Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
zu a) und b): Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu c) der Vorlage an.
zu c) Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen für die Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung) der Straßen „Am Güterbahnhof“ und „Tappenstraße“ gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen sind bereits abgeschlossen. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 3 Abs. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Straße Teileinrichtung Abschnitt Kosten
(lt. Vormitteilungen)
Am Güterbahnhof Straßenentwässerung --- Aufwand: ca. 110.000 €
Beitragssatz: ca. 0,48 €/qm
Einnahmen: ca. 55.000 €
Tappenstraße Straßenentwässerung --- Aufwand: ca. 16.000 €
Beitragssatz: ca. 0,32 €/qm
Einnahmen: ca. 12.000 €
Hinweis zur Tappenstraße: Die Tappenstraße wurde zwar auf ganzer Länge ausgebaut, allerdings zählen zum beitragsfähigen Aufwand nur die Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung). Die anderen Ausbaumaßnahmen lösen keine Beitragspflicht aus.