Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
2014 0749
Aktenzeichen
20-Ham
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 12.12.2013 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2014 0749 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage       beigefügten) Fassung zu erlassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 12.12.2013 beschlossenen und am 01.01.2014 in Kraft getretenen Gebührensatzung für die Straßenreinigung wurden die Gebührensätze letztmalig geän­dert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse 1      nur Straßenwinterdienst                                         0,75 €

 

Reinigungsklasse 2      14-tägliche Reinigung einschl. Straßen-

                                         winterdienst                                                              2,18 €

 

Reinigungsklasse 3      einmal wöchentliche Reinigung

                                         einschl. Straßenwinterdienst                                 2,73 €

 

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2013 zeigt eine Über­deckung in Höhe von insgesamt 136.360,28 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2013 eine Unterdeckung in Höhe 24.797,55 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 161.157,83 € entstanden. Die Überdeckungen im Bereich Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten drei Jahre nach Ab­schluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Die Unterdeckungen im Bereich Stra­ßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) sollen grundsätzlich in demselben Zeitraum ausgeglichen werden. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw. Un­terdeckung verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2013, die mit der entsprechen­den Kalkulation der Gebühren ab 2015 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer geringen Veränderung (plus/minus 0,03 € jährlich je Meter Straßenfront) der Ge­bührensätze für die Straßenreinigung sowie zu einer Erhöhung des Gebührensatzes für den Winterdienst (plus 0,21 € jährlich je Meter Straßenfront). Bei einer Front­länge von z. B. 20 Metern würde sich die Jahresgebühr um insgesamt 3,60 € (Reini­gungsklasse 2) sowie um 4,80 € (Reinigungsklasse 3) erhöhen.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten, ist eine Erhöhung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2015 ergeben:

 

 

 

Reinigungsklasse 1      nur Straßenwinterdienst                                           0,96 €

 

Reinigungsklasse 2      Reinigung 14-täglich einschl. Straßen-

                                         winterdienst                                                                 2,36 €

 

Reinigungsklasse 3      Reinigung einmal wöchentlich

                                         einschl. Straßenwinterdienst                                   2,97 €

 

 

 

 

II.       Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Straßenrei­nigungsgebührensatzung vom 12.12.2013 sind die neu kalkulierten Gebührensätze be­rücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebüh­rensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhö­hung der Einnahmen in 2015 in Höhe von 58.000,00 €. Der Haushaltsansatz in 2015 kann somit auf insgesamt 540.000,00 € festgesetzt wer­den.