziehungsberatung im Osten der Region erhalten werden soll. Von hier aus wird
bereits jetzt und soll auch zukünftig verstärkt in Nebenstellen die Beratung in
Lehrte, Sehnde und Uetze durchgeführt werden.
Da mit 1,6 Fachkräften keine funktionierende
Organisationseinheit der Erziehungsberatung aufgebaut werden kann, wurde den
Vertretern der Region signalisiert, dass die Stadt Burgdorf dazu tendiert, die
Aufgabe der Erziehungsberatung im Rahmen eines Leistungsvertrages weiterhin
durch die Region Hannover durchführen zu lassen. Insbesondere die Tatsache,
dass der Standort Burgdorf als Zentrum für die Beratung im Ostkreis erhalten
werden soll, stellt einen Vorteil für die Stadt Burgdorf dar.
Aus der Statistik 2013 der Region Hannover
(s. Anlage 3) ist zu ersehen, dass der Standortvorteil von verhältnismäßig
vielen Ratsuchenden aus Burgdorf genutzt wird. Es bleibt zu hoffen, dass dieses
Angebot auch zukünftig ohne eine erhebliche Ausweitung der Wartezeiten für
Ratsuchende aus Burgdorf zur Verfügung steht.
Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII ist
eine originäre Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe und müsste daher auch in
der Trägerschaft des örtlichen Trägers der Jugendhilfe durchgeführt werden. In
der Folge über Jahrzehnte gewachsener Strukturen nimmt die Region Hannover
traditionell diese Aufgabe für die Stadt Burgdorf wahr.
Daher wird vorgeschlagen, einen
Leistungsvertrag (s. Anlage 1) mit der Region Hannover zu schließen.