Die mit den Beschlüssen vom 12.06.2016
(UmVerkA) und 08.07.2014 (VA) angeforderten Informationen gebe ich Ihnen
anliegend zur Kenntnis.
Sachverhalt und Begründung:
Mit
der Vorlage 2014 0575 stellte die CDU Ortsratsfrakion Otze den Antrag
städtische Mittel für die Umgestaltung des Veranstaltungsplatzes am Lindenbrink
und die Umgestaltung der Fläche vor der Kapelle sowie die Fläche vor der
ehemaligen Verwaltungsnebenstelle bereitzustellen. Wesentliche Arbeiten könnten
dabei von engagierten Bürgern („Rentnerband“) übernommen werden.
Mit
Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 12.06.2014 und des Verwaltungsausschusses
vom 08.07.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungs- und Baukosten für
die Umgestaltung der im Antrag bezeichneten Flächen am Lindenbrink unter
Berücksichtigung der Krippennutzung zu ermitteln und den politischen Gremien mitzuteilen.
Der
Veranstaltungsplatz Am Lindenbrink und das Ensemble aus Kapelle und Haus der
Jugend in Otze sollen so gestaltet werden, dass sie ihrer Funktion als
ortsbildprägender Veranstaltungsort gerecht werden. (s. Anlage 1)
Derzeit
ist außerdem vorgesehen, eine Krippengruppe im Gebäude der ehemaligen Verwaltungsnebenstelle
einzurichten, die hinter dem Haus der Jugend und der Kapelle ein Außenspielgelände
erhalten soll. (s. auch Anlage 1)
Die
Dorfgemeinschaft möchte den oben benannten Bereich aufwerten und ist bereit, Eigenleistungen
in diesem Zusammenhang zu erbringen. Auch die Kirchengemeinde, die Eigentümerin
des Kapellengrundstücks sowie des Geländestreifens entlang der Straße ist (s.
Anlage 2), ist an einer attraktiven Gestaltung des Geländes im Rahmen einer
einheitlichen Planung für das gesamte Gelände interessiert.
Damit
mögliche Eigenleistungen einen zielgerichteten Rahmen bekommen und die für
Material und Fremdvergaben erforderlichen Haushaltsmittel gezielt angemeldet
werden können, muss als erster Schritt eine professionelle Planung als
Grundlage für alle weiteren Arbeiten erfolgen. Mit der Planung soll auch die
Prüfung von Fördermöglichkeiten beauftragt werden.
Die
angegebenen Planungskosten für 2015 basieren auf einem Planungsangebot des Büros
Ackermann, das sich bei einem Ortstermin mit engagierten Dorfvertretern sowie
einer Vertreterin der Kirche ein Bild der Situation gemacht hat.
Die
für 2016 angenommenen Kosten sind auf Grundlage einer in 2008 erarbeiteten,
jetzt angepassten Kostenkalkulation sowie darauf basierenden Planungskosten für
die Leistungsphasen 5 - 8 gemäß HOAI berechnet worden. Zum damaligen Zeitpunkt
war eine erste Entwurfsplanung im Rahmen der Prüfung von Fördermöglichkeiten gemacht
worden. Mögliche Eigenleistungen sind noch nicht berücksichtigt. Diese könnten
im Wesentlichen im Rahmen von vorbereitenden Arbeiten wie z.B. dem Aufnehmen
alter Platten, dem Abbruch des alten Zauns u.ä. bestehen. Zu klären ist in
diesem Zusammenhang, inwieweit dies versicherungstechnisch abgesichert ist.
Die
angegebenen Kosten beziehen sich lediglich auf den städtischen Anteil (s.
Anlage 2). Für eine sinnvolle Umsetzung ist die Kooperation und entsprechende
Mittelbereitstellung der Kirche erforderlich. Der Kostenanteil der Kirche würde
sich nach Schätzung auf Grundlage der alten Planung auf rd. 16.500,- € belaufen
(ebenfalls ohne Eigenleistungen kalkuliert).
Für
eine gemeinschaftliche Planung und Umsetzung wären entsprechende Vereinbarungen
erforderlich.
Eine
Umsetzung der Planung in Bauabschnitten, wodurch die Baukosten über mehrere
Jahre verteilt werden können, würde im Rahmen der Planung geprüft.
Gleichzeitig
laufen derzeit Planungen, in der ehemaligen Verwaltungsaußenstelle eine Krippengruppe
einzurichten. Dazu wurde mit Vorlage 2014 0663 eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
vorgelegt, in die auch die unten genannten Kosten für Planung und Bau des
Außenspielbereichs eingeflossen sind.
Im
Haushalt 2015 müssten beim Produkt 55100 Planungskosten in Höhe von 15.000,- €
angemeldet werden. Im Finanzplanungszeitraum für 2016 wären dann Bau- und Planungskosten
in Höhe von 96.000,- € bereitzustellen. Diese Summe wäre aufgrund einer
konkreten Planung unter Berücksichtigung von möglichen Eigenleistungen sowie
der Aufteilung in Bauabschnitte bei den Haushaltsmittelplanungen in 2015 zu
prüfen und anzupassen.
Die
Mittel für das Außenspielgelände der Krippengruppe werden unter dem Produkt
36503 durch die Jugendverwaltung (Abt. 51.1) angemeldet.
Veranstaltungsplatz
– Kapellenumfeld |
|
Planungskosten
Entwurf mit Bürgerbeteiligung u. Prüfung Fördermöglichkeiten |
15.000,00 € |
Planungskosten Ausführungsplanung und Bauüberwachung (Anteil städt. Flächen) |
13.000,00 € |
Baukosten
(geschätzt auf Grundlage alter Planung für städt. Flächen) |
83.000,00€ |
GESAMT |
111.000,00 € |
Krippengruppengelände |
|
Planungskosten |
13.000,00 € |
Baukosten |
47.000,00 € |
GESAMT |
60.000,00 € |