Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen
zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Claudia Meißner im Rat der
Stadt Burgdorf zum 31.12.2014 nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Sachverhalt und Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom 27.10.2014 hat Frau Claudia Meißner gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ihr Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf zum 31.12.2014 niedergelegt.
Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen, zum 31.12.2014.
Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 11.12.2014 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Claudia Meißner, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau Claudia Meißner ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.