Betreff
Neubildung verschiedener Fachausschüsse
Vorlage
2014 0710
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A Die Zusammensetzung der nachstehenden Fachausschüsse wird wie folgt festgestellt:

 

1. Ausschuss für Umwelt und Verkehr

2. Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

3. Ausschuss für Soziales und Integration

4. Feuerwehrausschuss

5. Jugendhilfeausschuss

6. Umlegungsausschuss

 

B     Die Stadt Burgdorf wird in der Mitgliederversammlung der „Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“ vertreten durch:

 

 

Mitglied

Stellv. Mitglied

1

Michael Rheinhardt

Gero von Oettingen

2

NN

Claudia Meißner

3

Stadtrat Michael Kugel

 

 

Die Stadt Burgdorf wird im Vorstand der „Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“ vertreten durch:

 

 

Mitglied

Stellv. Mitglieder

1

Michael Rheinhardt

NN

2

Stadtrat Michael Kugel

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Schreiben vom 26.08.2014 hat Herr Horst Ruser sein Ratsmandat niedergelegt. Mit dem vom Rat nach § 52 Abs. 2 NKomVG zu fassenden Beschluss (siehe Vorlage Nr. 2014 0708) enden zugleich auch die (stellvertretenden) Mitgliedschaften von Herrn Ruser in den verschiedenen Fachausschüssen.

 

Herr Ruser ist Mitglied im

 

  • Ausschuss für Umwelt und Verkehr
  • Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport.

 

Zugleich ist er stellv. Mitglied im

 

  • Ausschuss für Soziales und Integration
  • Feuerwehrausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Umlegungsausschuss.

 

Weiter ist Herr Ruser

 

  • Vertreter in der Mitgliederversammlung der Musikschule Ostkreis Hannover e.V.
  • Stellv. Vertreter im Vorstand der Musikschule Ostkreis Hannover e.V. (Gemäß § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung besteht der Vorstand u. a. aus je einer / einem ordentlichen VertreterIn der Mitgliedsgemeinden nach § 6 Abs. 1 der Satzung, d. h. sie / er ist aus dem Kreis der VertreterInnen in der Mitgliederversammlung zu benennen.)

 

Gem. § 71 Abs. 9 Satz 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes in der Vertretung endet.

 

Die sich nach der Benennung ergebende vollständige Zusammensetzung der einzelnen Fachausschüsse hat der Rat gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

In dem Beschlussvorschlag sind lediglich die Ausschüsse aufgeführt, die jeweils dazu gehörende namentliche Nennung aller Ausschussmitglieder erfolgt über das Sitzungsprotokoll.