Betreff
Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule am Gymnasium Burgdorf
Vorlage
2014 0689
Aktenzeichen
40.052.004-2014/000859
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

max. 30.000 €

21700.427105

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein, für den HH 2015 angemeldet

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.        Dem Antrag des Gymnasiums Burgdorf auf Einrichtung einer „Offenen Ganztagsschule“ mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wird seitens des Schulträgers auf Grundlage des verfolgten Konzepts zugestimmt.

 

2.        Die notwendigen finanziellen Mittel für die Einrichtung der „Offenen Ganztagsschule“ werden (erstmalig über den Haushalt 2015) zur Verfügung gestellt, sofern das Land Niedersachsen den Antrag des Gymnasiums Burgdorf genehmigt. Die finanzielle Unterstützung der Offenen Ganztagsschule durch das Land Niedersachsen wird dabei vorausgesetzt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach ausführlicher Diskussion in den verschiedenen Schulgremien des Gymnasiums Burgdorf – Schülervertretung, Schulelternrat, Schulvorstand, Gesamtkonferenz – teilte der Schulleiter des Gymnasiums, Herr Michael Loske, mit Schreiben vom 21.07.2014 mit, dass mit Beginn des Schuljahres 2015/16 am Gymnasium eine Offene Ganztagsschule eingerichtet werden soll.

Die Beschlussfassungen in den schulischen Gremien wurden jeweils mit großer Mehrheit gefasst.

 

Das Gymnasium befindet sich nach der internen Beschlussfassung in der Erarbeitung des pädagogischen Konzepts. Die bisherige Struktur des Gymnasiums mit einem umfangreichen AG-Angebot am Nachmittag soll in das künftige Ganztagsangebot einfließen. Zur Sitzung des Schulausschusses am 09.10.2014 wird durch Herrn Loske der aktuelle Stand des pädagogischen Konzepts dargestellt.

 

Offen ist zunächst die Anzahl der teilnehmenden Jahrgänge. Hierzu soll zum Schuljahresbeginn 2014/15 eine Umfrage durchgeführt werden.

Als sicher kann die Teilnahme des fünften und des sechsten Jahrgangs angenommen werden. Die weiteren Jahrgänge werden in den folgenden Schuljahren sukzessive in die Offene Ganztagsschule aufgenommen.

 

Für die Zukunft wird von einer Teilnehmerzahl von ca. 300 Schülerinnen und Schülern bei Teilnahme aller Schuljahrgänge des Sekundarbereiches I (5. - 10. Jahrgang) ausgegangen.

 

Antragsteller auf Errichtung einer Offenen Ganztagsschule wird das Gymnasium Burgdorf sein. Der Schulträger muss sein Einvernehmen zur Antragstellung geben. Damit verbunden ist die Bereitschaft des Schulträgers, die Ganztagsschule im notwendigen Umfang räumlich, sächlich und personell auszustatten.

 

Räumliche Ausstattung

 

Das Gymnasium Burgdorf wird im Zuge der Verlegung der Gudrun-Pausewang-Grundschule räumlich so ausgestattet, dass die aktuellen Raumbedarfe zukunftsorientiert abgedeckt werden. Darüber hinaus wird bereits seit Jahren eine Vielzahl an Arbeitsgemeinschaften angeboten, die nunmehr in die Offene Ganztagsschule einfließen werden.

 

Für das erforderliche Mittagessen wird mit Blick auf 2016 eine gemeinsame Mensa mit der Gudrun-Pausewang-Grundschule entwickelt. Die erforderlichen Bedarfe des Gymnasiums fließen in die Mensaplanungen ein. Für das Übergangsjahr 2015/16 können zwei Varianten weiter verfolgt werden, nämlich durch eine Einbindung der Bedarfe des Gymnasiums in den Mittagsbetrieb der Gudrun-Pausewang-Grundschule oder durch die Fortführung des Mittagsangebotes durch den bisherigen Pächter im Gymnasium. Beide Varianten können mangels ausreichenden Platzes nur ein Provisorium darstellen. Die anstehenden Gespräche werden gemeinsam mit der Schulleitung des Gymnasiums geführt.

 

Sächliche Ausstattung

 

Mit Neufassung des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 wird die Ausstattung der Schulen mit Lehrerstunden, im Vergleich zur Ausstattung der letzten Jahre, erweitert.

 

Die Ganztagsschule erhält einen Zuschlag für den Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Von dem Zuschlag zum Ganztagsbetrieb können anteilig Lehrerstunden kapitalisiert werden. Das bedeutet, dass diese Lehrerstunden der Schule als finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Eine Abdeckung der sächlichen Bedarfsausstattung des Gymnasiums durch die Zuweisung von Lehrerstunden bzw. kapitalisierten Lehrerstunden wird nicht erreicht. Eine sächliche Ausstattung durch den Schulträger ist im überschaubaren Maße erforderlich. Für die an der Offenen Ganztagsschule teilnehmenden Jahrgänge sollten je Schuljahr jeweils 5.000 € für die Unterstützung bzw. Durchführung von Angeboten zur Verfügung (z.B. Einstellung von pädagogische Mitarbeitern durch die Schule) gestellt werden. Bei der Höhe der sächlichen Ausstattung wurde sich an der finanziellen Ausstattung der Grundschulen orientiert.

 

Analog zur finanziellen Ausstattung der Grundschulen sollte es je teilnehmendem/r Schüler/In einen Zuschuss von 5 € pro Schuljahr für erforderliche Sachkosten geben. Bei erwarteten maximal 300 Schüler/Innen wären je Schuljahr 1.500 € für Sachkosten zu berücksichtigen.

 

 

Personelle Ausstattung

 

Als personelle Ausstattung für die Errichtung der Offenen Ganztagsschule wird die gemäß Dienstvereinbarung über die Bemessung der Arbeitszeit in den Schulsekretariaten erforderliche Erhöhung der Arbeitszeit im Schulsekretariat um 2 Stunden durch die Schule als ausreichend bewertet. Eine weitere personelle Ausstattung durch den Schulträger wird als nicht erforderlich angesehen.

 

 

 

Der Träger der Schülerbeförderung ist bereits in das laufende Verfahren eingebunden. Eine abschließende Rückmeldung steht momentan noch aus, jedoch wurde die Zustimmung vorab signalisiert.