Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG
der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 330.000,00 € im Deckungskreis 0081
(Wirtschaftliche Jugendhilfe) sowie der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
20.000,00 € im Deckungskreis 0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe – Finanzein- und
-auszahlungen) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund der unvorhersehbaren Steigerung der Fallzahlen bei Heimunterbringungen, Inobhutnahmen, Schulbegleitungen und andere Maßnahmen werden die Mittel im Deckungskreis der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2014 nicht ausreichen.
Von daher ist es erforderlich, überplanmäßige Mittel im Deckungskreis 0081 in Höhe von 330.000,00 € (Erträge und Aufwendungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe) sowie im Deckungskreis 0082 in Höhe von 20.000,00 € (Einzahlungen und Auszahlungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe) zur Verfügung zu stellen.
Die
Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen / dieser überplanmäßigen Auszahlungen ist durch entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 61100.301300 / 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.