Betreff
Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule - Folgekostenberechnung
Bezugsvorlagen: 2013 0420, 2013 0420/1, 2013 0420/2, 2013 0453, 2013 0389, 2014 0547, 2014 0665
Vorlage
2014 0716/1
Aktenzeichen
2014 0716/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt und Begründung:

 

Die anliegende Folgekostenberechnung, wie in der Bezugsvorlage 2014 0716 angekündigt, gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis. Ein großer Teil der Folgekosten liegt im Kapitaldienst und den notwendigen Abschreibungen. Die Betriebskosten der Varianten sind nahezu gleich niedrig, wobei hierbei zunächst keine Instandhaltungskosten beinhaltet sind. Erfahrungsgemäß fallen in den ersten 5-10 Jahren bei einem Neubau bzw. einer Kernsanierung keine Instandhaltungskosten an (5 Jahre Gewährleistungszeitraum). Inwieweit Kosten in der Folgezeit anfallen werden, bestimmt sich durch den jeweiligen tatsächlichen Abnutzungsstand. In der Literatur wird über den gesamten Nutzungszeitraum eines Gebäudes pauschal ein Wert von 1,2% der Baukosten als Faustformel empfohlen (KGSt-Bericht 7/2009), wobei dieser bei einer Investitionssumme von rund 10 Mio. Euro alleine bei 120.000 Euro pro Jahr läge.