Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandspaltung (Teileinrichtung) / Abschnittsbildung
Vorlage
2014 0678
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbstständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtungen) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.


Sachverhalt und Begründung:

I.   LED-Erneuerungskonzept

Diese Vorlage bezieht sich, wie bereits die Vorlage 2014 0601, auf die im Rahmen des LED-Erneuerungskonzeptes in vielen Bereichen des Stadtgebietes durchgeführten Erneuerungen bzw. Verbesserungen der Beleuchtungseinrichtungen durch den Einsatz von LED-Technik. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Zeitraum Dezember 2013/ März 2014. Bei den verwendeten Aufsätzen handelt es sich um das Modell der Philips Koffer² 70-Leuchte mit unterschiedlicher Wattierung je nach Bedarf und Art der Straße.

Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut wird.

Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.

Für die Abrechnung der Beiträge für die Beleuchtung folgend aufgelisteter Straßen wird vorgeschlagen, die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, um eine zeitnahe Abrechnung der Maßnahmen zu ermöglichen. 

Anlage                                    Teileinrichtung                     Abschnitt

Beinhorn

 

Kastanieneck                     Beleuchtung

Otze

Am Friedhof                      Beleuchtung

Barnackersweg                  Beleuchtung

(Kirchberg bis Ausbauende)

Bruchsweg                        Beleuchtung                      Spröselberg bis

Meinackersgrund (Anlage I)

Freiengericht                     Beleuchtung

(Burgdorfer Straße bis

Worthstraße)

Freiengericht                     Beleuchtung

(Worthstraße bis Bahn)

Hessenweg                        Beleuchtung

(Nördlich Worthstraße)

Hessenweg                        Beleuchtung

(Südlich Worthstraße)

Kapellenweg                      Beleuchtung

Kronsberg                         Beleuchtung

Meerfeld                           Beleuchtung

Worthstraße                      Beleuchtung

 

Ramlingen-Ehlershausen

 

Ahornallee Stichstraße         Beleuchtung

(Akanzienweg bis Einmündung

Ahornallee 11/ 11 A)                 

Ahornallee                         Beleuchtung

(zwischen Grüne Allee

und Gehrbergsweg)

Akazienweg                       Beleuchtung

Am Braunen Hirsch             Beleuchtung

Am Hütteberg                    Beleuchtung

Carl-Ehlers-Straße              Beleuchtung

Eichhornstraße                   Beleuchtung

Gehrbergsweg                   Beleuchtung

(zwischen Grüne Allee

und Ahornallee)

Haselweg                          Beleuchtung

Hermelinstraße/                 Beleuchtung

Paul-Lincke-Weg                

Kolberger Straße                Beleuchtung

Masurenstraße                   Beleuchtung

  

Zwischen den Alleen            Beleuchtung

 

Schillerslage

Amboßweg                        Beleuchtung

Buchweizenfeld/                 Beleuchtung

Hanffeld

Flachsfeld                         Beleuchtung

Heckendamm                    Beleuchtung

(Im Dorfe bis Hinter den

Höfen)

Heutrift                            Beleuchtung

Zollstraße K 120                 Beleuchtung

(Sprengelstraße bis

Ortsausgang, Richtung Klein

Schillerslage )

Der Gesamtaufwand der o.g. Maßnahmen beläuft sich auf ca. 83.000,00 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge betragen ca. 50.000,00 €.