Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf (2015-2017) wird
in der der Vorlage 2015 0816 (und dem Originalprotokoll als Anlage___) beigefügten
Fassung beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz (NGG) sieht gem. § 15 die
Erstellung eines Gleichstellungsplanes vor. Danach hat jede Dienststelle mit
mindestens 50 Beschäftigten jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu
erstellen.
Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsplan (Zeitraum 2015-2017)
wurde unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Der Personalrat
hat bereits seine Zustimmung erteilt.
Der Gleichstellungsplan ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG als
Richtlinie, nach der die Verwaltung geführt werden soll, vom Rat zu
beschließen.