Das als Anlage beigefügte Kompensationsflächenkataster
der Stadt Burgdorf (Stand: 01.09.2014) gebe ich Ihnen hiermit z. K.
Im
Kompensationsflächenkataster der Stadt
Burgdorf
sind alle Flächen verzeichnet,
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auf
denen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung oder aufgrund der
baurechtlichen Eingriffsregelung (z. B. im Rahmen von Bauleitplanverfahren)
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) für von der Stadt
Burgdorf verursachte bzw. von ihr veranlasste Eingriffe durchgeführt wurden (Kompensationsflächen),
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die
für zukünftige Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sind (Poolflächen),
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auf
denen im Vorgriff auf spätere (zukünftige) kompensationspflichtige Eingriffe
Kompensationsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden (Ökokontoflächen) oder
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auf
denen zur Gewährleistung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten streng geschützter Arten vorgezogene „Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen) vorgenommen wurden.
Soweit
erforderliche Kompensationsmaßnahmen für durch Bauleitpläne verursachte bzw.
vorbereitete Eingriffe innerhalb des Plangebietes durchgeführt werden bzw. durchgeführt
wurden, sind diese Flächen in der Regel nicht im Kompensationsflächenkataster
aufgeführt. Ausgenommen sind B-Pläne sowie Teil-B-Pläne speziell für Kompensationsmaßnahmen.
Die Gesamtfläche der Kompensations-,
Ökokonto-, Poolflächen sowie der CEF-Maßnahmen-Flächen liegt zzt. bei rd. 22,6
ha. Auf rd. 13,8 ha wurden bereits Kompensationsmaßnahmen durchgeführt, davon
sind rd. 12,1 ha bereits bestimmten Eingriffen zugeordnet bzw. für demnächst zu
erwartende Eingriffe optional belegt und 1,7 ha stehen als Ökokontoflächen zur Verfügung. Auf rd. 7,8 ha sind bisher noch
keine Maßnahmen durchgeführt worden, sie stehen somit dem Flächenpool
zur Verfügung. Die Grundstücke des Flächenpools sind i. d. R. befristet zur
landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet und können bei Bedarf in Anspruch genommen
werden.