Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 12.12.2013 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2014 0749 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der vom Rat am 12.12.2013 beschlossenen und am 01.01.2014 in Kraft getretenen Gebührensatzung für die Straßenreinigung wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:
Reinigungsklasse
1 nur Straßenwinterdienst 0,75 €
Reinigungsklasse
2 14-tägliche Reinigung einschl.
Straßen-
winterdienst 2,18
€
Reinigungsklasse
3 einmal wöchentliche Reinigung
einschl.
Straßenwinterdienst 2,73
€
Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im
Jahr 2013 zeigt eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 136.360,28 € in
der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung
(einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2013 eine Unterdeckung in
Höhe 24.797,55 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 161.157,83 €
entstanden. Die Überdeckungen im Bereich Winterdienst sind entsprechend
§ 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten drei Jahre nach Abschluss
des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Die Unterdeckungen im Bereich Straßenreinigung
(einschließlich Papierkorbentleerung) sollen grundsätzlich in demselben
Zeitraum ausgeglichen werden. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw.
Unterdeckung verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der
Betriebsabrechnung.
Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2013, die mit der entsprechenden Kalkulation der Gebühren ab 2015 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer geringen Veränderung (plus/minus 0,03 € jährlich je Meter Straßenfront) der Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie zu einer Erhöhung des Gebührensatzes für den Winterdienst (plus 0,21 € jährlich je Meter Straßenfront). Bei einer Frontlänge von z. B. 20 Metern würde sich die Jahresgebühr um insgesamt 3,60 € (Reinigungsklasse 2) sowie um 4,80 € (Reinigungsklasse 3) erhöhen.
Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten, ist eine Erhöhung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2015 ergeben:
Reinigungsklasse 1 nur
Straßenwinterdienst 0,96
€
Reinigungsklasse 2 Reinigung
14-täglich einschl. Straßen-
winterdienst 2,36
€
Reinigungsklasse 3 Reinigung
einmal wöchentlich
einschl.
Straßenwinterdienst 2,97
€
II. Finanzielle Auswirkungen
In dem als Anlage 2
beigefügten Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
vom 12.12.2013 sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden.
Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen
bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der
Einnahmen in 2015 in Höhe von 58.000,00 €. Der Haushaltsansatz in 2015 kann
somit auf insgesamt 540.000,00 € festgesetzt werden.