Betreff
Mitteilung: Radverkehrsplanungen in der Ortsdurchfahrt in Otze
Vorlage
2014 0684
Aktenzeichen
66-Vol
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Radverkehrsplanungen in der Ortsdurchfahrt Otze (K 121) werden zur Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

 

Nachdem in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen ergangen sind, gewinnt eine einheitliche Regelung der Benutzungspflicht auf kommunaler Ebene immer stärker an Bedeutung. Hintergrund ist, dass nach neuen Regelwerken zur Führung des Radverkehrs – insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) – immer häufiger der Mischverkehr auf der Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) als geeignete Radverkehrsführung bewertet wird.

 

Die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht ist weitgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse sind Ihnen in den Vorlagen 2013 0536 und 2013 0536/1 bereits zur Kenntnis gegeben worden.

 

Für die Ortsdurchfahrt in Otze (K 121) ist für die gemeinsamen Geh-/Radwege die Benutzungspflicht aufzuheben. Ein gegenläufiger Radverkehr ist darüber hinaus auszuschließen. Nach der Straßenverkehrsordnung ist eine Freigabe der Wege für den gegenläufigen Radverkehr wegen der besonderen Gefahren innerorts nur in Ausnahmefällen möglich. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungstreuen Führung der Radfahrer zu treffen.

 

Anzumerken ist, dass nach der Straßenverkehrsordnung Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen und Kinder bis zum 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren dürfen.

 

Im Folgenden stelle ich Ihnen die Planungen zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht sowie zur richtungstreuen Führung der Radfahrer für die Ortsdurchfahrt Otze (K 121) vor.

 

Die Planungen wurden mit dem zuständigen Straßenbaulastträger der Region Hannover, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC abgestimmt.

 

 

2     Ortsdurchfahrt Otze (K 121)

 

Im Verlauf der Burgdorfer Straße in der Ortsdurchfahrt Otze, die sich in der Baulast der Region Hannover befindet, wird die Radwegebenutzungspflicht für den gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Ostseite aufgehoben. Richtungstreu, also in Fahrtrichtung Ramlingen, wird der Gehweg für Radfahrer frei gegeben, was auch ein befahren der Fahrbahn erlaubt. In der Gegenrichtung wird ein einseitiger Schutzstreifen markiert (siehe Anlage 1).

In der Fahrtrichtung Burgdorf kommen Radfahrer von Ramlingen auf dem weiterhin benutzungspflichtigen Radweg auf der Ostseite an. An der Mittelinsel am Ortseingang aus Richtung Ramlingen müssen sie auf die andere Straßenseite wechseln und ab dort den neu zu markierenden einseitigen Schutzstreifen benutzen (siehe Anlagen 1 und 8). Dieser wird markiert zwischen der genannten Mittelinsel und der Fußgänger-Signalanlage südlich Barnackersweg. Der Schutzstreifen erhält eine Breite von 1,50 m. Lediglich im Bereich nördlich der Straße "Kronsberg" verschmälert sich der Schutzstreifen auf ca. 50 m Länge auf 1,25 m.

 

Das Ende der Zweirichtungsführung an der Mittelinsel in Fahrtrichtung Burgdorf, wird durch ein Radfahren-verboten-Schild (Zeichen 254) verdeutlicht.

 

 

Im weiteren Verlauf wird der östliche Weg als Gehweg, Radfahrer frei ausgewiesen, so dass Radfahrer aus Richtung Burgdorf entlang der Burgdorfer Straße ihn benutzen können.

Ab Spargelfeld ist der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Ostseite für beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig ausgewiesen. Für Radfahrer mit Fahrtziel Spargelfeld aus Richtung Otze ist aber auch die Fahrbahnnutzung möglich, um nicht zweimal die Fahrbahn queren zu müssen.

 

Vor den Grundstücken Burgdorfer Straße 48 (Volksbank) und 50 werden auf den bisher als Parkplatz genutzten befestigten Seitenflächen Poller aufgestellt, um Halten und Parken dort sicher zu verhindern. Diese Pflasterflächen sind so knapp bemessen, dass parkende Kfz mit den linken Rädern in der Gosse stehen. Ein ausreichender Sicherheitstrennstreifen zum Schutzstreifen ist damit nicht möglich, so dass plötzlich geöffnete Autotüren Radfahrer auf dem Schutzstreifen gefährden würden. Benachbart sind ausreichend unbefestigte Flächen im Seitenraum vorhanden, die zum Parken genutzt werden können. Die bisherigen Nutzer haben daher im Regelfall tagsüber kaum mehr als 10 m Fußweg mehr zu bewältigen, siehe auch Querschnitt D im Anhang 9 und Anlage 7.

 

 

Abb. 1: Bereich Burgdorfer Straße 48 und 50

 

An der Einmündung Kronsberg wird die Fläche des Einmündungstrichters verringert, um bisher häufiges Falschparken im Einmündungsbereich zu reduzieren. Dazu wird eine Fahrbahnrandmarkierung aufgebracht, die der möglichen Schleppkurve eines großen Fahrzeugs bei langsamer Fahrt entspricht. Auf dem asphaltierten Bereich außerhalb der künftigen Fahrbahn wird durch Poller Halten und Parken unmöglich gemacht. Die bisher verlegten Findlinge werden künftig durch Poller in 30 cm Abstand zur Markierung ersetzt.

 

 

Abb. 2: Neugestaltung Einmündungsbereich Kronsberg

 

In Fahrtrichtung Ramlingen fahren Radfahrer aus Richtung Burgdorf ab dem Ortseingang auf dem benutzungspflichtigen Radweg bis zur Einmündung Kapellenweg. Ab dort können sie entscheiden, ob sie auf dem frei gegebenen Gehweg oder auf der Fahrbahn fahren (wegen der geringen Fahrbahnbreite ist ein beidseitiger Schutzstreifen nicht möglich). Der Übergang vom Radweg auf die Fahrbahn wird durch Markierung einer in die Fahrbahn hineinlaufenden Radverkehrsfurt verdeutlicht. Radfahrer, die an dieser Stelle auf die Fahrbahn fahren, sind wegen der vorher geraden Stecke im Sichtfeld der nachfolgenden Kfz-Führer.

 

Abb. 3: Neugestaltung Einmündungsbereich Kapellenweg.

Die bisherige abgesetzte Führung der Radverkehrsfurt wird durch eine geradlinige Furt ersetzt, gleichzeitig wird durch die Markierung verdeutlicht, dass Radfahrer hier auf die Fahrbahn auffahren können.

 

Markierte Radverkehrsfurten sind auch bei einer Regelung als Gehweg, Radfahrer frei erforderlich. Diese werden künftig direkter geführt als bisher. Dabei werden an den Einmündungen Am Tunnel, Kapellenweg, Freiengericht und Worthstraße Anpassungen an den Bordabsenkungen und kleinflächige Befestigungen erforderlich. So sind zukünftig die Radfahrer besser im Blickfeld der Autofahrer, wenn sie die Straßeneinmündungen passieren. Was zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer beiträgt.

 

 

3     Weiteres Vorgehen

 

Die Planungen wurden den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeschickt. Über vorgetragene Anregungen und Bedenken werde ich in der Sitzung berichten.

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird die Anordnungen für die Straßenbaulastträger erstellen. Da Markierungsarbeiten nicht im Winterhalbjahr durchgeführt werden können, werden die Markierungen voraussichtlich im Frühjahr 2015 von der Region Hannover umgesetzt. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Region Hannover.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht Radverkehrsführung OD Otze

Anlage 2-8: Lagepläne OD Otze

Anlage 9: Querschnitte OD Otze