Betreff
M i t t e i l u n g - Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan
Vorlage
2014 0679
Aktenzeichen
61-03/1/3
Art
M i t t e i l u n g

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf hat in 2011 beschlossen, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) auf Basis des am 26.08.2010 vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) einzuleiten (Vorlage 2011 0922). Im Verlauf der Neuaufstellung des FNP werden vielfältige Abwägungsentscheidungen hinsichtlich beabsichtigter künftiger Flächendarstellungen zu treffen sein, die letztlich über den FNP und die Bebauungspläne vom Rat der Stadt Burgdorf zu beschließen und von der Region Hannover zu genehmigen sind.

 

Ein wesentlicher Abwägungskomplex wird die Belange von Natur und Landschaft betreffen. Abwägungsgrundlage für diese Belange sind u. a. die Aussagen des Landschaftsplans. Allerdings eignet sich der bestehende Landschaftsplan der Stadt Burgdorf nur bedingt dazu, auf seiner Basis Abwägungsentscheidungen zu treffen, da er mittlerweile 20 Jahre alt ist. Infolgedessen wäre im Zuge der geplanten Neuaufstellung des FNP eigentlich auch eine Neuaufstellung des Landschaftsplans erforderlich.

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierungsbemühungen wurde seinerzeit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen von der Politik entschieden, anstelle eines flächendeckenden Landschaftsplans einen sogenannten landschaftsplanerischen Fachbeitrag (LaPlaFB) zum FNP, der nur den für die Abwägungsentscheidungen im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des FNP unbedingt erforderlichen Arbeitsumfang umfasst, zu erarbeiten. Diese Vorgehensweise ist durch § 9 Abs. 4 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gedeckt. Mit der Bearbeitung des LaPlaFB wurde die Planungsgruppe Landespflege aus Hannover (PGL) beauftragt.

 

Der LaPlaFB hat die bisherigen landschaftsplanerischen Ziele der Stadt, wie sie im Landschaftsplan von 1994 und im ISEK von 2010 dargelegt sind, zu berücksichtigen und ist im Übrigen aus dem aktuell erarbeiteten Landschaftsrahmenplan der Region Hannover (LRP) und den einschlägigen Gesetzen und Normen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu entwickeln. Eine Kernaufgabe des LaPlaFB ist die Beurteilung möglicher Siedlungserweiterungsflächen. Zudem werden weitere Offenlandbereiche des Stadtgebiets untersucht, die prinzipiell für FNP-Aussagen in Frage kommen. Gegenstand der Betrachtung ist das gesamte Stadtgebiet, insbesondere für Aussagen zum Biotopverbund und zum Landschaftsbild.

 

Die Bearbeitung des LaPlaFB orientiert sich an § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Generell sind die drei Teilaspekte des Naturschutzes zu behandeln:

 

-      Arten und Biotope

-      Landschaftsbild und Erholungsvorsorge

-      Boden, Wasser, Klima/Luft (abiotische Schutzgüter).

 

Erforderlich ist eine flächendeckende Konzeption der Landschaftsentwicklung, wobei weniger die naturnahen Bereiche an der Peripherie des Stadtgebietes (Oldhorster Moor, Altwarmbüchener Moor, Wulbecktal, Burgdorfer Holz u.a.) als vielmehr mögliche Baulandausweisungen an den Siedlungsrändern und auch denkbare Räume für Kompensationsmaßnahmen vertieft zu untersuchen sind. Das räumliche Leitbild des Stadtentwicklungskonzeptes ist aus landschaftsplanerischer Sicht zu überprüfen. Insbesondere sind das Zielkonzept des LRP und die Darstellungen zum Biotopverbund einzubeziehen und aus lokaler Sicht zu differenzieren und zu ergänzen.

 

Generell wird bei der Bestandsanalyse weitgehend auf die Ergebnisse des LRP zurückgegriffen. Dies gilt insbesondere für die Erfassung der abiotischen Schutzgüter. Bezüglich Arten und Biotope sind Verfeinerungen der Bestandsdaten erforderlich.

 

Im Planungsteil wird auf die Schutzgebiete und -objekte des Naturschutzes eingegangen. Die Aussagen des LRP bezüglich Zuschnitt, Schutzzweck und erforderlicher Maßnahmen werden aus lokaler Sicht ergänzt und ggf. differenziert. Zudem enthält die Planung Vorschläge für ein Kompensationsflächenkonzept sowie für Maßnahmen des besonderen Artenschutzes und für Maßnahmen der Erholungsvorsorge und Freiraumentwicklung

 

Der LaPlaFB liefert wesentliche Grundlagen für die Erstellung des Umweltberichts zum FNP sowie für die Umweltberichte zu den Bebauungsplänen.

 

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass der LaPlaFB als Fortschreibung des Landschaftsplans von 1994 keine unmittelbare Rechtskraft nach außen entfaltet. Als unabgestimmtes Fachgutachten, das das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge auf kommunaler Ebene darstellt, hat er lediglich behördeninterne Wirkung. Rechtliche Außenverbindlichkeit erhalten Landschaftsplanungen erst z. B. durch die Übernahme ihrer Inhalte in die Raum- und Bauleitplanung.

 

Die Inhalte des LaPlaFB werden vom mit der Bearbeitung beauftragten Planungsgruppe Landespflege (PGL) unter einem eigenen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 16.09.2014 vorgestellt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/in wurden mit Schreiben vom 21.07.2014 über die Präsentation im Ausschuss für Umwelt und Verkehr benachrichtigt, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich über den LaPlaFB zu informieren. Die Mitglieder des Bauausschusses wurden in der Sitzung am 30. Juni über den Termin in Kenntnis gesetzt.