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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbstständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtungen) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
I.
LED-Erneuerungskonzept
Diese Vorlage bezieht sich, wie bereits die Vorlage 2014 0601, auf die im Rahmen des LED-Erneuerungskonzeptes in vielen Bereichen des Stadtgebietes durchgeführten Erneuerungen bzw. Verbesserungen der Beleuchtungseinrichtungen durch den Einsatz von LED-Technik. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Zeitraum Dezember 2013/ März 2014. Bei den verwendeten Aufsätzen handelt es sich um das Modell der Philips Koffer² 70-Leuchte mit unterschiedlicher Wattierung je nach Bedarf und Art der Straße.
Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut wird.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Für die Abrechnung der Beiträge für die Beleuchtung folgend aufgelisteter Straßen wird vorgeschlagen, die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, um eine zeitnahe Abrechnung der Maßnahmen zu ermöglichen.
Anlage Teileinrichtung
Abschnitt
Beinhorn
Kastanieneck Beleuchtung
Otze
Am Friedhof Beleuchtung
Barnackersweg Beleuchtung
(Kirchberg bis Ausbauende)
Bruchsweg Beleuchtung Spröselberg bis
Meinackersgrund (Anlage I)
Freiengericht Beleuchtung
(Burgdorfer Straße bis
Worthstraße)
Freiengericht Beleuchtung
(Worthstraße bis Bahn)
Hessenweg Beleuchtung
(Nördlich Worthstraße)
Hessenweg Beleuchtung
(Südlich Worthstraße)
Kapellenweg Beleuchtung
Kronsberg Beleuchtung
Meerfeld Beleuchtung
Worthstraße Beleuchtung
Ramlingen-Ehlershausen
Ahornallee Stichstraße Beleuchtung
(Akanzienweg bis Einmündung
Ahornallee 11/ 11 A)
Ahornallee Beleuchtung
(zwischen Grüne Allee
und Gehrbergsweg)
Akazienweg Beleuchtung
Am Braunen Hirsch Beleuchtung
Am Hütteberg Beleuchtung
Carl-Ehlers-Straße Beleuchtung
Eichhornstraße Beleuchtung
Gehrbergsweg Beleuchtung
(zwischen Grüne Allee
und Ahornallee)
Haselweg Beleuchtung
Hermelinstraße/ Beleuchtung
Paul-Lincke-Weg
Kolberger Straße Beleuchtung
Masurenstraße Beleuchtung
Zwischen den Alleen Beleuchtung
Schillerslage
Amboßweg Beleuchtung
Buchweizenfeld/ Beleuchtung
Hanffeld
Flachsfeld Beleuchtung
Heckendamm Beleuchtung
(Im
Dorfe bis Hinter den
Höfen)
Heutrift Beleuchtung
Zollstraße K 120 Beleuchtung
(Sprengelstraße bis
Ortsausgang, Richtung Klein
Schillerslage )
Der Gesamtaufwand der o.g. Maßnahmen beläuft sich auf ca. 83.000,00 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge betragen ca. 50.000,00 €.