Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-78/1 "Gewerbepark Nordwest 2. Abschnitt", Entwurf
Bezugsvorlage 2014 0656 (Vorentwurf)
Vorlage
2014 0688
Aktenzeichen
61 26 - 00 78-1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-78/1 „Gewerbepark Nordwest 2. Abschnitt“ (Stand 01.09.2014) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Anhand der Bezugsvorlage 2014 0656 ist über den Vorentwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 08.07.2014 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 22.07.2014 – 05.08.2014 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 10.07.2014. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind im 3. Teil der Begründung des Bebauungsplans in Kapitel 18 wiedergegeben und mit Abwägungs­vorschlägen versehen worden.

In der Planzeichnung sind gegenüber dem Planungsstand des Vorentwurfs folgende Änderungen vorgenommen worden:

·         Entsprechend dem Beratungsergebnis des Bauausschusses am 22.07.14 wurden die Baumassenzahlen des GE7 von 5,0 auf 6,0 und des GE8 von 5,0 auf 7,0 erhöht.

·         Auf Anregung des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr wurde die nach § 9 Fernstraßengesetz festgesetzte 20 m breite Bauverbotszone entlang der B 188 nach­richt­lich übernommen.

In den textlichen Festsetzungen und der Begründung sind die gegenüber dem Planungsstand des Vorentwurfs vorgenommenen Änderungen oder Ergänzung grau markiert. Unter anderem wurde die aus dem Bebauungsplan Nr. 0-78 „Gewerbepark Nordwest 1. Abschnitt“ in die text­lichen Festsetzungen übernommene Sortimentsliste gelöscht, weil entsprechend der textlichen Festsetzung 1.1 Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig sind.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans kann die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

 

-   Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-78/1 „Gewerbepark Nordwest 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften, Stand 01.09.2014.

-   Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-78/1 „Gewerbepark Nordwest 2. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften, Stand 01.09.2014.