Bezugsvorlagen: 2013 0420, 2013 0420/1, 2013 0420/2, 2013 0453, 2013 0389, 2014 0547, 2014 0665, 2014 0716, 2014 0716/1
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
|||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Gudrun-Pausewang-Grundschule wird
a) nach Variante 1 in einem sanierten Trakt C mit einem Mensaanbau oder
b) nach Variante 2 in einem Neubau anstelle des Traktes C ohne Fahrradkeller oder
c) nach Variante 3 in einem Neubau anstelle des Traktes C mit Fahrradkeller untergebracht oder
d) die Planungen für die Sanierung der Gudrun-Pausewang-Grundschule am Standort Grünewaldstraße werden aufgenommen.
2. Für die weitere Planung ist zu entscheiden, ob
- an der Größe der geplanten Mensa festgehalten werden soll,
- an der Größe der geplanten Bibliothek festgehalten werden soll,
- ob es einen multifunktionalen OGS-Bereich geben soll, der auch vom Hort genutzt werden soll.
3. Bei Verzicht auf die Errichtung des Fahrradkellers wird die Verwaltung
beauftragt, im Benehmen mit den Schulen eine tragfähige Lösung für die
Positionierung der Fahrradabstellanlagen zu entwickeln und in die politischen
Gremien einzubringen.
Der konkrete Beschlussvorschlag zu Ziffern 1-3 wird auf Grundlage der
erzielten Beratungsergebnisse formuliert.
4. Die Entscheidung beinhaltet auch die Beauftragung weiterer Planungsleistungen sowie die Inanspruchnahme entsprechender Haushaltsmittel.
Sachverhalt und Begründung:
In der gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport am 06.10.2014 und im Nachgang durch eine Anfrage (siehe Anlage 1) wurden verschiedene Fragestellungen zu Einzelthemen im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule (GPGS) aufgeworfen, die mit dieser Vorlage beantwortet werden sollen.
In mehrfachen Planungsbesprechungen mit den Architekten wurden gemeinsam mit den Leitungen beider Schulen die Planungen zwischen Juli und September entwickelt und abgestimmt. Da es keine definierten Standards für Schulbauten in Niedersachsen gibt, sind die Raumprogramme zunächst von den Schulen aufgestellt worden. Sie wurden mittels Ortsbesichtigungen durch die Architekten und die Verwaltung überprüft und letztlich gemeinsam abgestimmt. Somit ist eine klare Trennung zwischen „Pflicht“ und „Kür“ beim Raumprogramm nicht möglich und es musste jeweils eine Einzelfallentscheidung ausgehend vom geäußerten Bedarf getroffen werden.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen in Zusammenarbeit mit den externen Fachplanern wie folgt beantwortet:
Reicht
eine 3-Zügigkeit der GPGS, wie derzeit geplant, langfristig aus? Was passiert
mit den jetzigen Schülern?
Aktuell werden der 1. und 2. Jahrgang vierzügig beschult. Eine
deutliche Steigerung der Schülerzahl kann an der GPGS nicht festgestellt
werden. Eine leichte Steigerung hingegen schon. Die Vierzügigkeit ist
insbesondere auf die besondere Anrechnung von Kindern mit Förderbedarf
zurückzuführen.
Eine künftige Entwicklung der Schülerzahl kann mit der aktuellen
Datenlage nur eingeschränkt vorhergesagt werden. Zielsetzung des Schulträgers
ist es, alle drei Grundschulen in der Burgdorfer Kernstadt mit ausreichend
Schülern zu versorgen. Dazu zählt eine optimale Raumauslastung an den
vorhandenen Standorten. Insofern wird neben schulorganisatorischen Instrumenten
eine Veränderung der Schuleinzugsbezirke als geeignetes Instrument zur
Steuerung der Schülerströme angestrebt. Mit Blick auf die Errichtung einer IGS
und das Auslaufen der (Grund- und) Hauptschule I wird am dortigen Standort
nutzbares Raumpotential gesehen.
Des Weiteren besteht die organisatorische Option, den Schulkindergarten
bei Bedarf künftig nicht mehr an die GPGS anzubinden.
Alle Schülerinnen und Schüler, die derzeit an der GPGS beschult werden, sollen ihre Grundschulzeit an der GPGS abschließen können. Eine Beschulung der über die 3-Zügigkeit hinausgehenden Klassen an einer anderen Grundschule ist nicht geplant.
Wieso
liegen die Kosten zwischen Machbarkeitsstudie und aktueller Planung so weit auseinander?
Die Kostenerhöhung ergibt sich zum einen aus der Erhöhung der Flächen durch ein erweitertes Raumprogramm sowie zum anderen aus der Erhöhung der Kostenkennzahl.
In die Planung wurden folgende Räume im Vergleich zur Machbarkeitsstudie zusätzlich aufgenommen:
- die Nutzung der Bibliothek für das Gymnasium
- eine Erweiterung der Mensafläche für die Mitnutzung des Gymnasiums
- ein eigener Hortbereich
- ein erweiterter Offener Ganztagsbereich u.a. für die Nachmittagsgestaltung
- eine Schülerküche
- Räumlichkeiten im Zuge der Inklusion, wie Physiotherapie- und Sanitärbereiche
Weiterhin werden gegenüber der Machbarkeitsstudie höhere Kostenkennzahlen angesetzt. Diese ergeben sich aus den spezifischen Entwurfsanforderungen und berücksichtigen einen mittleren Ausführungsstandard nach dem Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI). Dabei werden außerdem die Fortschreibung des Baupreisindexes und der dafür vorgesehene Ausführungszeitraum berücksichtigt.
Die Kostenschätzung für die Neubauvarianten weicht nur wenig von den genannten Zahlen der Machbarkeitsstudie ab. Dies lässt sich damit begründen, dass sich bei einem Neubau die Kostenkennzahlen und der Standard nach dem BKI-Kennzahlen festlegen lassen. Bei einer Sanierung ist dies nicht möglich.
Bei der Sanierungsvariante für den Trakt C erhöht sich die Kostenkennzahl, da gegenüber der Machbarkeitsstudie funktional weitergehende andere Anforderungen gestellt worden sind. Neue Anforderungen sind
- eine natürliche Belichtung des Gebäudes,
- eine effektivere Grundrisslösung,
- eine geringere Verkehrsfläche,
- eine Umsetzung des Schulkonzeptes in Cluster sowie
- eine Ergänzung des Raumprogramms.
Daraus resultieren:
- Eingriffe in die Statik für bessere Lichtverhältnisse
- neue Fluchttreppenhäuser für die Umsetzung des Raumprogramms
- Gebäudeerweiterung im Obergeschoss/Bebauung der Terrassen
Die Erhöhung der Kostenkennzahl im Erdgeschoss und Obergeschoss ist durch die erhebliche statische Ertüchtigung der Decke über dem EG aufgrund der Deckenöffnung zur natürlichen Belichtung zu erklären. Hinzu kommen die konstruktiven Maßnahmen zur vollflächigen Bebauung der Terrassenflächen im Obergeschoss und der Einbau neuer Fluchttreppenhäuser. Zusätzlich muss die Deckenkonstruktion und deren Verstärkung brandschutztechnisch geschützt werden. Die Werte aus der Machbarkeitsstudie sind für das Kellergeschoss nicht übertragbar (Keller wurde nicht betrachtet), da in der aktuellen Planung eine neue Rampensituation, eine Ausstattung mit Fahrradhaltern sowie eine Ertüchtigung im Brandschutz berücksichtigt werden.
Bei den dargestellten Kosten für den alten Standort der GPGS wird davon ausgegangen, dass das Gebäude funktional und gestalterisch vollständig saniert wird. Insbesondere im Hinblick auf das pädagogische Konzept und kurze Wegebeziehungen werden konstruktiv umfangreiche Änderungen notwendig. Die dargestellten Kostenkennzahlen in der Machbarkeitsstudie gingen dagegen davon aus, dass nur eine Sanierung des jetzigen Raumbestandes vorgenommen werde, aber keine funktionalen Änderungen, eine barrierefreie Erschließung oder Umbauten etc. Daher sind die Kostenkennzahlen aus der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung der ARGE architektur 21 ohne Prüfung des Gebäudekomplexes nach den aktuellen Grundlagen und Vorgaben nicht vergleichbar.
Warum
wird keine vergleichbare Planung für die Sanierung der GPGS an der Grünewaldstraße
durchgeführt?
Da für den Standort
Grünewaldstraße keine abgestimmte Planung erstellt worden ist, handelt es sich
bei den Kostenangaben für die Sanierung der GPGS am Standort Grünewaldstraße - wie
in der Bezugsvorlage genannt - um Hochrechnungen. Diese sind daher deutlich weniger
genau als die untersuchten drei Varianten für den Standort am Trakt C. Daher
ist zwar nachvollziehbar, dass – für einen adäquaten Vergleich – auch die
Sanierung am Standort Grünewaldstraße geplant werden müsste. Die Erstellung
einer Vorentwurfsplanung in Abstimmung mit den Schulen für den Standort
Grünewaldstraße würde jedoch vermutlich ebenfalls 3-4 Monate benötigen. Es wäre
weiter juristisch zu prüfen, ob diese Planung neu europaweit ausgeschrieben
werden muss oder von den jetzigen Planern ausgeführt werden kann. Eine erneute
europaweite Ausschreibung würde eine weitere Verzögerung von 4 – 5 Monaten
bedeuten. Letztlich würden die Kosten für die Planungsleistungen der
notwendigen Planer voraussichtlich mind. mit rund 100.000 Euro zu beziffern
sein.
Ist
der gewählte Energiestandard EneV minus 20% wirklich vorteilhaft für die Folgekostenbetrachtung
oder ist eine Planung nach EneV nicht günstiger und besser?
Der Haustechnikplaner hat hierzu
mitgeteilt, dass das Gebäude auf Grund der Anforderungen aus dem Erneuerbare
Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) die Grenzwerte um mindestens 15% unterschreiten
muss, um genehmigungsfähig zu sein, da die Wärmeversorgung nicht aus einer regenerativen
Energiequelle erfolgt. Daher ist mit eher geringeren Unterschieden zu rechnen,
die seitens der Architekten und Haustechniker zum nächsten Sitzungstermin ermittelt
werden.
Flachdachproblematik
– soll wirklich ein Flachdach errichtet werden; kann dann ausgeschlossen
werden, dass Feuchteschäden im Gebäude entstehen?
Nach DIN-Vorschriften und aktuellem Stand der
Technik ist das Flachdach eine übliche und bewährte Dachform. Bei
regelkonformer Ausführung sind Feuchteschäden daher auszuschließen. Grundsätzlich
wird ein Flachdach heute mit einer Dachneigung von 2 – 5 % ausgeführt. Stehendes
Wasser wird so vermieden und der Niederschlag fließt in Richtung zu den innen
liegenden Einläufe oder zu den außenliegenden Rinnen/Fallrohren. Diese können zusätzlich
beheizt werden, um in Frostperioden Eisbildung in den Abläufen zu verhindern.
Zusätzlich werden Notüberläufe eingeplant.
Besteht
die Möglichkeit, im Schulgebäude die Bereiche Mensa, Bibliothek, Musikraum zu
erweitern?
Alle Räume können in der Planung erweitert
werden. Allerdings ist jeder Quadratmeter mit ca. 2.322 Euro in der Herstellung
zu veranschlagen. Zusätzlich würden weitere Folgekosten für die Finanzierung, Instandhaltung
und Bewirtschaftung entstehen, die nicht genau beziffert werden können.
Letztlich würde der ohnehin begrenzte Platz auf dem Schulhof weiter reduziert,
sodass ggf. neue Lösungen für die Gestaltung des Schulhofes gefunden werden müssten.
Mit
welchen zusätzlichen Kosten ist bei einer Erweiterung der Mensa von max. 300 m²
zu rechnen?
Aufgrund der vorliegenden Kostenkennzahlen
pro m² Bruttogeschossfläche ist bei der Erweiterung sowie auch bei der Reduzierung
der Fläche von 2.322 €/m² auszugehen. Bei einer Erweiterung von 300 m²
Nutzfläche (entspricht 345 m² BGF) würden somit ca. 800.000 Euro Mehrkosten
entstehen. Weiterhin fallen entsprechend höhere Betriebskosten (u.a. für die Heizung,
Reinigung) an. Zu berücksichtigen ist, dass mit der Rechnung nur die Kosten für
die bauliche Erweiterung genannt sind. Eine Erhöhung der Essensanzahl hat Auswirkungen
auf die Planung der Küche (s.u.).
Ist
die Mensagröße ausreichend bemessen?
Die angegebenen Größen der Räume im
Küchenbereich resultieren aus Erfahrungen mit zurückliegenden Projekten mit
vergleichbaren Anforderungen. Aus fachlicher Sicht ist eine Mensagröße immer
projektspezifisch zu betrachten. Dabei sind unter anderem die Schülerzahlen, die
Schulform, die Essgewohnheiten und die Art des Essenangebots zu berücksichtigen.
Aus der Erfahrung der Architekten ist für die Grundschule die geplante Essenauslegung
für alle Schüler sinnvoll und in drei Durchgänge aufzuteilen. Je Durchgang sind
100 Sitzplätze eingeplant. Aufgrund der Größe der Fläche des Marktplatzes
können hier zusätzliche Sitzplätze eingerichtet werden. Wenn der OGS-Bereich
angrenzend an den Marktplatz angegliedert wird, bleibt dort weiterer Platz für
zusätzliche Sitzplätze.
Die geplante Küche
ist bei Betrieb als Cook and Chill für eine Versorgung von 300-400 Essensteilnehmern
pro Tag ausgelegt, die in 2 – 3 Durchgängen ausgegeben werden sollten. Aufgrund
der erneuten Nachfrage bei den Architekten und Haustechnikplanern ist für einen
so dimensionierten Küchenbereich von einer Erhöhung der Kosten in der weiteren
Planung für die Ausstattung von rund 25.000 Euro auszugehen.
Der Neubau hat im Bereich der
Grundschulsitzplätze aufgrund der Gestaltung in Anlehnung an einen Marktplatz
eine Erweiterungskapazität auf 120 Sitzplätze. Der Neubau lässt ferner auf 72 m²
(Bühne) eine Bestuhlung für 50 Plätze zu. Beim Entwurf „Sanierung“ sind die Reserveflächen
für weitere Sitzplätze in Richtung Foyer ausgelegt.
Ist die
Größe der Bibliothek ausreichend bemessen?
Die Flächen für die Bibliotheken wurden gemeinsam
mit den Leitungen beider Schulen in den durchgeführten Workshops
festgeschrieben. Die dabei festgelegte Fläche der Grundschulbibliothek beträgt 40
m². Die festgelegte Fläche der Bibliothek des Gymnasiums beträgt 150 m². Dies
ergibt einen Flächenbedarf von 190 m². In der Vorplanung sind dafür 210 m² ausgewiesen.
Ist
eine gemeinsame Nutzung des Musikraums möglich oder muss es aus fachlichen Gründen
zwei separate Räume geben?
Das Gymnasium hat mittlerweile mitgeteilt,
dass bei den geplanten Umbauten in den Trakten A und B ausreichend Platz
vorhanden und kein weiterer Musikraum erforderlich ist.
Wie
hoch sind die zusätzlichen Kosten, um die Statik des vorhandenen Fahrradkellers
so zu verändern, dass der Neubau auf dem vorhandenen Keller errichtet werden
kann?
Eine konkrete Aussage zu den Kosten kann
nicht getroffen werden. Der Statiker rät allerdings dringend von einer
Ausführung ab, da es zu viele Unwägbarkeiten gibt, die zu Schäden und Mängeln
führen können. Die ausführliche Stellungnahme ist in Anlage 2 abgedruckt.
Reichen
die Sporthallenkapazitäten auch für die künftige Nutzung durch den Schulkindergarten
und das Kinderturnen aus?
Die Sporthallenkapazität für den schulischen Bedarf beider Schulen reicht
in den Turnhallen des Gymnasiums nach Berechnung der Fachabteilung aus. Darüber
hinausgehende Bedarfe wie zum Beispiel seitens des Vereinssports können aber bei
Wegfall der GPGS-Turnhalle nicht mehr in dem bisherigen Maße abgedeckt werden.
Ob mit den vorhandenen Sporthallenkapazitäten am Standort Gymnasium auch der
Bedarf der Kita Südstern abgedeckt werden kann, ist gegenwärtig nicht
vorhersagbar. Die künftigen Belegungsplanungen beider Schulen sind auch mit
Blick auf Veränderungen der Stundentafel bzw. die Einführung der OGS nicht
abzusehen. Sie dürften sich jedoch nicht einfach gestalten. Die Kita Südstern
nutzt gegenwärtig die kleine Gymnasiumturnhalle.
Welche
Ansätze zur Kostenreduktion gibt es?
Da es keine verbindlichen Vorgaben zum
Raumangebot von Grundschulen gibt, könnten Kosten verringert werden, wenn das
Raumprogramm der vorgestellten Planung reduziert würde. Vorstellbar ist zum
Beispiel, dass die geplante Hort- und OGS-Nutzung in gemeinsam genutzten
Räumlichkeiten erfolgt, weil die Betreuung nicht zeitgleich geschieht. In der Neubauvariante
sind für den Hortbereich zwei Räume á 60 m², eine Chill-Lounge mit 14 m² sowie
ein Mitarbeiterbüro mit 28 m² im Erdgeschoss vorgesehen. Dies ist eine Fläche
von insg. 162 m². Für den OGS-Bereich sind im Erdgeschoss 103 m², ein
Flurbereich von 22 m² sowie für jeden Jahrgangstrakt neben dem für die
Differenzierung / Inklusion erforderlichen Gruppenraum ein OGS-Bereich im
Obergeschoss eingeplant. Zusammen entspricht dies einer Fläche von 417 m². Wenn
die OGS-Räume auch von Hort genutzt würde, wäre somit ein Einsparpotenzial von
162 m² vorhanden. Dies entspräche Baukosten von rund 380.000 Euro.
Wieso
wird die Planung des Parkplatzes nicht an der Scharlemannstraße vollzogen ggf. als
gemeinsames Projekt mit der BBS vorgenommen?
Die Grundidee, die Kfz von vornherein in
die Scharlemannstraße zu leiten und so aus dem sonstigen Verkehrsgeschehen im
direkten Schulumfeld herauszuhalten, ist gut und richtig. Es steht aber zu
befürchten, dass sie wegen der zu großen Entfernung nicht erfolgreich umzusetzen
sein wird.
Die Länge der Wege zwischen den Parkplätzen
an der Scharlemannstraße und den Schulgebäuden ist nach Einschätzung des
Verkehrsplaners unangemessen. Es liegt eine Weglänge von rund 280 – 330 Metern
zwischen nächstgelegenem Parkstand an der Scharlemannstraße und dem Eingang des
Gymnasiums vor. Diese Länge kann um etwa 100 Meter bei einer Neuanlage von
Parkplätzen direkt südlich des letzten Gebäudes (Scharlemannstraße-Westseite)
reduziert werden, auf welcher sich derzeit das Beachvolleyballfeld befindet
(siehe Anlage 3).
Hinweis: Als Einzugsbereich von Bushaltestellen wird in
Mittelzentren in der Kernzone von 400 m ausgegangen; in der Außenzone (nicht
Ortsteil) beträgt der Einzugsbereich 600 m (Institut für Raumplanung –
Erreichbarkeitsindikatoren in der Nahverkehrsplanung
2005; 19).
Die großen Geh-Entfernungen werden nach
Einschätzung des Verkehrsplaners erfahrungsgemäß dazu führen, dass diese
Parkplätze nicht von allen potenziellen Nutzern angenommen werden. Insbesondere
sehr früh ankommende Lehrerinnen und Lehrer von Grundschule und Gymnasium
werden versuchen, Parkstände im öffentlichen Raum am Berliner Ring und an der
Grünewaldstraße zu nutzen. Von dort haben sie deutlich kürzere Fußwege. Für
die, die früh ankommen, wird es auch ausreichend Stellplätze geben. Diese
stehen dann aber für später Ankommende, z.B. Bringverkehre durch Eltern oder
BBS-Schüler nicht mehr zur Verfügung. Auch später ankommende Kfz-Führer werden
allerdings häufig versuchen, in diesem Bereich noch Parkplätze zu finden. Diese
sind dann aber größtenteils schon belegt, so dass weitere Nachteile durch den Parksuchverkehr
in diesem wegen der anderen Verkehre bereits kritischen Bereich hinzukommen.
Wo
könnten alternative Fahrradabstellanlagen auf dem Schulgelände oder in der
näheren Umgebung untergebracht werden?
Die Verwaltung befindet sich derzeit in der
Erarbeitung verschiedener Varianten und wird diese noch mit den Schulen
abstimmen. Es wird davon ausgegangen, dass eine Lösung entwickelt werden kann,
die von allen Parteien mit getragen werden kann. Um den weiteren Planungsablauf
nicht zu verzögern, wird vorgeschlagen, dass diese Thematik losgelöst von den
Hochbauplanungen behandelt und nach Findung einer Lösung in die politischen
Gremien eingebracht wird.
Ist
die Anzahl der PKW-Parkplätze ausreichend?
Auf dem in der Bezugsvorlage
eingezeichneten Parkplatz können mind. 67 Einstellplätze platziert werden. Nach
Einschätzung des Verkehrsplaners kann die Anzahl auf bis max. 78 Einstellplätze
bei Verzicht auf gliedernde Bäume erhöht werden. Am Gymnasium stehen derzeit 53
Einstellplätze zur Verfügung; an der GPGS sind 14 Einstellplätze vorhanden. Somit
werden die entfallenden Einstellplätze ausgeglichen und zukünftig werden
weitere Parkplätze im öffentlichen Straßenraum weiterhin zur Verfügung stehen.
Da bauordnungsrechtlich von insg. 103 Einstellplätzen für beide Schulen, die
Sportanlagen und die Aula auszugehen (die tatsächlich nicht vorhanden sind) ist,
muss im weiteren Verfahren geprüft werden, ob diese baulich angelegt, per
Baulast gebunden oder abgelöst werden müssen.
Ist
die weitere Beauftragung mit Kosten-Budget oder einer sonstigen „innovativen
Beauftragung“ möglich?
Die Planung sollte generell unter Vorgabe
eines Kostenbudgets erfolgen. Das Budget sollte sich an den ermittelten Kosten
der Vorplanung orientieren. Dabei ist eine generelle Projekt-/Finanzierungsreserve
von 10% der Gesamtkosten beim jetzigen Stand der Vorplanung sinnvoll und üblich.
Um Kostensteigerungen während des weiteren Projektablaufes zu vermeiden, ist es
notwendig, die ermittelten Funktionen und Flächenbedarfe festzuschreiben.
Wie
sieht die weitere Zeitplanung der Architekten aus?
Um den Zeitplan mit der Fertigstellung am
18.10.2016 einzuhalten, ist eine Entscheidung zur Weiterbeauftragung am
11.12.2014 in der Ratssitzung notwendig. Nach derzeitiger Zeitplanung sind
Mitte Juli 2015 die ersten Ausschreibungsunterlagen zu versenden. Eine Fertigstellung
zum August 2016 ist aus Sicht der Architekten nicht realisierbar.