Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
9.000,00 € |
||||
Laufende Kosten: |
€ |
||||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Die Radverkehrsplanungen im Zuge der Schillerslager Landstraße (B 443) werden zur Kenntnis genommen.
Der Umbau der Querungshilfe in der Lise-Meitner-Straße wird wie in der Vorlage Nr. 2014 0684 dargestellt beschlossen.
Die Änderung des Ausbauprogramms für den "Gewerbepark Nordwest" Vorlage Nr. 2010 0681 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Nachdem in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen ergangen sind, gewinnt eine einheitliche Regelung der Benutzungspflicht auf kommunaler Ebene immer stärker an Bedeutung. Hintergrund ist, dass nach neuen Regelwerken zur Führung des Radverkehrs – insbe-sondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) – immer häufiger der Mischverkehr auf der Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) als geeignete Radverkehrsführung bewertet wird.
Die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht ist weitgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse sind Ihnen in den Vorlagen 2013 0536 und 2013 0536/1 bereits zur Kenntnis gegeben worden.
Für die Schillerslager Straße (B 443), bzw. Schillerslager Landstraße ist die Benutzungspflicht für die gemeinsamen Geh-/Radwege sowie für die Radwege aufzuheben. Ein gegenläufiger Radverkehr ist darüber hinaus auszuschließen. Nach der Straßenverkehrsordnung ist eine Freigabe der Wege für den gegenläufigen Radverkehr wegen der besonderen Gefahren innerorts nur in Ausnahmefällen möglich. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungstreuen Führung der Radfahrer zu treffen.
Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren und Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.
Im Folgenden stelle ich Ihnen die Planungen zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht sowie zur richtungstreuen Führung der Radfahrer für die Schillerslager Landstraße (B 443) vor.
Die Planungen wurden mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC abgestimmt.
3 Schillerslager Landstraße (B 443) in Burgdorf
Die Schillerslager Landstraße (B 443) liegt
in der Baulast des Bundes. Zuständig ist die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr. Lediglich die Mittelinsel an der Lise-Meitner-Straße ist
aufgrund einer Vereinbarung in der Baulast der Stadt Burgdorf. Die Anlage 1
gibt einen Überblick über die geplante Radverkehrsführung zwischen Kreisverkehr
Weserstraße und Lichtsignalanlage Mönkeburgstraße.
Kreisverkehrsplatz Weserstraße (Anlagen 2 und
3):
Die Radwegebenutzungspflicht entlang der B
443 aus Richtung Schillerslage endet künftig nördlich des Kreisverkehrs
Weserstraße. Bis dort fahren Radfahrer Richtung
Lehrte oder Bahnhof aus Schillerslage kommend auf dem östlich gelegenen
benutzungspflichtigen Geh-/Radweg. Am Kreisverkehr haben sie künftig die Möglichkeit,
auch auf der Kreisfahrbahn zu fahren, da die Benutzungspflicht aufgehoben wird.
Angeboten wird die Benutzung der Gehwege für den Radverkehr in beiden
Richtungen (siehe Anlage 2). Hierbei bleiben Radfahrer an den Knotenarmen aber
wartepflichtig, was auch entsprechend beschildert wird. Dafür muss die
Aufstellfläche auf der Mittelinsel Lise-Meitner-Straße angepasst werden. Sie
wird dann wie die anderen Mittelinseln an diesem Kreisverkehr gestaltet, siehe
Anlage 3. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) fordern eine
einheitliche Lösung an allen Kreisverkehrsarmen. Die Furt in der
Lise-Meitner-Straße ist so ausgebildet, dass hier Radfahrer Vorrang haben, an
den anderen drei Furten sind jedoch die Radfahrer wartepflichtig. Ein Umbau der
Furt ist daher erforderlich.
Die jetzige Gestaltung der Mittelinsel wurde
über das Ausbauprogramm für den "Gewerbepark Nordwest", Vorlage Nr.
2010 0681, beschlossen. Hier ist eine Änderung des Ausbauprogramms
erforderlich, siehe Beschlussvorschlag. Bei Erstellung des Ausbauprogramms
wurde davon ausgegangen, dass die Benutzungspflicht aufrecht erhalten wird.
Im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der Mittelinsel Höhe
Milanweg (Nord) werden die Gehwege beidseits für Radfahrer in beiden
Fahrtrichtungen frei gegeben. So sind Fahrten zwischen dem Wohngebiet Milanweg
und dem Gewerbegebiet Lise-Meitner-Straße oder dem Wohngebiet Am Sande und dem
Gewerbegebiet Weserstraße möglich, ohne die Bundesstraße überqueren zu müssen,
siehe Anlage 2.
Das Ende der Zweirichtungsführung, Fahrtrichtung Lehrte am Milanweg
(Nord) wird durch ein Radfahren-verboten-Schild (Zeichen 254) verdeutlicht.
Die Auffahrt zum Radweg nördlich des Kreisverkehrs wird geringfügig
angepasst, damit ein Auffahren auf den Radweg von der Kreisfahrbahn erleichtert
wird, siehe Anlage 3.
Fahrtrichtung Lehrte:
Im weiteren Verlauf wird der westliche Gehweg bis zur Moorstraße für
Radfahrer frei gegeben, jedoch nur in Fahrtrichtung
Lehrte, siehe Anlage 1. Im
Teilabschnitt zwischen Föhrenkamp und dem Haus Nr. 13 gibt es einen baulich
angelegten Radweg, der künftig als Radweg ohne Benutzungspflicht beibehalten
wird, ebenfalls nur in Fahrtrichtung Lehrte. Südlich der Moorstraße wird der bisherige
westliche Geh- und Radweg zum Gehweg, Radfahrer frei, der in beiden Fahrtrichtungen
freigegeben ist, siehe Anlagen 1 und 9.
Auf Höhe des Tunnels zum Milanweg wird eine Bordabsenkung angelegt,
damit Radfahrer aus dem Milanweg (Süd) auf den gegenüberliegenden Gehweg
auffahren können, der für Radfahrer in Fahrtrichtung Lehrte frei gegeben ist,
siehe Anlage 5.
Fahrtrichtung Schillerslage:
In Fahrtrichtung Schillerslage
beginnt ein einseitiger Schutzstreifen an der Fußgänger-Lichtsignalanlage an
der Mönkeburgstraße, führt über den Knotenpunkt Moorstraße bis in die Zufahrt
zum Kreisverkehr an der Weserstraße, siehe Anlage 1. Die Schutzstreifen haben
durchgehend eine Breite von mindestens 1,50 m. Zwischen Mönkeburgstraße und
Moorstraße steht Radfahrern in dieser Fahrtrichtung auch der westliche Gehweg
zur Verfügung, siehe Anlagen 1 und 9.
Auf dem Schutzstreifen gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein
Parkverbot. Im Abschnitt von der Lerchenstraße bis zum Höhenweg wird zusätzlich
ein Halteverbot angeordnet, da hier derzeit häufiger Fahrzeuge stehen (siehe
Anlagen 5 und 6). Parkangebote bestehen auf der anderen Straßenseite oder in
den Nebenstraßen.
Ab Milanweg (Süd), dem Tunnel in der Lärmschutzwand, können Radfahrer
auch den ab dort freigegebenen Gehweg bis zum Kreisverkehr Weserstraße
benutzen. Eine Auffahrt zum Gehweg wird angelegt, siehe Anlage 5 (ebenso wie
gegenüber Am Sande, siehe Anlage 4). Ab der Mittelinsel Milanweg (Nord) steht
Radfahrern in Fahrtrichtung Schillerslage zusätzlich zum Schutzstreifen und zum
östlichen Gehweg auch der westliche Gehweg zur Verfügung, so dass sie an der
Mittelinsel queren können, um das Gewerbegebiet Weserstraße zu erreichen, siehe
Anlage 2.
Knotenpunkt B 443, Moorstraße, Schillerslager Straße (Anlagen 8 und 9):
Für den Knotenpunkt B 443, Moorstraße, Schillerslager Straße wird
vorgeschlagen, zusätzliche Anforderungstaster für Radfahrer am Fahrbahnrand
anzubringen, um die benachbarte Fußgänger-Lichtsignalanlage anfordern zu können
(vgl. Abb. 1). Dies wird durch die zuständige Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr geprüft. Sollte dies nicht möglich sein, wird auf
der vorhandenen Mittelinsel in der Schillerslager Straße, Knotenzufahrt vom
Bahnhof sowie auf der benachbarten Dreiecksinsel eine Führung für Radfahrer
gebaut, damit Radfahrer in der Fahrbeziehung Bahnhof zur Moorstraße die
Fußgänger-Lichtsignalanlage erreichen können, ohne den konfliktträchtigen
freien Rechtsabbieger aus Süden überqueren zu müssen. Die Freigabe des Gehweges
auf der Südseite ab der Lüneburger Straße in Gegenrichtung entfällt daher
künftig (siehe Anlagen 8 und 9). Eine Nutzung in Richtung Bahnhof ist weiter
zulässig (Gehweg Radfahrer frei).
Abb. 1: Anforderungstaster in
Fahrlinie der Radfahrer für eine benachbarte Fußgänger-Lichtsignalanlage
(Lemgo)
Radfahrer aus Richtung Lehrte, die nicht an der Lichtsignalanlage
Mönkeburgstraße auf den Schutzstreifen in Richtung Schillerslage gewechselt
sind, können bis zur Einmündung Moorstraße auf den westlichen Gehweg in
Gegenrichtung weiterfahren, und haben dann die Möglichkeit über die vorhandene
Mittelinsel im Bereich der Moorstraße links in die Moorstraße abzubiegen, siehe
Anlagen 8 und 9.
Das Ende der Zweirichtungsführung in Fahrtrichtung Schillerslage
nördlich der Moorstraße wird durch ein Radfahren-verboten-Schild (Zeichen 254)
verdeutlicht.
3 Weiteres Vorgehen
Die Planungen wurden den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme
zugeschickt. Über vorgetragene Anregungen und Bedenken werde ich in der Sitzung
berichten.
Die Straßenverkehrsbehörde wird die Anordnungen für die
Straßenbaulastträger erstellen. Da Markierungsarbeiten nicht im Winterhalbjahr
durchgeführt werden können, werden die Markierungen voraussichtlich im Frühjahr
2015 von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
umgesetzt.
4 Kosten
Den Umbau der Mittelinsel am Kreisverkehrsplatz Weserstraße in der
Lise-Meitner-Straße hat die Stadt Burgdorf zu finanzieren, es wird mit Kosten
von rd. 9.000,00 € gerechnet, die unter dem Sachkonto 54100.787240 zur
Verfügung stehen.
Die Kosten für die übrigen Maßnahmen trägt die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Radverkehrsführung B 443
Anlage 2: Radverkehrsführung KVP Weserstraße
Anlage 3-8: Lagepläne B 443
Anlage 9: Knoten B 443, Moorstr., Schillerslager Str.
Anlage 10: Querschnitte B 443