Betreff
Mitteilung: Verkehrsführung während des Baus der Querungshilfe am Ortseingang Schillerslage
Vorlage
2015 0813
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegenden Informationen zur Verkehrsführung während des Baus der Querungshilfe am Ortseingang Schillerslage gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Der Bau der Querungshilfe am Ortseingang Schillerslage wird voraussichtlich Anfang April beginnen. Es wird mit einer dreiwöchigen Bauphase gerechnet.

 

Während der Bauzeit ist es erforderlich, die zweistreifige Fahrbahn halbseitig zu sperren und den Verkehr durch eine Lichtsignalanlage zu regeln.

Die Einmündung in die Straße "Am Lahkamp" wird für die Bauzeit vollständig gesperrt. Die Anwohner sowie die betroffenen Landwirte können die Straße von Westen her über die landwirtschaftlichen Wege anfahren. Hierfür erhält der Anlieger (Am Lahkamp 6) eine Ausnahmegenehmigung.

 

Die landwirtschaftlichen Wege nördlich und südlich des Friedhofes müssen ebenfalls während der Baumaßnahme gesperrt werden. Der nördliche Weg am Hechtgraben ist über den vorhandenen Gehweg für Rad- und Fußgänger erreichbar. Besucher des Friedhofes können während der Bauzeit in der Straße Heutrift und Flachsfeld parken und den Friedhof zu Fuß über den Gehweg erreichen.

 

Betroffene Landwirte können über südlich gelegene Wirtschaftswege, z.B. über Wolfskuhlen, die landwirtschaftlichen Flächen an den gesperrten Wegen erreichen. Firmen, die auf dem Friedhof Arbeiten zu erledigen haben, erhalten bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der landwirtschaftlichen Wege.

 

In der Anlage ist die Verkehrsführung während der Bauzeit dargestellt.