Die anliegenden Informationen zum
Handlungskonzept Radverkehr und zum Vorrangnetz Alltagsradverkehr der Region
Hannover gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
1 Allgemeines
Die Region
Hannover entwickelt zur Zeit mit Unterstützung verschiedener Planungsbüros ein
Handlungskonzept für den Radverkehr in der Region Hannover. Parallel dazu wird
auch an einem Vorrangnetzkonzept für den Alltagsradverkehr in der Region
Hannover gearbeitet, das bereits eine Maßnahme aus dem Handlungskonzept
darstellt. Mit dieser Mitteilungsvorlage gebe ich Ihnen den Stand der Planungen
zum Handlungskonzept Radverkehr und zum Vorrangnetz für den Alltagsradverkehr
zur Kenntnis.
2 Handlungskonzept Radverkehr – Information
zum Zwischenstand Juli 2014
2.1 Zielsetzung
und Aufgabenstellung
Der Radverkehr
in der Region Hannover soll auf der Grundlage der Zielsetzung des "Verkehrsentwicklungsplans
pro Klima" (VEP pro Klima) gefördert werden.
Mit der Steigerung
des Radverkehrsanteils verbunden ist die - im VEP pro Klima verankerte -
Senkung des CO2-Ausstoß.
Das
Handlungskonzept Radverkehr
… schafft einen übergeordneten
Rahmen, der auf den vorhandenen radverkehrlichen Grundlagen der Region aufbaut
… versteht die Radverkehrsförderung im Sinne von
„Radverkehr als System“
… differenziert zwischen den Anforderungen der
Gebietstypen.
Das
Handlungskonzept besteht aus den Bausteinen Leitbild, Handlungsfelder und
Evaluierung.
2.2 Ausgangslage
und Grundlagen
Die Region
Hannover und ihre Kommunen haben im Rahmen der Radverkehrsförderung bereits
viele wichtige Grundlagen geschaffen. In der Region Hannover sind dies u.a. …
VEP Pro Klima
Zukunftsbild
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
Bedarfsplan
Radverkehr
Radverkehrsstrategie
Vorrangnetz für
den Alltagsradverkehr (ist in Bearbeitung)
FAHRRADREGION
Nahverkehrsplan
Kommunale
Konzepte sind insbesondere Radverkehrskonzepte, Radverkehrsnetze sowie das
Leitbild Radverkehr der LH Hannover und die Klimaschutzaktionsprogramme.
2.3 Beteiligungsprozess
Die Region
Hannover ist Handlungsträger des Planungsprozesses. Die Kommunen sind von
Beginn an in die Entwicklung des Handlungskonzeptes eingebunden worden. Es wurden
relevante Grundlagen und die jeweiligen Kommunikationsstrukturen abgefragt. Die
Kommunen wurden in den Entwicklungs- und Diskussionsprozess zu Zielen
(Auftaktveranstaltung am 4. Februar 2014) und zu Maßnahmen (Vernetzungstreffen
am 3. Juni 2014) einbezogen. Darüber hinaus wurden die Verbände und die Polizei
bei der Auftaktveranstaltung und dem Vernetzungstreffen beteiligt. Die Politik wurde
zur Auftaktveranstaltung eingeladen.
2.4 Leitbild
Das entwickelte Leitbild zum
Handlungskonzept Radverkehr setzt sich aus folgenden vier Bausteinen zusammen:
·
Oberziel
·
Leitsätze zu den Handlungsfeldern
Verkehrssicherheit,
Radverkehrsnetz und Wegeinfrastruktur,
flankierende Infrastruktur und
Fahrradkultur
·
Ziele, die den einzelnen Handlungsfeldern
zugeordnet werden
·
Rahmenbedingungen
Folgendes Schaubild verdeutlicht den
Aufbau des Leitbildes:
2.5 Maßnahmen im Handlungskonzept
Ausgehend vom
Leitbild werden für die Handlungsfelder Maßnahmen entwickelt bzw. aus den
vorhandenen Grundlagen abgeleitet, die dazu beitragen, die angestrebten Ziele
zu erreichen.
Die Maßnahmen
orientieren sich an den Aufgaben der Region Hannover, berücksichtigen aber auch
die Aufgaben, die andere Handlungsträger übernehmen können, um dem
Grundgedanken „Radverkehr als System“ zu entsprechen.
Die
Konkretisierung der Handlungsfelder in Maßnahmen ist ein derzeit laufender
Prozess.
Die
nachfolgenden Beispiele zeigen die Bandbreite der diskutierten Maßnahmen, sind
aber noch nicht die im Ergebnis festzulegenden Maßnahmen
Zielerreichung durch Maßnahmen im Handlungsfeld Verkehrssicherheit:
Unfallanalyse
Maßnahmenprogramm
Infrastruktur
Beteiligungsverfahren
zur subjektiven Sicherheit
zielgerichtete
Öffentlichkeitsarbeit
Zielerreichung durch Maßnahmen im Handlungsfeld Netz
und Wegeinfrastruktur:
Entwicklung
baulastträgerübergreifendes Radverkehrsnetz für den Alltagsradverkehr (aktuell
in Bearbeitung, Einbindung aller Kommunen), siehe Kapitel 3
Festlegung
Ausbaustandards
Ausbau- und
Unterhaltungsprogramm für die Radverkehrsanlagen in der Region Hannover
(Alltags- und Freizeitnetz)
Radschnellverbindungen
Zielerreichung durch Maßnahmen im Handlungsfeld
Flankierende Infrastruktur:
Programm
Fahrradparken
Förderung der
Intermodalität (z.B. Bike&Ride)
Orientierung/
Wegweisung
Serviceeinrichtungen
für den Radverkehr
Zielerreichung durch Maßnahmen im Handlungsfeld
Fahrradkultur:
Erstellung von
Informations- und Vermarktungsmaterialien
Durchführung von
Aktionen (Motivation zum Radfahren, Verkehrssicherheit)
Internetauftritt
Öffentlichkeitswirksame
Zählstellen
Vernetzung der
Akteure
2.6 Weiteres Vorgehen
Die Weiterentwicklung
und Abstimmung der konkreten Maßnahmen für das Handlungskonzept Radverkehr ist
bis Ende Oktober 2014 vorgesehen. Bis dahin können Anregungen bei der Region
Hannover eingereicht werden.
Die Ergebnisse
sollen im Regionsausschuss im Herbst 2014 vorgestellt werden. Geplanter
Abschluss mit Abschlussveranstaltung unter Beteiligung von Kommunen, Politik,
Polizei, Verbänden und Interessierten ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen.
3 Vorrangnetz
Alltagsradverkehr der Region Hannover
Die Entwicklung
eines baulastträgerübergreifenden Radverkehrsnetz für den Alltagsradverkehr ist
eine Maßnahme aus dem Handlungskonzept für den Radverkehr der Region Hannover
im Handlungsfeld "Netz- und Wegeinfrastruktur", siehe Punkt 2.5.
3.1 Ziele und
Funktionen des Vorrangnetzes
· Regionsweites
und flächendeckendes Radverkehrsnetz für den überörtlichen Alltagsradverkehr
· Baulastträgerübergreifendes
Vorrangnetz
· Vorrangnetz als
wesentlicher Faktor zur Prioritätsbewertung für Neubau, Bestandsverbesserung
und für den Betrieb
· Gezielter
Einsatz der finanziellen Mittel für Alltags- und Freizeitradverkehr (Synenergiewirkung
durch Überlagerungen)
· Prüfung zum
klassischen Radwegebau, z.B. durch Ausbau von Wirtschaftswegen
Das überörtliche
Vorrangnetz wird durch die innerkommunalen Radverkehrsnetze verdichtet.
3.2 Wunschliniennetz
Die Grundlage
für die Netzstruktur bilden die idealtypischen Wunschlinien. Das Wunschliniennetz
beinhaltet Quell- und Zielorte in der Region Hannover. Die Orte werden durch
tangentiale Verbindungen miteinander verknüpft, wobei eine radiale Ausrichtung
auf die Stadt Hannover erfolgt. Durch die Verbindung benachbarter Grund- und
Mittelzentren soll eine regionsweite Netzstruktur entstehen, siehe Anlage 1 und
2. Die tatsächliche Umlegung wird sich an den bereits vorhandenen Netzen und
Wegen orientieren.
3.3 Netzstruktur
- Umlegung der Wunschlinien
•
Umlegung orientiert sich an vorhandenen
kommunalen Netzen
•
Berücksichtigung der Verläufe des regionalen
Freizeitnetzes und
· anderer
Freizeitverbindungen, sofern Alltagstauglichkeit gegeben ist
•
Aufgreifen des Netzvorschlages des ADFC
· Verbesserung der
Verknüpfung mit dem ÖPNV durch gute Anbindung der Haltestellen mit Bike &
Ride-Anlagen.
Bei der
Konkretisierung der Wunschlinien sind folgende Aspekte/Handlungsoptionen zu berücksichtigen:
•
Verstärkte Nutzerzahlen im Radverkehr und Zunahme
von Pedelecs:
Ø Hohe Entwurfs-
und Qualitätsstandards
•
Einbindung der Bestandsverbesserung in das
Gesamthandlungskonzept
Ø Höheres Gewicht
bei Verteilung der Haushaltsmittel auf die Bestandsverbesserung
•
Verkehrsrechtliche Anforderungen
Ø Schutzstreifen,
Benutzungspflicht, nicht benutzungspflichtige Radwege
•
Innovative Lösungen
Ø Ortseinfahrten,
Radschnellwege, Schutzstreifen außerorts
Folgende Grafik
verdeutlicht die Vorgehensweise:
Die Umlegung der
Wunschlinien auf ein konkretes Netz ist in der Anlage 3 zu sehen. Zur
Abstimmung des Vorschlags der Region Hannover fand am 20.06.2014 ein Gespräch
mit der Region Hannover, dem beauftragten Planungsbüro und der Stadt Burgdorf
statt. Die Ergebnisse der Abstimmung, auch mit den anderen Kommunen, sind in
die Anlage 3 eingeflossen.
3.4 Anregungen
der Stadtverwaltung zum Netzkonzept
Im
Abstimmungsgespräch mit der Region Hannover wurden seitens der Stadtverwaltung
folgende Anregungen eingebracht:
Umlegung
Wunschlinien
1.
Burgdorf – Lehrte: Auf Burgdorfer Gebiet wird
eine durchgehende Führung entlang der B 443 favorisiert. Die Führung zw.
Moorstraße und Alt-Ahrbeck ist bislang noch nicht durchgehend ausgebaut, aber
im Zuge des Vorrangnetzes sollen nicht alle Verkehre zwingend durch das Zentrum
geführt werden, hier dient das städtische Netz für die Weiterführung bzw.
Anbindung. Im Abstimmungsgespräch mit der Stadt Lehrte hat sich für die südliche
Weiterführung ergeben, dass ab Aligse die Führung auf den dem bahnparallelen
Wirtschaftsweg östlich der Bahn favorisiert werden soll. Da der
Zweirichtungsradweg östlich gelegen ist, ist die Anbindung ohne größere Sicherheitsbedenken
möglich.
2.
Burgdorf – Altwarmbüchen: Die Umlegung soll über
die Trasse der K 188 erfolgen. Auf Burgdorfer Gebiet ist hier bis auf eine
Anbindung/Querung im Westen eine durchgehende Verbindung existent.
3.
Burgdorf – Großburgwedel: Favorisiert wird die
Führung über die L 383. Ab Ortsausgang Schillerslage fehlen RVA bis
Großburgwedel. Der Lückenschluss wird mit Priorität gesehen, wie aus
Burgwedeler Sicht auch.
4.
Burgdorf - Ehlershausen - (Celle): Die Führung
erfolgt über die K 121 bis südlich Ramlingen (Anschluss B 3) und folgt dann der
B 3 bis Ehlershausen und weiter Richtung Norden. Die ursprünglich
vorgeschlagene Führung bis in die Ortslage Ramlingen entfällt dadurch im
Vorrangnetz, bleibt im städtischen Netz aber enthalten.
5.
Burgdorf - Hänigsen - (Wathlingen): Die Verbindung
soll bis Wathlingen fortgeführt werden. Auf dem Streckenabschnitt Burgdorf bis
Hänigsen wird die Führung über die L 311 favorisiert, auch wenn derzeit noch
RVA fehlen, da mögliche Alternativführungen durch Waldgebiete als keine
Alternative für das Vorrangnetz gesehen werden.
6.
Die Strecke Burgdorf – Uetze ist nur sinnvoll
über die B 188 in das Vorrangnetz einzubinden. Die fehlende RVA zw. Hülptingsen
und Altmerdingsen wird als dringlicher Lückenschluss bewertet.
7.
Die Verbindung Burgdorf-Arpke-Sievershausen kann
entweder über die Immenser Straße (L 412) oder über den Peiner Weg und die
Verlängerung entlang des Wald- und Wirtschaftsweges erfolgen. Aus Sicht
Burgdorfs ist der Ausbau einer straßenbegleitenden RVA entlang der L 412 dem
Ausbau des Wald- und Wirtschaftsweges vorzuziehen, da auch hier erhebliche
Kosten zu erwarten wären und die Führung im Rahmen eines alltagstauglichen
Vorrangnetzes als zu abseitig angesehen wird. Bzgl möglicher Kosten s.a. unter
„weitere Anmerkungen“.
8.
Die Verbindung Ehlershausen – Großburgwedel soll
über die K 117 erfolgen.
9.
Für eine Verbindung Ehlershausen – Hänigsen
werden verschiedene Optionen diskutiert. Favorisiert wird auf Burgdorfer Gebiet
eine Führung östlich der Bahn. Die Weiterführung ist mit Uetze zu besprechen
und ggf. im Rahmen der Regionalkonferenz abschließend zu klären.
Weitere wichtige
Verbindungen
Eine Achse
Schillerslage –Engensen – Wettmar wird als weitere wichtige Verbindung angesehen.
Eine Verbindung
Otze bzw. Ehlershausen in Richtung Nienhagen wird aus Burgdorfer Sicht als
sinnvolle Ergänzung gesehen.
Weitere
Anmerkungen
Vorschlag zur
Diskussion: Mitfinanzierung von RVA an z.B. L 412 gemeinsam mit Region und
Lehrte. Unterhaltung bleibt danach komplett beim Land.
3.5 Weiteres
Vorgehen
Zur weiteren
Entwicklung des Vorrangnetzes Alltagsradverkehr hat die Region Hannover
folgende Schritte vorgesehen:
Weiteres
Vorgehen Netzrealisierung:
Fortsetzung des
Dialoges mit allen Akteuren (Kommunen, Straßenbaulastträger, Interessenverbände,
Bürger):
- Umlegung der Wunschlinien
- Abstimmung der Routenverläufe mit den
Kommunen
- Ermittlung Handlungsbedarf
- Ermittlung Dringlichkeit
Weiteres
Vorgehen Kommunikationsprozess:
•
Abstimmungstermine mit Städten & Gemeinden
(Einzeltermine) – ist bereits erfolgt
•
Regionalkonferenzen (Ende 2014): 4 Termine mit
den Gemeinden einer Teilregion Grundlage ist der Entwurf des Handlungskonzeptes
•
Abschlussveranstaltung
Anlagen:
Anlage 1:
Wunschliniennetz der Region Hannover
Anlage 2:
Wunschliniennetz Bereich Burgdorf
Anlage 3:
Umlegung Wunschlinien Bereich Burgdorf