Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Nachdem in der jüngeren Vergangenheit
verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen
ergangen sind, gewinnt eine einheitliche Regelung der Benutzungspflicht auf
kommunaler Ebene immer stärker an Bedeutung. Hintergrund ist, dass nach neuen Regelwerken
zur Führung des Radverkehrs – insbesondere die Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) – immer häufiger der Mischverkehr auf der
Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) als geeignete Radverkehrsführung
bewertet wird.
Die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht
ist weitgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse sind Ihnen in den Vorlagen 2013
0536 und 2013 0536/1 bereits zur Kenntnis gegeben worden.
Für die Ortsdurchfahrt in Otze (K 121) ist für
die gemeinsamen Geh-/Radwege die Benutzungspflicht aufzuheben. Ein
gegenläufiger Radverkehr ist darüber hinaus auszuschließen. Nach der
Straßenverkehrsordnung ist eine Freigabe der Wege für den gegenläufigen Radverkehr
wegen der besonderen Gefahren innerorts nur in Ausnahmefällen möglich. Es sind
geeignete Maßnahmen zur richtungstreuen Führung der Radfahrer zu treffen.
Anzumerken ist, dass nach der
Straßenverkehrsordnung Kinder bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren
müssen und Kinder bis zum 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren dürfen.
Im Folgenden stelle ich Ihnen die Planungen
zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht sowie zur richtungstreuen Führung
der Radfahrer für die Ortsdurchfahrt Otze (K 121) vor.
Die Planungen wurden mit dem zuständigen Straßenbaulastträger der Region Hannover, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC abgestimmt.
2 Ortsdurchfahrt
Otze (K 121)
Im Verlauf der Burgdorfer Straße in der Ortsdurchfahrt Otze, die sich
in der Baulast der Region Hannover befindet, wird die Radwegebenutzungspflicht
für den gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Ostseite aufgehoben. Richtungstreu,
also in Fahrtrichtung Ramlingen, wird der Gehweg für Radfahrer frei gegeben,
was auch ein befahren der Fahrbahn erlaubt. In der Gegenrichtung wird ein
einseitiger Schutzstreifen markiert (siehe Anlage 1).
In der Fahrtrichtung Burgdorf
kommen Radfahrer von Ramlingen auf dem weiterhin benutzungspflichtigen Radweg
auf der Ostseite an. An der Mittelinsel am Ortseingang aus Richtung Ramlingen
müssen sie auf die andere Straßenseite wechseln und ab dort den neu zu
markierenden einseitigen Schutzstreifen benutzen (siehe Anlagen 1 und 8). Dieser
wird markiert zwischen der genannten Mittelinsel und der Fußgänger-Signalanlage
südlich Barnackersweg. Der Schutzstreifen erhält eine Breite von 1,50 m.
Lediglich im Bereich nördlich der Straße "Kronsberg" verschmälert
sich der Schutzstreifen auf ca. 50 m Länge auf 1,25 m.
Das Ende der Zweirichtungsführung an der Mittelinsel in Fahrtrichtung Burgdorf,
wird durch ein Radfahren-verboten-Schild (Zeichen 254) verdeutlicht.
Im weiteren Verlauf wird der östliche Weg als Gehweg, Radfahrer frei
ausgewiesen, so dass Radfahrer aus Richtung
Burgdorf entlang der Burgdorfer Straße ihn benutzen können.
Ab Spargelfeld ist der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Ostseite für
beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig ausgewiesen. Für Radfahrer mit
Fahrtziel Spargelfeld aus Richtung Otze ist aber auch die Fahrbahnnutzung
möglich, um nicht zweimal die Fahrbahn queren zu müssen.
Vor den Grundstücken Burgdorfer Straße 48 (Volksbank) und 50 werden auf
den bisher als Parkplatz genutzten befestigten Seitenflächen Poller
aufgestellt, um Halten und Parken dort sicher zu verhindern. Diese
Pflasterflächen sind so knapp bemessen, dass parkende Kfz mit den linken Rädern
in der Gosse stehen. Ein ausreichender Sicherheitstrennstreifen zum Schutzstreifen
ist damit nicht möglich, so dass plötzlich geöffnete Autotüren Radfahrer auf
dem Schutzstreifen gefährden würden. Benachbart sind ausreichend unbefestigte
Flächen im Seitenraum vorhanden, die zum Parken genutzt werden können. Die
bisherigen Nutzer haben daher im Regelfall tagsüber kaum mehr als 10 m Fußweg
mehr zu bewältigen, siehe auch Querschnitt D im Anhang 9 und Anlage 7.
Abb. 1: Bereich Burgdorfer Straße 48 und 50
An der Einmündung Kronsberg wird die Fläche des Einmündungstrichters
verringert, um bisher häufiges Falschparken im Einmündungsbereich zu
reduzieren. Dazu wird eine Fahrbahnrandmarkierung aufgebracht, die der
möglichen Schleppkurve eines großen Fahrzeugs bei langsamer Fahrt entspricht.
Auf dem asphaltierten Bereich außerhalb der künftigen Fahrbahn wird durch
Poller Halten und Parken unmöglich gemacht. Die bisher verlegten Findlinge
werden künftig durch Poller in 30 cm Abstand zur Markierung ersetzt.
Abb. 2: Neugestaltung Einmündungsbereich
Kronsberg
In Fahrtrichtung Ramlingen
fahren Radfahrer aus Richtung Burgdorf ab dem Ortseingang auf dem benutzungspflichtigen
Radweg bis zur Einmündung Kapellenweg. Ab dort können sie entscheiden, ob sie
auf dem frei gegebenen Gehweg oder auf der Fahrbahn fahren (wegen der geringen
Fahrbahnbreite ist ein beidseitiger Schutzstreifen nicht möglich). Der Übergang
vom Radweg auf die Fahrbahn wird durch Markierung einer in die Fahrbahn
hineinlaufenden Radverkehrsfurt verdeutlicht. Radfahrer, die an dieser Stelle
auf die Fahrbahn fahren, sind wegen der vorher geraden Stecke im Sichtfeld der
nachfolgenden Kfz-Führer.
Abb. 3: Neugestaltung Einmündungsbereich Kapellenweg.
Die bisherige abgesetzte Führung der Radverkehrsfurt wird durch eine
geradlinige Furt ersetzt, gleichzeitig wird durch die Markierung verdeutlicht,
dass Radfahrer hier auf die Fahrbahn auffahren können.
Markierte Radverkehrsfurten sind auch bei einer Regelung als Gehweg,
Radfahrer frei erforderlich. Diese werden künftig direkter geführt als bisher.
Dabei werden an den Einmündungen Am Tunnel, Kapellenweg, Freiengericht und
Worthstraße Anpassungen an den Bordabsenkungen und kleinflächige Befestigungen
erforderlich. So sind zukünftig die Radfahrer besser im Blickfeld der
Autofahrer, wenn sie die Straßeneinmündungen passieren. Was zur Erhöhung der
Sicherheit der Radfahrer beiträgt.
3 Weiteres Vorgehen
Die Planungen wurden den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme
zugeschickt. Über vorgetragene Anregungen und Bedenken werde ich in der Sitzung
berichten.
Die Straßenverkehrsbehörde wird die Anordnungen für die
Straßenbaulastträger erstellen. Da Markierungsarbeiten nicht im Winterhalbjahr
durchgeführt werden können, werden die Markierungen voraussichtlich im Frühjahr
2015 von der Region Hannover umgesetzt. Die Kosten für die Maßnahme trägt die
Region Hannover.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Radverkehrsführung OD Otze
Anlage 2-8: Lagepläne OD Otze
Anlage 9: Querschnitte OD Otze