Betreff
Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf
Vorlage
2015 0804
Aktenzeichen
40-211-13
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf werden zum Schuljahresbeginn 2016/2017 verändert. Im Einzelnen werden folgende Veränderungen vorgenommen.

 

a) Die Ortschaft Hülptingsen wird aus dem Schulbezirk der Gudrun-Pausewang-Grundschule herausgetrennt und dem Schulbezirk der GHS I zugeordnet. (zwingend)

 

b) Die Ortschaft Schillerslage wird aus dem Schulbezirk der Astrid-Lindgren-Grundschule herausgetrennt und dem Schulbezirk der GHS I zugeordnet. (optional).

 

c) Die Ortschaften Dachtmissen und Sorgensen werden aus dem Schulbezirk der GHS I herausgetrennt und dem Schulbezirk der GS Otze zugeordnet. (optional)

 

 

2. Zum Schulbeginn 2015/2016 wird der Schulbezirk für die Integrierte Gesamtschule Burgdorf für das gesamte Gebiet der Stadt Burgdorf festgelegt.

 

 

3. Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 wird der Schulbezirk für das Gymnasium Burgdorf für das gesamte Gebiet der Stadt Burgdorf festgelegt.

 

 

4. Die als Anlage 1 der Vorlage 2015 0804 und dem Original-Protokoll als Anlage beigefügte Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Vorlage 2014 0789 wurden die Schülerzahlen für das aktuelle Schuljahr und aufbauend auf die zum Stichtag in Burgdorf wohnenden Schülerinnen und Schüler für die Zukunft betrachtet. Hierbei wurde deutlich, dass insbesondere die Gudrun-Pausewang-Grundschule und die Astrid-Lindgren-Grundschule in den nächsten Jahren mit konstant hohen Schülerzahlen beschult werden würden.

 

Die Statistik kann gleichzeitig aber keine verlässliche Aussage hinsichtlich der künftigen Entwicklung bei der Berücksichtigung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf geben. Gemäß Runderlass des Kultusministeriums vom 07.07.2011 – Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung - werden diese Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt gezählt. Insofern sollte davon ausgegangen werden, dass bei der aktuellen Prognose der Schülerzahlen, die in der Nähe des Klassenteilers liegen (Höchstzahl Grundschule: 26), tendenziell eine erhöhte Zügigkeit vorliegen wird. Auch der auswärtige Zuzug bzw. der stadtinterne Umzug von Schülerinnen und Schülern kann zu einer Erhöhung der Schülerzahlen an einzelnen Schulen führen.

 

Die künftig zu erwartende Schülerzahl in Burgdorf lässt auf die Notwendigkeit von zehn Klassenzügen im Kernstadtbereich schließen. Durch die mit der Beschlussvorlage vorgeschlagene Verteilung auf die im Kernstadtgebiet befindlichen Grundschulen könnte eine aus pädagogischer Sicht sinnvolle Schülerzahl unterhalb des Klassenteilers erreicht werden.

 

Die Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bedarf führte im aktuellen Schuljahr u.a. dazu, dass an der Gudrun-Pausewang-Grundschule ein vierter Klassenzug im ersten Jahrgang eingerichtet wurde. Es sind fünf Schülerinnen bzw. Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf zu beschulen.

 

An der Astrid-Lindgren-Grundschule kann die Einrichtung eines weiteren Zuges im ersten Jahrgang bevorstehen, da der Abschluss der Überprüfungsverfahren zum sonderpädagogischen Förderbedarf der zweiten Jahrgangsstufe bevorsteht.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen aber auch die Berücksichtigung von sonderpädagogischem Förderbedarf führt an einigen Burgdorfer Schulen zu einer hohen Auslastung der vorhandenen Raumkapazitäten bzw. kann wie bei einer eventuellen Neueinrichtung an der Astrid-Lindgren-Grundschule zu einem Überbedarf gegenüber den bestehenden Raumkapazitäten führen.

 

Bereits im Zuge des Projektes „Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule“ wurde durch den Rat der Stadt Burgdorf der Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Gudrun-Pausewang-Grundschule künftig als dreizügige Grundschule geführt werden soll (siehe Vorlage 2013 0420).

 

Durch die aktuelle Statistik (Vorlage 2014 0789) wird deutlich, dass eine künftige Dreizügigkeit an der Gudrun-Pausewang-Grundschule nur durch eine Veränderung des Einzugsbereiches des Schulbezirks gewährleistet werden kann. Darauf wurde bereits durch die Verwaltung in den verschiedenen Gremiensitzungen hingewiesen.

 

Für die Änderung des Schulbezirkes der Gudrun-Pausewang-Grundschule boten sich zwei Varianten an. Die Neuzuordnung vereinzelter Straßenzüge in einen anliegenden Schulbezirk oder die Neuzuordnung der Ortschaft Hülptingsen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Zuordnung der Ortschaft Hülptingsen zum Schulbezirk der Grundschule I sinnvoll. Die Herauslösung einzelner Straßenzüge aus einem Schulbezirk würde zu einer Zerstückelung führen. Gleichzeitig müsste eine größere Zahl an Straßenzügen herausgelöst werden, um die vergleichbare Schülerzahl aus der Ortschaft Hülptingsen zu erreichen.

 

Des Weiteren könnte mit einer Zuordnung der Ortschaft Hülptingsen zum Schulbezirk der Grundschule I eine direkte ÖPNV-Anbindung erreicht werden und es würde zu einer deutlichen Reduzierung der Fahrzeit führen. Bislang müssen Schülerinnen und Schüler aus Hülptingsen bei Nutzung des ÖPNV umsteigen (z.B. Uetzer Straße, Kleiner Brückendamm). Dies wurde in der Vergangenheit bereits durch Elternvertreter der Gudrun-Pausewang-Grundschule als ungeeignet vorgetragen. Eine Änderung der Busanbindung von der Gudrun-Pausewang-Grundschule Richtung Hülptingsen wurde seitens der Region Hannover sowie Regiobus als nicht realisierbar angesehen (Frage der Nachhaltigkeit, Umfang von Fahrplanänderungen etc.).

 

Die Zuordnung der Ortschaft Hülptingsen zur Grundschule I wird unter Berücksichtigung des Raumbedarfes als unproblematisch gesehen. Es sind ausreichend Raumkapazitäten für die Unterbringung weiterer Klassenzüge am Schulstandort der Grundschule I vorhanden.

 

Durch die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Burgdorf mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wird die Hauptschule auslaufend sein. Die bisherigen Gespräche und Diskussionen zur Raumsituation der Integrierten Gesamtschule gehen dahin, dass die Integrierte Gesamtschule an einem Standort realisiert werden sollte. Somit würden durch das Auslaufen der Hauptschule schulische Raumkapazitäten zur Verfügung stehen.

 

Ziele der vorgeschlagenen Änderungen in der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf sind, die Schülerströme auf die vorhandenen Schulstandorte zukunftsfähig zu verteilen und einen Leerstand an schulischen Raumkapazitäten zu vermeiden.

 

Auch an der Astrid-Lindgren-Grundschule kann die prognostizierte Schülerzahl nicht unproblematisch beschult werden. Es deutet in der Statistik darauf hin, dass für die nächsten Jahre von einer Vierzügigkeit ausgegangen werden muss. Die vorhandenen Räumlichkeiten würden theoretisch eine Vierzügigkeit erlauben. Jedoch könnte eine Vierzügigkeit nur zu Lasten der pädagogischen Arbeit der Schule realisiert werden. In den gemeinsamen Gesprächen mit der Schulleitung wurde sich darauf verständigt, zunächst keine Veränderungen am Schulbezirk vorzunehmen. Vielmehr findet zeitnah ein erster Austausch über Umstrukturierungsmaßnahmen im vorhandenen Bestand statt. Sofern der Schulbezirk der Astrid-Lindgren-Grundschule neu geordnet werden sollte, wäre die Zuordnung der Ortschaft Schillerslage zur Grundschule I die sinnvollste Option.

 

Zur Stärkung der Schülerzahlen der Grundschule Otze wurde durch die Schule vorgetragen, dass eine Neuzuordnung der Ortschaften Dachtmissen und Sorgensen zum Schulbezirk der Grundschule Otze begrüßt werde. Diese Neuzuordnung würde anhand der aktuellen Zahlen unproblematisch an der Grundschule Otze umsetzbar sein. Jedoch bestehen die Unwägbarkeiten, dass sich durch Zu- oder Umzug bzw. Anrechenbarkeit wegen der Inklusion die zu beschulende Schülerzahl in den Ortschaften erhöht. Die Grundschule Otze kann unproblematisch fünf Klassen über die Jahrgänge aufnehmen, im Einzelfall auch eine sechste Klasse. Dann wären die räumlichen Kapazitätsgrenzen erreicht.

 

Die Neuzuordnung der Ortschaft Hülptingsen in den Schulbezirk der Grundschule I ist zwingend erforderlich. Die weiteren vorgestellten Neuzuordnungen stellen Optionen dar.

 

Die Änderung in der Zuordnung der Schulbezirke soll mit Schuljahresbeginn 2016/17 greifen. Damit wäre gewährleistet, dass die Eltern von betroffenen Schülerinnen und Schülern, die mit Schuljahresbeginn 2015/16 beschult werden, sich nicht kurzfristig auf eine andere Schule einstellen müssen. Gleichzeitig soll durch die aufsteigende Regelung gewährleistet werden, dass keine Herauslösung von Schülerinnen und Schüler aus bestehenden Klassenverbänden erfolgt.

 

Für die neu zu errichtende Integrierte Gesamtschule in Burgdorf soll ein Schulbezirk gebildet werden. Gleiches gilt für das Gymnasium Burgdorf. Dies soll zu einer Stärkung des Schulstandortes Burgdorf führen.

 

Mit den Schulleitungen der Burgdorfer Schulen wurde die vorgestellte Struktur der Schulbezirke am 22.01.2015 diskutiert. Eine grundsätzliche Notwendigkeit der Neuzuordnung wird – auch aufgrund des am 11.12.2014 gefassten Beschlusses zur Gudrun-Pausewang-Grundschule - gesehen. Der vorgeschlagenen Änderung, den Schulbezirk der Grundschule I um die Ortschaft Hülptingsen zu erweitern, wurde zugestimmt.

 

Der Stadtelternrat wurde am 15.01.2015 über die Änderung der Schulbezirkssatzung in Kenntnis gesetzt. Eine Stellungnahme des Stadtelternrates soll bis zur Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 16.02.2015 vorliegen.

 

Wegen des im Mai beginnenden Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2016/17 wird eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 05.03.2015 erforderlich. Damit kann sichergestellt werden, dass die Eltern von einzuschulenden Schülerinnen und Schüler sich an der künftig zuständigen Grundschule anmelden können.