Das beigefügte Bauprogramm für die
Kompensationsflächen im Baugebiet Nördlich Stockwiesen gebe ich Ihnen zur
Kenntnis.
1. Allgemeines:
Auf dem Flurstück 32/5, Flur 2, Gem. Weferlingsen soll die Grünfläche, die im Bebauungsplan Nr. 7/1 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kompensationsfläche ausgewiesen ist, hergestellt werden (siehe Anlage 1).
Ziel ist es, die Grünfläche gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes zu bepflanzen, damit sie ihre Funktion als Ausgleich für Eingriffe in Natur- und Landschaft erfüllen kann.
2. Kompensationsfläche im Westen:
Die Kompensationsfläche westlich des Allgemeinen Wohngebietes ist als naturnaher Gehölz- und Grünlandstreifen anzulegen. Auf 40 % der Fläche sind standortgerechte Gehölzanpflanzungen vorzunehmen. Die gehölzfreien Flächen sind im Rahmen der natürlichen Sukzession zur halbruderalen Gras- und Staudenflur mit gelegentlicher Bedarfsmahd zu entwickeln. In die Fläche werden 2 Hochstamm-Bäume StU 18/20 eingestreut.
3. Kompensationsfläche im Norden:
Entlang der nördlichen Grenze zum Wohngebiet ist eine geschlossene Heckenpflanzung aus standortgerechten Laubgehölzen vorzunehmen. Es wird eine zweireihige Gehölzpflanzung vorgesehen. Im Bereich der Grundstücke Stockwiesen 14, 16 und 18 sind ca. 50 cm Höhenunterschied mit Oberboden auszugleichen.
4. Folgende
Baum- und Straucharten finden auf den Kompensationsflächen Verwendung:
5. Wildschutzzaun:
Die Gehölzanpflanzungen werden mit einem Wildschutzzaun versehen, der nach ca. 5 Jahren abgebaut wird. Darüber hinaus werden die Pflanzflächen mit Rindenmulch abgedeckt.
6. Wiesenansaat:
Die gehölzfreien Flächen werden mit einer Wiesensaatgutmischung als Initialbegrünung angesät und anschließend zur halbruderalen Gras- und Staudenflur entwickelt. Das heißt sie werden nur gelegentlich nach Bedarf, z.B. alle 2 Jahre gemäht.
7. Kosten:
Es wird mit folgenden Kosten einschließlich 2 Jahre Fertigstellungspflege gerechnet.
Herstellungskosten für die Ansaat und Bepflanzung: ca. 21.000,00 €
Herstellung Wildschutzzaun ca. 6.000,00 €
Gesamtkosten: 27.000,00
€
Haushaltmittel stehen unter dem Sachkonto 55100.787213 zur Verfügung.
8. Erschließungsbeiträge:
Das Baugebiet Nördl. Stockwiesen wird über die bestehende Erschließungsanlage „Stockwiesen“ erschlossen. Da kein Aufwand für die Herstellung der Erschließungsanlage entstanden ist, können keine Erschließungsbeiträge von den Anliegern erhoben werden. Die Kompensationsflächen sind lediglich den Baugrundstücken zugeordnet.
9. Umsetzung:
Die Arbeiten werden im August 2014 ausgeschrieben, so dass im Herbst 2014 die Bepflanzung ausgeführt werden kann.
Anlage 1: Lageplan