Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG den überplanmäßigen
Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 70.000,00 € bei den
Produktkonten 12600.426100 / 12600.727100 (Besondere Aufwendungen für
Beschäftigte / Besondere Auszahlungen für Beschäftigte) sowie 12600.427100 /
12600.727100 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen / Besondere
Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Für einen Gefahrguteinsatz im August d.J. sind im Budget der Feuerwehr bisher zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 66.500,00 € entstanden. Da noch nicht alle Leistungen abgerechnet wurden, wird sich dieser Betrag noch erhöhen.
Die Mittel im Budget der Feuerwehr sind aufgebraucht. Von daher ist es erforderlich, überplanmäßige Mittel bei dem Produktkonto 12600.426100 / 12600.726100 (Besondere Aufwendungen für Beschäftigte / Besondere Auszahlungen für Beschäftigte) in Höhe von 40.000,00 € sowie bei dem Produktkonto 12600.427100 / 12600.727100 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen / Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen) in Höhe von 30.000,00 €, insgesamt also 70.000,00 €, zur Verfügung zu stellen.
Die Zuständigkeit
für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über
10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen / dieser überplanmäßigen Auszahlungen ist durch entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 61100.301300 / 61100.601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.