Betreff
Entwurf Stellenplan 2015
Vorlage
2014 0729/2
Aktenzeichen
10 - Vie
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Als Bestandteil des Haushaltsplans 2015 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Stellenplan (Vorlage 2014 0729/2) für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Aus den Beratungen der Fachausschüsse ergeben sich folgende Änderungsempfehlungen:

 

 

Zu I.2.2 der Ursprungsvorlage – Sozialabteilung / Asylbewerberleistungsgesetz

 

Anstatt der beantragten ½ Stelle empfiehlt der Ausschuss für Soziales und Integration, eine volle Stelle einzustellen. Die Besetzung der Stelle kann nach Ratsbeschluss zum Stellenplan erfolgen.

 

Bei Anmeldung der ½ Stelle war die Fachabteilung davon ausgegangen, dass, wie in der Vergangenheit üblich, Abgänge für diesen Personenkreis zu verzeichnen sind. Das ist seit Juli 2014 nicht mehr der Fall. Mit Stand vom 20.11.2014 sind 127 Personen in Burgdorf untergebracht (gegenüber knapp 100 Personen Mitte Oktober 2014). Bis zum Jahresende werden weitere 40 Personen erwartet. Dauerhaft ist somit mit mind. 170 Personen, Bedarf weiter steigend, zu rechnen. Der Personalschlüssel liegt bei 1:100. Von daher wird die Erfordernis für insgesamt 1 ½ Stellen gesehen. Eine ½ Stelle ist bereits seit Jahren in der Verwaltung installiert, so dass nunmehr eine weitere Stelle bereit zu stellen ist.

 

Die Personalkosten für eine volle Stelle der Vergütungsgruppe BAT Vc / Vb Fallgruppe 1b / 1c / EG 9 ku 8 TVöD betragen jährlich rd. 44.400 €.

 

 

Neu: Sozialabteilung – Sozialarbeit / Flüchtlingsarbeit

 

Der Ausschuss für Soziales und Integration empfiehlt auf Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen eine ½ Stelle Sozialarbeit / Sozialpädagogik der Vergütungsgruppe S 12 TVöD befristet auf 5 Jahre einzurichten. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der noch vorzunehmenden Bewertung.

 

Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber soll in erster Linie die notwendigen und vielfältigen sozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Betroffenen initiieren und durchführen. Darüber hinaus soll ein Gesamtkonzept für die Integrationsarbeit entwickelt werden und die Koordinierung der Flüchtlingsarbeit und Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Dienststellen, Vereinen, Verbänden und Körperschaften sowie Einzelpersonen, die Flüchtlingsarbeit leisten, erfolgen.

 

Die Personalkosten für eine ½ Stelle der Vergütungsgruppe S 12 TVöD betragen jährlich rd. 25.000 €.

 

 

Neu: Ordnungsabteilung - Feuerwehrgerätekraft

 

Der stellv. Stadtbrandmeister hat im Feuerwehrausschuss angeregt, eine zusätzliche Stelle für einen weiteren hauptberuflichen Gerätewart einzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Stellenbedarf und die inhaltliche Ausrichtung zu prüfen.

 

Derzeit stehen im Stellenplan 1 Stelle Feuerwehrgerätewart der Lohngruppe 5 / 6 / 6a Fallgruppe 1.4 / 2 entsprechend EG 6 TVöD und eine ½ Stelle Hilfskraft Feuerwehrgerätewart der Lohngruppe 2 / 3 / 3a Fallgruppe 1 / 3 entsprechend EG 3 TVöD zur Verfügung.

 

Die Fachabteilung schlägt vor, die ½ Hilfskraft Feuerwehrgerätewart in eine volle Stelle Feuerwehrgerätewart umzuwandeln.

 

Die Personalkosten für eine Stelle der Lohngruppe 5 / 6 / 6a Fallgruppe 1.4 / 2 / EG 6 TVöD betragen jährlich rd. 40.800 €. Die jährlichen Mehrkosten gegenüber der ½ Stelle EG 3 TVöD betragen rd. 25.700 €.

 

 

Neu: Jugendverwaltungsabteilung (Kita Schillerslage) – Küchenkraft

 

Über die Vorlage 2014 0752/1 wird der Bedarf einer zusätzlichen ¼ Stelle der Entgeltgruppe 1 TVöD für eine Küchenkraft in der Kita Schillerslage beschrieben.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich für die Einrichtung dieser Stelle ausgesprochen.

 

Die Personalkosten für eine Stelle der Entgeltgruppe 1 TVöD betragen jährlich rd. 7.100 €.

 

 

Neu: Freistellung Personalrat – Bauamtmann

 

Der bisherige Personalratsvorsitzende ist mit Ablauf des Novembers 2014 in den Ruhestand getreten. Im Stellenplan war diese Stelle bereits mit einem kw-Vermerk versehen.

 

Die Stelle kann nunmehr gestrichen werden.

 

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Mit den vorgenannten Änderungen ergibt sich nunmehr folgendes Gesamtbild für den Stellenplan 2015:

 

Jahr

2013

2014

2015

Veränderung gegenüber Vorjahr

Planstellen Beamte

34

35

33

- 2

Planstellen Beschäftigte

314,5

320

353,5

+ 33,5

Planstellen gesamt

348,5

355

 

386,5

+ 31,5

davon Kindertagesstätten

81,75

93,75

118,75

+ 25*

*dv. 13 Stellen aufgrund formeller Änderungen (s. I.2.3.10 sowie I.3.1.2 - keine Personalmehrung) – ohne finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage: Entwurf Stellenplan 2015 – Stand 05.12.2014