Der Niedersächsische Städtetag hat mit
Schreiben vom 12. Mai 2014 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium
übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2014
vorgelegt (s. Anlage).
Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2014 –
gegenüber der Steuerschätzung vom November 2013 – von 2.545 Mio. € auf 2.747
Mio. € erhöht und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 80 Mio. € auf
76 Mio. € vermindert. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mehrerträge
/ -einzahlungen von rd. 308 T€ gegenüber dem im Haushaltsplan 2014
berücksichtigten Ansatz für 2014 (Ansatz Haushaltsplan = 12.271.000 €;
voraussichtliches Ergebnis 12.579.000 €). Für den Finanzplanungszeitraum 2015
bis 2018 ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz
Haushalt |
Ertrag nach
Steuerschätzung 05/14 |
Veränderung |
2015 |
12.908.000 € |
13.309.000 € |
+ 401.000 € |
2016 |
13.568.000 € |
14.018.000 € |
+ 450.000 € |
2017 |
14.218.000 € |
14.735.000 € |
+ 517.000 € |
2018 |
0 € |
15.484.000 € |
0 € |
Beim Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer hat sich der Betrag (326 Mio. €) gegenüber der
Steuerschätzung vom November 2014 (316 Mio. €) nur geringfügig verändert. Für
den Haushalt ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz
Haushalt |
Ertrag nach
Steuerschätzung 05/14 |
Veränderung |
2014 |
636.000 € |
634.000 € |
- 2.000 € |
2015 |
655.000 € |
657.000 € |
+ 2.000 € |
2016 |
675.000 € |
679.000 € |
+ 4.000 € |
2017 |
694.000 € |
700.000 € |
+ 6.000 € |
2018 |
0 € |
722.000 € |
0 € |
Bei der Gewerbesteuer werden deutliche Ertragsminderungen prognostiziert.
Da der Haushaltsansatz für die Stadt Burgdorf bereits vorsichtig gebildet
wurde, ist hier nicht unbedingt mit größeren Ertragsminderungen zu rechnen. Die
aktuellen Sollstellungen liegen leicht über dem im Haushalt veranschlagten
Ansatz (Ansatz 2014 = 5.450.000 €; Ergebnis
2013 = 5.853.599,57 €). Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass
gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist
und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen
kurzfristig bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig anderes Bild ergeben
könnte.