Betreff
Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Kleingartenverein "Erholung" e.V. Otze
Vorlage
2014 0634/1
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird während der Sitzung nach Beratungsstand formuliert.

Sachverhalt und Begründung:

 

Auf die Vorlage-Nr. 2014 0634 wird Bezug genommen.

 

Der Ortsrat Otze hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 beschlossen, dem Kleingärtner-Verein "Erholung" e.V. Otze aus Mitteln der Vereins- oder Sportförderung einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € für die Erneuerung seiner Stromzähler zu gewähren (bei einer genannten Investitionssumme von ca. 2.100,00 €; entspricht ca. 23,8 %).

 

Gleichzeitig wurde die Vorlage in den Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport überwiesen, in dessen Sitzung am 24.06.2014 sie beraten wurde.

 

Seitens der Verwaltung wurde verdeutlicht, dass die Sportförderrichtlinien (die bei Investitionen eine pauschale Förderung in Höhe von 10% der Investitionssumme vorsehen) in diesem Fall keine Anwendung finden könnten, da es sich bei einem Kleingarten-Verein nicht um einen beim Regionssportbund gemeldeten Sportverein handele.

 

Während der Sitzung bestand Unklarheit über die bisherige Praxis bei der Förderung von Kleingarten-Vereinen.

 

Neben den anderen im Burgdorfer Stadtgebiet ansässigen Kleingarten-Vereinen hat auch der Kleingärtner-Verein "Erholung" e.V. Otze in der Vergangenheit bereits Zuschüsse erhalten:

 

Jahr

Zuschuss

Investitionssumme

Verwendung

 

 

 

 

2009

1.000,00 €

8.000,00 €

Erneuerung einer Pergola

1994

500,00 DM

2.000,00 DM

Zaunarbeiten

1979

300,00 DM

3.803,00 DM

Rasenboard

1977

200,00 DM

813,00 DM

Wegearbeiten

1975

100,00 DM

nicht genannt

unterschiedliche Arbeiten

1974

200,00 DM

1.240,00 DM

Brunnen und Handpumpen

 

         

Die Beschlüsse über diese Zuschüsse wurden jeweils im Ortsrat Otze gefasst.

 

Die früheren Zuschüsse (bis 1979) wurden über Ortsratsmittel zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss 1994 wurde über den Nachtragshaushalt 1994, der in 2008 beantragte Zuschuss wurde über eine gesonderte Mittelanmeldung in 2009 zur Verfügung gestellt.

 

Mittel stehen im Haushalt 2014 nicht zur Verfügung. Im Falle einer Zuschussgewährung müssten die Mittel für den Haushalt 2015 gesondert angemeldet werden.