Nachstehende Informationen erhalten Sie
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Anfang Juli diesen Jahres wurde der Stadt
Burgdorf von der Region Hannover zur Thematik ‚Verteilung von ausländischen
Flüchtlingen nach § 1 Nds. Aufnahmegesetz auf die Kommunen der Region Hannover‘
mitgeteilt, dass die Stadt Burgdorf bis voraussichtlich zum Ende des II.
Quartals 2015 95 Personen aufzunehmen hat.
Bisher war es in Absprache mit der für die
Verteilung von Flüchtlingen zuständigen Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
möglich, in bestimmtem Rahmen den Zuzug von Flüchtlingen (z.B. Einzelpersonen
oder Familienverband) zu steuern. Nach vorherigen Ankündigungen, dass dieses
Verfahren aufgrund des hohen Zustroms von Flüchtlingen in Zukunft ggf.
verändert werden müsste, ist seit dem 21.08.2014 deutlich, dass Absprachen
nicht mehr getroffen werden, sondern dass aufgrund des hohen Drucks bei den
Landesaufnahmebehörden die Zuweisungen von Flüchtlingen mit kurzer Ankündigungsfrist
und ggf. auch mehrfach die Woche nur noch schriftlich erfolgen werden.
Am 21.08.2014 hat die
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen mitgeteilt, dass der Stadt Burgdorf zum
28.08.2014 6 Flüchtlinge (6 männliche Einzelpersonen) zugewiesen werden. Diese
veränderte Vorgehensweise der Landesaufnahmebehörde stellt die Stadt Burgdorf vor
große Probleme.
Derzeit ist nicht genügend Wohnraum
vorhanden, um die zu erwartenden Flüchtlingsströme aufzunehmen, vereinzelt
vorhandener Wohnraum ist noch nicht hergerichtet (renoviert, mit Möbeln etc.
ausgestattet).
Nach wie vor wird die Absicht verfolgt,
Familienverbände in Wohnungen unterzubringen, Einzelpersonen im
Flüchtlingswohnheim.
Auch wenn konkrete Zahlen über Zuweisungen
nicht genannt werden können, ist schon jetzt absehbar, dass - auch der noch
hinzukommende - Wohnraum nicht ausreichen wird, um alle Flüchtlinge angemessen
unterzubringen.
Innerhalb der Verwaltung werden deshalb
derzeit Möglichkeiten erörtert, auf welchen Flächen insbesondere im Bereich der
Kernstadt Unterkünfte errichtet werden können, die für eine größere Anzahl von
Flüchtlingen als Wohnraum dienen können.
Spätestens zur Sitzung des Ausschusses für
Soziales und Integration am 18.09.2014 wird über die aktuelle Situation
berichtet.