Betreff
Mitteilung - SuedLink: Veröffentlichung der "Vorab-Version des Antrags auf Bundesfachplanung"
Vorlage
2014 0740
Aktenzeichen
61 23 - 12 01
Art
M i t t e i l u n g

Die Internetadresse, auf der am 10.10.2014 die „Vorab-Version des Antrags auf Bundesfachplanung“ des Übertragungsnetzbetreibers TenneT zur Höchstspannungsleitung SuedLink veröffentlicht wurde, gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.

 

Am Freitag den 10.10.2014 wurde vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT die „Vorab-Version des Antrags auf Bundesfachplanung“ zur geplanten Höchststromleitung SuedLink auf folgender Internetseite veröffentlicht:

 

http://suedlink.tennet.eu/bundesfachplanung/antrag-6.html

 

Unter diesem Link sind sowohl eine Zusammenfassung des Antrags als auch der gesamte Antragstext (Kapitel 1-5), der Anhang X-XIX, weitere Anlagen und eine Dokumentation des Dialogprozesses erhältlich.

 

Bisher kann besonders auf folgende für Burgdorf relevante Textstellen hingewiesen werden:

·         Zusammenfassung: S. 16 (Alternative 8B2)

·         Anhang XIV – Niedersachsen 2, Seiten 74-94

·         Dokumentation des Dialogprozesses: Teil B, raumbezogener Hinweis Nr. 3425. Außerdem sind weitere Textstellen unter dem Stichwort „Burgdorf“ zu finden.

 

Es lässt sich derzeit nicht einschätzen, wie realistisch die für Burgdorf relevanten Alternativen sind und wie die Bundesnetzagentur mit diesen umgehen wird, aber Folgendes lässt sich einer ersten Sichtung des Materials zufolge vorab festhalten:

·         Der Trassenverlauf „Mitte-West“ entlang der A 37 (= veröffentlichter Trassenverlauf) wird voraussichtlich weiterhin von TenneT favorisiert.

·         Methodisch wird dieser Trassenverlauf in Trassenkorridorsegmente unterteilt (= TKS) und mit jeweiligen Alternativen (= ALT) hinsichtlich der „Raumwiderstände“ (z.B. Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, …) verglichen.

·         Die für Burgdorf relevanten Alternativen sind ALT_93, ALT_94, ALT_95, ALT_96, ALT_97, ALT_99, ALT-100. Zudem stellt „8B2“ (Bündelung mit der vorhandenen Hochspannungsleitung zwischen Kirchhorst bis etwa Klein Kolshorn) eine nur geringfügig vom TKS abweichende Alternative dar.

·         Beunruhigend ist, dass die ALT_95 mit Verlauf östlich der Kernstadt Burgdorfs besser als die ursprünglich veröffentlichte Variante entlang der A 37 (TKS) bewertet wird. Bei dieser Variante würden insbesondere auch Otze, Schillerslage, Sorgensen und Dachmitten sowie der Landschaftsraum zwischen der Kernstadt und dem Burgdorfer Holz erheblich betroffen. Laut Stellungnahme TenneTs erfolgte aber diesbezüglich „trotz besserer Eignung keine Änderung des bisherigen Trassenkorridorvorschlags“, weil „der Alternativenvorschlag nur mit einem Erdkabelsegment umgesetzt werden kann. Die Entscheidung, ob eine Teilerdverkabelung tatsächlich durchgeführt werden kann, wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die Bundesnetzagentur getroffen, wobei entscheidend ist, ob der Erdkabelabschnitt seitens der Zulassungsbehörde als wirtschaftlich und technisch effizient eingestuft wird.“ (vgl. Dokumentation der Dialogprozesses, Teil B, raumbezogener Hinweis Nr. 3425: S.2)

 

Zweck dieser Mitteilung durch die Verwaltung ist es, zunächst auf die freie Zugänglichkeit dieser sehr umfangreichen Informationen auf der Internetseite von TenneT hinzuweisen.

Das umfangreiche Material wird seitens der Verwaltung ausgewertet, um die Auswirkungen und Belange Burgdorfs sowie eventuell nötige Arbeitsschritte genauer zu ermitteln. Über die Ergebnisse wird die Politik informiert.