Beschlussvorschlag:
A Die Zusammensetzung der nachstehenden
Fachausschüsse wird wie folgt festgestellt:
1. Ausschuss für Soziales und Integration
2. Jugendhilfeausschuss
3. Verwaltungsausschuss
4. Bauausschuss
5. Ausschuss für Umwelt und Verkehr
6. Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
B Die Stadt Burgdorf wird in der
Mitgliederversammlung der „Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“ vertreten
durch:
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Mitglied |
Stellv. Mitglied |
1 |
Michael Rheinhardt |
Gero von Oettingen |
2 |
Ahmed Kuyucu |
NN |
3 |
Stadtrat Michael Kugel |
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Die Stadt Burgdorf wird in der
Verbandsversammlung des Zweckverbands „Volkshochschule Ostkreis Hannover“
vertreten durch:
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Mitglied |
Stellv. Mitglieder |
1 |
Rudolf Alker |
Christiane Gersemann |
2 |
Detlef Knauer |
Hartmut Braun |
3 |
Carl Hunze |
NN |
4 |
Stadtrat Michael Kugel |
|
C nur
informatorisch:
Die
CDU-Fraktion entsendet in den Präventionsrat ............................... .
Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 27.10.2014 hat Frau Claudia Meißner ihr Ratsmandat zum 31.12.2014 niedergelegt. Mit dem vom Rat nach § 52 Abs. 2 NKomVG zu fassenden Beschluss (siehe Vorlage Nr. 2014 0760) enden zugleich auch die (stellvertretenden) Mitgliedschaften von Frau Meißner in den verschiedenen Fachausschüssen.
Frau Meißner ist Mitglied im
- Ausschuss für Soziales und Integration
- Jugendhilfeausschuss
Zugleich ist sie stellv. Mitglied im
- Verwaltungsausschuss
- Bauausschuss
- Ausschuss für Umwelt und Verkehr
- Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Weiter ist Frau Meißner
- Stellv. Vertreterin in der Mitgliederversammlung der Musikschule Ostkreis Hannover e.V.
- Stellv. Vertreterin in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Ostkreis Hannover
- Mitglied im Präventionsrat
Gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes in der Vertretung endet.
Die sich nach der Benennung ergebende vollständige Zusammensetzung der einzelnen Fachausschüsse hat der Rat gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.
In dem Beschlussvorschlag sind lediglich die Ausschüsse aufgeführt, die jeweils dazu gehörende namentliche Nennung aller Ausschussmitglieder erfolgt über das Sitzungsprotokoll.