Beschlussvorschlag:
Die Entlassung von Herrn Heinrich Schlumbohm mit Wirkung zum 31.01.2015 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen wird beschlossen.
Herr Dennis-Frederik Heuer wird mit Wirkung vom 01. April 2015 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. März 2021) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen ernannt.
Sachverhalt und Begründung:
Der stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen, Herr Heinrich Schlumbohm, hat mit Schreiben vom 25.01.2015 sein Amt zum 31.01.2015 zur Verfügung gestellt und um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gebeten. Seine Amtszeit würde erst am 30.06.2016 durch Zeitablauf enden.
Herr Schlumbohm ist mit Wirkung zum 01.01.2015 als Stadtbrandmeister
ernannt worden. Aus diesem Grund hat er sein Amt als stellv. Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Ramlingen/Ehlershausen zur Verfügung gestellt.
Er hat gemäß § 31
Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz Rechtsanspruch auf die Entlassung
zum beantragten Zeitpunkt.
Die aktiven wahlberechtigten
Mitglieder haben in der
Dienstversammlung am 23.01.2015
Herrn Dennis-Frederik Heuer, geb. 21.07.1979, wohnhaft Gehrbergsweg 8, 31303
Burgdorf
als Nachfolger gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Herr Heuer ist bereit, das Amt wahrzunehmen. Er erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.