Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Als
Schülervertreter werden für die Dauer der Schuljahre 2014/2015 sowie 2015/2016
Herr Valon
Ramadani
und
Herr Lukas
Brümmer
sowie als
Stellvertreter
Herr Rezan
Duran
in den
Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport berufen.
Die Zusammensetzung des Ausschusses für
Schulen, Kultur und Sport wird gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt. (Die
Zusammensetzung wird in der Niederschrift über die Ratssitzung aufgeführt
werden).
Sachverhalt und Begründung:
Im Zuge der Bildung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport hat der Rat in seiner Sitzung am 03.11.2011 beschlossen, gem. § 110 Abs. 2 Nieders. Schulgesetz (NSchulG) je eine Vertreterin / einen Vertreter der Eltern, der Lehrkräfte und (ggf. zwei Vertreterinnen / Vertreter) der Schülerinnen und Schüler in den Schulausschuss zu berufen.
Die Schülervertreter werden nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse für die Dauer der halben Wahlperiode in den Ausschuss berufen.
Der Stadtschülerrat hat bei der Wahl der Schülervertretung für die Schuljahre 2014/2015 sowie 2015/2016 die Schüler Valon Ramadani und Lukas Brümmer als Schülervertreter sowie Rezan Duran als Stellvertreter für den Ausschuss gewählt.
Gemäß § 110 Abs. 4 NSchulG sind die von den Gruppen abgegebenen Vorschläge für den Rat bindend.