Betreff
Verlängerung des Bodenabbauvorhabens der Fa. Marheine in den Gemarkungen Beinhorn und Heeßel
Vorlage
2007 0182
Aktenzeichen
31-Fre 32-02/12
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den zu b) formulierten Beschluss zu fassen.

 

b)    Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.       Gegen die Verlängerung des Bodenabbaus im südlichen Bereich bestehen keine Bedenken, da mit der vollständigen Ausbeutung der Rohstoffe Eingriffe in Natur und Landschaft durch Erschließung neuer Abbauvorhaben minimiert werden.

 

2.    Die Abbautätigkeit im Bereich der nördlichen „alten“ Kiesteiche ist endgültig abzuschließen, damit sich diese Bereiche möglichst ungestört entwickeln können.

 

3.    Der Verlagerung der Verfüllung in die südlichen Abbaubereiche wird nicht zugestimmt, damit die natürliche Sukzession auf den Abbauflächen möglichst frühzeitig einsetzen und möglichst ungestört verlaufen kann.

 

4.    Über das Verfüllkonzept ist in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Genehmigung der Fa. Marheine zur Nassauskiesung für die derzeit im Abbau befindlichen Bereiche sowie für die Restausbeute der nördlich vorhandenen „alten“ Kiesteiche in den Gemarkungen Beinhorn und Heeßel läuft zum 31.12.2007 aus. Ferner besteht für den südöstlichen Bereich ein Planfeststellungsbeschluss zum Bodenabbau unter Freilegung des Grundwassers, der bis zum 31.12.2015 befristet ist. Als Folgenutzung der Abbautätigkeiten entstehen mehrere Landschaftsseen. Für die Ende 2007 auslaufende Abbaugenehmigung hat die Fa. Marheine bei der Region Hannover einen Antrag auf Verlängerung um weitere 10 Jahre gestellt. Die Region Hannover hat die Stadt Burgdorf zur Stellungnahme bis zum 31.07.2007 aufgefordert.

 

Für Teilbereiche der „alten“ Kiesteiche im Norden besteht darüber hinaus eine Genehmigung zur Verfüllung mit Fremdboden (s. S. 4 des Antrages), welche die Fa. Marheine auch weiterhin in Anspruch nehmen will. Auf die grundsätzliche Haltung der Region Hannover zur Verfüllung von Bodenabbauvorhaben habe ich bereits im Rahmen des Verfahrens zur Verlängerung des Abbauvorhabens der Fa. Degenhard in der Gemarkung Hülptingsen hingewiesen (s. Vorlage Nr.: 2007 0137). Beim Vorhaben der Fa. Marheine ist jedoch außerdem zu berücksichtigen, dass die Verfüllung überwiegend im Einflussbereich des Grundwassers erfolgt.

 

Unter Punkt 2 des Antrages wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Flächen, für die ein Planfeststellungsbeschluss bis zum 31.12.2015 vorliegt, von diesem Verlängerungsantrag nicht erfasst werden. In das Konzept zur Verfüllung werden diese Flächen jedoch mit einbezogen (s. S. 5 des Antrages). Insofern besteht ein Widerspruch im Antrag. Nach Auffassung der Region Hannover ist der Antrag in dieser Hinsicht nicht genehmigungsfähig, da hierzu ein gesondertes Planänderungsverfahren erforderlich ist. Dieser Punkt soll in Gesprächen mit der Antragstellerin noch geklärt werden. Der Antrag wurde dennoch ins Verfahren gegeben, da über die Verlängerung der Bodenabbaugenehmigung unabhängig von der Verfüllung entschieden werden kann.

 

Die Fa. Marheine baut bereits seit über 30 Jahren Sand und Kies in den Gemarkungen Beinhorn und Heeßel ab. M. E. sollte die Abbautätigkeit im Bereich der nördlichen „alten“ Kiesteiche endgültig zum Abschluss kommen, damit sich diese Bereiche möglichst ungestört entwickeln können. Gegen die Verlängerung des Bodenabbaus im südlichen Bereich bestehen keine Bedenken, da mit der vollständigen Ausbeutung der Rohstoffe Eingriffe in Natur und Landschaft durch Erschließung neuer Abbauvorhaben minimiert werden. Einer Verlagerung der Verfüllung in die südlichen Abbaubereiche sollte nicht zugestimmt werden, damit, abgesehen von den möglichen Gefahren für das Grundwasser, eine natürliche Sukzession auf den Abbauflächen möglichst frühzeitig einsetzen und möglichst ungestört verlaufen kann.

 

Über das Verfüllkonzept sollte in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.

 

 

 

Anlagen:                 Übersichtskarte

                 Antrag