Betreff
Ernennung des Stadtbrandmeisters und des stellv. Stadtbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf
Vorlage
2014 0719
Aktenzeichen
37.012.000
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

Herrn Heinrich Schlumbohm mit Wirkung vom 01. Januar 2015 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 28.02.2017) zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf und

 

Herrn Florian-Otto Bethmann mit Wirkung vom 01. Januar 2015 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31.12.2020) zum stellvertretenden Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf

 

zu ernennen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der derzeitige Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Burgdorf, Herr Ulf Anderson, wurde auf eigenen Wunsch mit Wirkung zum 30.09.2014 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Burgdorf entlassen.

 

Die Amtszeit des stellvertretenden Stadtbrandmeisters Heinrich Schlumbohm endet am 12.02.2015 durch Zeitablauf.

 

Die acht Ortsbrandmeister sowie ihre Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf haben in der Dienstversammlung am 23.10.2014 den bisherigen stellvertretenden Stadtbrandmeister

 

Heinrich Schlumbohm, geb. 06.02.1954, wohnhaft Ehlershäuser Weg 3a, 31303 Burgdorf

 

zum Stadtbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Schlumbohm erfüllt die zur Ernennung zum Stadtbrandmeister erforderlichen Voraussetzungen und ist bereit, dieses Amt zu übernehmen.

 

Durch die Wahl des Herrn Heinrich Schlumbohm ist das Amt des stellvertretenden Stadtbrandmeisters neu zu besetzen. In derselben Versammlung wurde

 

Florian-Otto Bethmann, geb. 17.12.1981, wohnhaft Scheibenbier 2, 31303 Burgdorf

 

zum stellvertretenden Stadtbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Er ist bereit, das Amt des stellv. Stadtbrandmeisters wahrzunehmen. Auch Herr Bethmann erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden der Stadtbrandmeister und dessen Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Ihre Amtszeit endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem sie das 63.Lebensjahr vollenden. Daher endet die Amtszeit des Herrn Heinrich Schlumbohm mit Ablauf des 28.02.2017.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters wurde eingeholt.