Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die als Anlage 2 der Vorlage Nr.
2014 0781 sowie der Originalniederschrift als Anlage beigefügte
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf
zu erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit
der vom Rat am 10.05.2012 beschlossenen und am 01.07.2012 in Kraft getretenen
7. Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 wurden die
Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung aus abflusslosen Gruben und aus
Hauskläranlagen (Fäkalschlamm) letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt
festgesetzt:
Die
Benutzungsgebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung
a) |
aus abflusslosen Gruben |
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je m³ eingesammelten Abwassers. |
4,54 € |
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b) |
aus Hauskläranlagen |
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je m³ eingesammelten Fäkalschlamms. |
42,51 € |
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c) |
zuzüglich einer Grundgebühr von |
76,41 € |
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bei einer Abfuhr bis 6 m³
Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr |
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bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge |
16,66 € |
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je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Bereits für die Gebührensätze für 2002
wurde in der Sitzung des Rates vom 22.11.2001 entschieden, die kalkulatorischen
Kosten (Abschreibung und Verzinsung) lediglich zu 50 % zu berücksichtigen, um
die Gebührensätze in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Die Kalkulation der
Gebührensätze unter vollständiger Berücksichtigung und unter völligem außer
Acht lassen der kalkulatorischen Kosten sind in der Anlage 1 zur Information
aufgeführt.
Grund
für die lediglich teilweise Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten war,
dass die Fäkalannahmestation aufgrund der sehr geringen Mengen an Abwasser aus
abflusslosen Gruben und Fäkalschlamm zur Zeit nicht genutzt wird. Sie wird nur
für den Fall vorgehalten, dass große Mengen in kurzer Zeit angeliefert werden
und dann nicht mehr undosiert in die Klärung eingebracht werden können. Bei
einer vollständigen Berücksichtigung dieser kalkulatorischen Kosten wären die
Gebühren deutlich höher als über die 7. Änderungsatzung zur Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt
Burgdorf vom 15.11.1990 festgelegt.
Nach § 5 Abs. 1 NKAG soll das Gebührenaufkommen
die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Als Anlage
1 ist dieser Vorlage die Kalkulation der Gebühren für die dezentrale
Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015, welche die o. g. Vorgaben
berücksichtigt, beigefügt.
Das Ergebnis der neuen Kalkulation der
Gebührensätze (Anlage 1) würde bei der bisherigen
Berücksichtigung von lediglich 50 % der kalkulatorischen Kosten zu einer Erhöhung
der Benutzungsgebühren führen und
hat folgende Gebührensätze ab 2015 ergeben:
Für die Abwasserbeseitigung
a) |
aus abflusslosen Gruben |
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je m³ eingesammelten Abwassers. |
5,85 € |
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b) |
aus Hauskläranlagen |
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je m³ eingesammelten Fäkalschlamms. |
55,34 € |
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Die Grundgebühr ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Preisen mit dem zur Abholung des Fäkalschlamms bzw. Abwassers aus abflusslosen Gruben beauftragten Unternehmen.
Über die Grundgebühren werden lediglich die Transportkosten umgelegt. Diese stellen sich weiterhin wie folgt dar:
c) |
zuzüglich einer Grundgebühr von |
76,41 € |
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bei einer Abfuhr bis 6 m³
Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Die Grundgebühr beträgt je Abfuhr |
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bei einer über 6 m³ hinausgehenden Menge |
16,66 € |
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je m³ eingesammelten Abwassers/Fäkalschlamms. |
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Unter Berücksichtigung des v. g.
Ratsbeschlusses vom 22.11.2001, die kalkulatorischen Kosten bei der
Gebührenkalkulation nicht in Gänze zu berücksichtigen, wird vorgeschlagen, die
o. g Gebührensätze je Kubikmeter eingesammelten Abwasser aus abflusslosen
Gruben bzw. Fäkalschlamm ab 01.01.2015
entsprechend anzupassen.
Finanzielle
Auswirkungen:
In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer 8. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
der Stadt Burgdorf vom 15.11.1990 sind die neu kalkulierten Gebührensätze
berücksichtigt worden.
Da die Steigerung der Benutzungsgebühren
mit dem Rückgang der angelieferten Fäkalschlamm-/Abwassermenge zusammenhängt,
ergeben sich für die Stadt Burgdorf keine Änderungen bei den zu erwartenden
Erträgen.