1.
Vorbemerkungen
Die Entwicklung der Planstellen in der
Verwaltung ist seit vielen Jahren Thema in der politischen und der öffentlichen
Diskussion. Daher soll mit diesem Controlling-Bericht die Entwicklung der
Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf über einen längeren Zeitraum dargelegt
und in ihren Grundzügen analysiert werden.
Vorab soll an dieser Stelle der Hinweis
erfolgen, dass auch dieser Bericht nicht alle Details vollständig darstellen
kann – dafür ist der Recherche- und Bearbeitungsaufwand unverhältnismäßig hoch.
Das gilt insbesondere für Entwicklungen in den weiter zurückliegenden Zeiträumen,
da bedingt durch Personalveränderungen die damaligen Entscheider nicht immer
für Auskünfte zur Verfügung stehen.
Auch soll explizit darauf hingewiesen
werden, dass Untersuchungen dieser Art sehr leicht zu Missverständnissen und
Fehlinterpretationen führen können, da ein Vergleich von Planstellen über einen
längeren Zeitraum hinweg für sich genommen keine belastbare Aussage enthält,
die eine abschließende Bewertung ermöglicht.
Eine solche Bewertung wäre grundsätzlich
möglich, wenn für den gesamten Untersuchungszeitraum auch umfassende
Leistungsdaten (z.B. Fallzahlen) vorliegen würden. Dann könnte man diese in die
Bewertung mit einfließen lassen und so die entsprechende Arbeitsbelastung
ausweisen. Im Rahmen des Controllings wurde damit begonnen, diese und ähnliche
Leistungsdaten zu erfassen und zu analysieren. Diese Daten liegen aber nicht
für einen so weit zurück liegenden Zeitraum vor.
Auch die Auswirkungen der technischen
Entwicklung (z.B. EDV-Einsatz) und der damit verbundene Produktivitätsgewinn
kann nicht objektiv in die Bewertung einbezogen werden.
Darüber hinaus ist der im täglichen
Verwaltungshandeln zu beobachtende zunehmende Komplexitäts- und
Detaillierungsgrad der bestehenden Gesetze und Vorschriften zu berücksichtigen,
der immer mehr Arbeitszeit verbraucht aber nicht konkret beziffert werden kann.
Gleiches gilt für neue Gesetze und Urteile.
Es gehört jedoch zur allgemeinen Erfahrung
der Mitarbeiter/innen, dass der Arbeitsaufwand zur Berücksichtigung und
Beachtung der Rechtsvorschriften etc. einen immer größeren Raum in der
täglichen Arbeit einnimmt, während dieser für die fachliche Arbeit analog immer kleiner wird.
Untersucht wird die Entwicklung der
Planstellen von 1995 bis heute, wobei in 5-Jahresschritten vorgegangen wird:
1995, 2000, 2005, 2010 sowie der aktuelle Stellenplan 2014. Für jedes der
genannten Jahre werden die Planstellen für die jeweiligen Organisationseinheiten
(Fachbereiche, Ämter, Abteilungen) dargestellt. Außerdem wird die Differenz der
Planstellen von 1995 im Vergleich zum Stellenplan 2014 ausgewiesen.
Bei der Auswertung und Analyse der
Stellenpläne sind noch folgende Hinweise von besonderer Bedeutung:
1. Nicht alle
Stellen, die in den Stellenplänen ausgewiesen sind, sind auch tatsächlich besetzt.
In jedem Stellenplan gibt es unbesetzte Planstellen bzw. Planstellenanteile.
Von daher gilt: Die Zahl der Planstellen im Stellenplan ist höher als die Zahl
der besetzten Planstellen.
2. Ein Teil dieser
unbesetzten Planstellen trägt entsprechende Vermerke (z.B. „k.w.“-Vermerk, s.u.
Ziffer 5), andere freie Stellenanteile werden benötigt, um die Personalwirtschaft
zu erleichtern (z.B. bei den Kindertagesstätten).
3. Sofern Planstellen
in den Stellenplänen ausgewiesen, aber nicht besetzt sind, sind diese im
Regelfalle nicht mit entsprechenden Personalkosten beplant. D.h., dass
eine Streichung dieser unbesetzten Planstellen bzw. Planstellenanteile keine
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt im Sinne einer Einsparung hat.
4. Die „kleinste
Einheit“ einer Planstelle ist 0,25. Arbeitszeiten, die ein Viertel überschreiten,
werden auf das nächste Viertel aufgerundet.
5. Die Anzahl der
Planstellen im Stellenplan ist ungleich der Anzahl der Mitarbeiter/innen. Z.B.
kann eine Planstelle im Stellenplan mit mehr als einem/einer Mitarbeiter/in
besetzt sein (zwei Halbtagskräfte teilen sich eine ganze Planstelle o.ä.).
6. Alle in den
Stellenplänen vorhandenen Vermerke, z.B. „k.w.“ für „künftig wegfallend“,
wurden in den folgenden Tabellen außer Acht gelassen. Somit sind auch die
Planstellen bzw. Planstellenanteile ausgewiesen, die in den Stellenplänen schon
als „künftig wegfallend“ o.ä. markiert sind.
7. Es kann vorkommen,
dass nicht nur Verwaltungsmitarbeiter/innen im engeren Sinne bei den einzelnen
Organisationseinheiten ausgewiesen werden, sondern auch Reinigungskräfte u.a.
8. Auch Auszubildende
etc. können einzelnen Abteilungen zugeordnet sein, insbesondere der
Personalabteilung.
9. In den
Stellenplänen sind ebenfalls Planstellen bzw. Planstellenanteile für die
Personalreserve enthalten. Diese Personalreserve enthält freizuhaltende
Planstellen für Mitarbeiter/innen in Elternzeit o.ä.. In den vergangenen Jahren
ist die Personalreserve „bereinigt“ worden.
2.
Hinweis zur
angewandten Methodik in dieser Untersuchung
Die Ermittlung der Planstellenentwicklung
bringt gewisse Schwierigkeiten mit sich, da im Untersuchungszeitraum Änderungen
an der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung zu verzeichnen sind. Diese
organisatorischen Veränderungen (insbesondere die unterschiedliche Zuordnung
von Abteilungen zu den Fachbereichen) können in dieser Art Untersuchungen zu
Verfälschungen oder Verwerfungen führen.
Für diese Controlling-Untersuchung sind die
Abteilungen über den gesamten Untersuchungszeitraum jeweils den Fachbereichen
zugeordnet, zu denen sie heute gehören – und zwar unabhängig davon, ob sie ihm
während des gesamten Untersuchungszeitraums zugehört haben oder nicht.
Um den Lesefluss nicht unnötig zu stören,
wird die gewählte Methodik im Anhang an diese Untersuchung detailliert
erläutert.
3.
Entwicklung der
Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf
Nach diesen Vorbemerkungen wird nunmehr die
Entwicklung der Planstellen für
1. die
Gesamtverwaltung
2. die
Verwaltungsleitung und Stabsstellen
3. den Fachbereich 1
- Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales
4. den Fachbereich 2
- Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung
5. den Fachbereich
3.1 - Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt,
6. den Fachbereich
3.2 - Tiefbau, Straßen, Grünflächen und
7. die Kernverwaltung
aufgezeigt.
Die Entwicklung der Planstellen zu den
Ziffern 2. bis 6. wurde durch die Verwaltung im Detail nachvollzogen. Hierzu
wurden Erläuterungen verfasst. Diese folgen nach der Darstellung der
Ergebnisse, da sie insgesamt einen mehrseitigen Umfang haben und zum
Gesamtverständnis der Entwicklung der Planstellen nicht zwingend erforderlich
sind.
3.1
Gesamtverwaltung
Für den Untersuchungszeitraum 1995 bis 2014
ergibt sich ein Zuwachs von 86,00 Planstellen; das entspricht einer Steigerung
um 31,97%. Enthalten sind auch die Stellen für die Personalreserve.
Diese Planstellenanzahl umfasst alle
Aufgabengebiete der Stadtverwaltung, wie z.B. die Kernverwaltung und alle
Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen,
eigene Reinigungskräfte, städtische Bauhöfe etc.
Gesamtverwaltung |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2014 |
Planstellen |
269,00 |
294,50 |
319,00 |
329,25 |
355,00 |
86,00 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
31,97% |
darin Personalreserve |
9,00 |
10,50 |
9,75 |
12,50 |
4,75 |
-4,25 |
Im Folgenden werden die Entwicklungen für
die organisatorischen Bereiche der Stadtverwaltung dargestellt, denn die
Gesamtzahl der Planstellen ist für sich genommen ohne konkrete Aussage.
3.2
Verwaltungsleitung
und Stabsstellen
Im Untersuchungszeitraum weist dieser
Bereich seit 1995 eine rechnerische Zunahme von 6,50 Planstellen (= 113,04%)
auf. Die deutliche prozentuale Steigerung der Planstellen ist mathematisch
durch die kleine Ausgangsbasis bedingt. Die Mehrzahl der neu geschaffenen
Planstellen ist durch gesetzliche Vorgaben (RPA, Freistellung PR) und neue
Aufgaben (Gleichstellung, Controlling) entstanden.
Verwaltungleistung und Stabsstellen |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2014 |
Verwaltungsleitung |
2,00 |
3,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
0,00 |
Abt.
14 RPA |
|
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
Abt.
15 Controlling |
|
|
|
1,00 |
1,00 |
1,00 |
Abt.
16 Projektsteuerung |
|
|
|
|
0,50 |
0,50 |
Abt.
19 Gleichstellung |
0,50 |
1,00 |
1,00 |
1,25 |
1,25 |
0,75 |
Abt.
30 Justiziariat |
0,50 |
0,25 |
0,25 |
1,00 |
1,00 |
0,50 |
Abt.
80 Wirtschaftsförderung |
2,50 |
4,25 |
3,25 |
3,00 |
3,00 |
0,50 |
Freistellung
Personalrat |
0,25 |
0,25 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
1,00 |
Summen: |
5,75 |
11,00 |
10,00 |
11,75 |
12,25 |
6,50 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
113,04% |
Abt. 80: in
1995 = Abt. 23 Liegenschaftsabteilung |
3.3
Fachbereich 1 -
Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales
Dem Verantwortungsbereich des Fachbereiches
1 sind diverse Einrichtungen zugeordnet. Hierzu zählen u.a. die
Kindertagesstätten, die Jugendfreizeiteinrichtungen, die Schulen und die
sonstigen Einrichtungen.
Während im Verwaltungsbereich des
Fachbereiches 1 (= ohne die Einrichtungen) seit 1995 eine Zunahme der
Planstellen um 5,75 (= 10,45%) zu verzeichnen ist, liegt der Planstellenzuwachs
in den Einrichtungen insgesamt mit rd. 55,0% deutlich darüber.
Besonders stark ist die Zahl der Planstellen
in den Kindertagesstätten gestiegen. Diese haben sich mit aktuell 93,75
Planstellen gegenüber 47,75 Planstellen in 1995 fast verdoppelt (= 96,33%
Steigerung). Der Grund ist das quantitativ und qualitativ stark ausgeweitete Angebot.
Im Bereich der Schulen macht sich die
Einrichtung der OGS bemerkbar.
Zu den sonstigen Einrichtungen zählt u.a.
die Stadtbücherei, das Hallenfreibad und die ARGE. Bei der ARGE ist seit der
Gründung eine Minderung um vier Planstellen zu verzeichnen.
Fachbereich I |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2014 |
Fachbereich 1 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,50 |
1,50 |
0,50 |
AL 3 (Ordnung und Soziales) |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
|
|
-0,50 |
AL 5 (Schulen, Kultur, …)= |
1,25 |
2,25 |
2,25 |
|
|
-1,25 |
Abt. 10 Hauptabteilung |
14,00 |
15,75 |
17,75 |
14,50 |
16,75 |
2,75 |
|
|
|
|
|
|
|
Abt. 33 Bürgerbüro |
7,00 |
5,75 |
9,75 |
10,75 |
9,00 |
2,00 |
Abt. 34 Standesamt |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
0,00 |
Abt. 35 Versicherungsstelle |
1,00 |
1,00 |
|
|
|
-1,00 |
Abt. 36 Wohngeld |
2,00 |
2,00 |
3,00 |
|
|
-2,00 |
Abt. 40 Schulen, Sport, Kultur |
4,50 |
4,00 |
7,25 |
3,25 |
3,00 |
-1,50 |
Abt. 50 Sozialabteilung |
11,75 |
13,75 |
14,50 |
8,25 |
8,50 |
-3,25 |
Abt. 51.1 Jugendverwaltung |
3,00 |
3,00 |
|
6,75 |
7,75 |
4,75 |
Abt. 51.2 Jugendamt |
5,25 |
9,25 |
10,00 |
10,25 |
11,00 |
5,75 |
Abt. 51.3 Jugendpflege |
1,75 |
2,00 |
2,00 |
1,75 |
1,25 |
-0,50 |
Zwischensummen: |
55,00 |
62,25 |
70,00 |
59,00 |
60,75 |
5,75 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
10,45% |
|
|
|
|
|
|
|
Kindertagesstätten |
47,75 |
50,75 |
59,00 |
64,25 |
93,75 |
46,00 |
Jugendfreizeiteinrichtungen |
5,00 |
7,00 |
7,00 |
7,00 |
8,00 |
3,00 |
Schulen |
16,25 |
14,25 |
16,75 |
17,50 |
20,50 |
4,25 |
sonstige
Einrichtungen |
17,75 |
12,25 |
13,25 |
17,50 |
12,25 |
-5,50 |
Zwischensummen: |
86,75 |
84,25 |
96,00 |
106,25 |
134,50 |
47,75 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
55,04% |
|
|
|
|
|
|
|
Summen: |
141,75 |
146,50 |
166,00 |
165,25 |
195,25 |
53,50 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
37,74% |
Abt.
36 Wohngeld: s. Abt. 50 Sozialabteilung Abt.
40 Schulen, Sport und Kultur: in 1995 mit Abt. 51.1 Jugendverwaltung Abt.
51.1 Jugendverwaltung: in 1995 der Abt. 40 Schulen, Sport und Kultur
zugeordnet Jugendfreizeiteinrichtungen:
Jonny B., Südstadtbistro, HdJ Ehlershausen, HdJ Otze Sonstige
Einrichtungen: Hallenfreibad, Waldbad, Stadtbücherei, Gemeinsame Einrichtung
(ARGE), Verwaltungsstelle Ramlingen-Ehlershausen, Verwaltungsstelle Otze, Sozialstation |
3.4
Fachbereich 2 -
Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung
Für den Fachbereich 2 wurde verglichen mit
1995 eine Zunahme um 13,25 Planstellen (= 34,64%) ermittelt. Mit Einführung des
NKR sind neue Aufgaben für die Abt. 20 entstanden (z.B. Anlagenbuchhaltung,
zentrale Geschäftsbuchhaltung). Mit Gründung der Region Hannover hat zudem die
Abt. 32 Ordnungsabteilung neue Aufgaben erhalten.
Fachbereich 2 |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2014 |
FB-Leitung |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
0,00 |
AL 3 (Ordnung/ Soziales)** |
0,50 |
0,50 |
0,50 |
|
|
-0,50 |
Abt. 11 Personalabteilung |
6,50 |
9,00 |
11,00 |
8,00 |
8,25 |
1,75 |
Abt. 20 Finanzen u. Steuern |
5,00 |
6,00 |
5,00 |
12,50 |
13,50 |
8,50 |
Abt. 21 Stadtkasse |
8,25 |
8,25 |
7,25 |
7,50 |
7,25 |
-1,00 |
Abt. 22 Steuerabteilung |
4,25 |
4,50 |
5,50 |
|
0,00 |
-4,25 |
Abt. 25 Gebäudewirtschaft |
|
|
|
10,50 |
11,50 |
11,50 |
Abt. 32 Ordnungsabteilung |
7,25 |
5,75 |
14,25 |
9,75 |
10,00 |
2,75 |
Abt. 65 Hochbauabteilung |
5,50 |
6,50 |
7,50 |
|
|
-5,50 |
Summen: |
38,25 |
41,50 |
52,00 |
49,25 |
51,50 |
13,25 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
34,64% |
Abt.
20: ab 2010 mit Abt. 22 Abt. 22: ab 2010 zur Abt. 20 Abt. 25: Neugründung, mit den
Mitarbeiter/innen der Abt. 65 Hochbauabteilung Abt. 32: in 2005 inkl. der Abt.
39 Straßenverkehrsabteilung Abt. 65: im Zuge der
Neugründung der Abt. 25 zu dieser gewechselt |
3.5
Fachbereich 3.1 -
Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt
Die rechnerische Planstellenzunahme liegt
bei 3,00 Planstellen (= 20,69%) im Vergleich zu 1995.
Fachbereich 3.1 |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2014 |
Fachbereich 3.1 |
|
|
|
2,75 |
2,25 |
2,25 |
AL 6 (Bauverwaltung) |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
|
|
-1,00 |
Abt. 31 Umweltschutz |
1,50 |
1,25 |
1,00 |
1,00 |
2,00 |
0,50 |
Abt. 60 Bauverwaltung |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
2,50 |
0,00 |
Abt. 61 Stadtplanung |
4,75 |
5,75 |
4,75 |
6,50 |
5,75 |
1,00 |
Abt. 63 Bauordnung |
4,75 |
4,75 |
4,75 |
4,00 |
5,00 |
0,25 |
Summen: |
14,50 |
15,25 |
15,00 |
16,75 |
17,50 |
3,00 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
20,69 |
Die Planstelle für den Klimaschutzmanager
und eine Stelle in der Abt. 63 Bauordnung tragen k.w.-Vermerke. Die Stelle in
der Bauordnung ist unbesetzt. Der ausgewiesene Planstellenzuwachs ist daher zu
relativieren.
3.6
Fachbereich 3.2 -
Tiefbau, Straßen, Grünflächen
Für den gesamten Fachbereich errechnet sich
eine Zunahme um 14,00 Planstellen (= 23,43%). Auch im Fachbereich 3.2 sind
Stellen mit k.w.-Vermerk vorhanden. Insofern ist auch hier der ausgewiesene
Stellenzuwachs zu relativieren.
Fachbereich 3.2 |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2014 |
Fachbereich 3.2 |
|
|
|
1,00 |
1,00 |
1,00 |
Abt. 39 Straßenverkehrsabt. |
|
4,00 |
|
4,50 |
4,50 |
4,50 |
Abt. 66 Tiefbau |
11,75 |
10,75 |
9,50 |
10,50 |
9,00 |
-2,75 |
Abt. 66.1 |
|
3,00 |
3,25 |
4,75 |
5,25 |
5,25 |
Zwischensummen: |
11,75 |
17,75 |
12,25 |
20,75 |
19,75 |
8,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage |
48,00 |
52,00 |
53,50 |
53,00 |
54,00 |
6,00 |
|
|
|
|
|
|
|
Summen: |
59,75 |
69,75 |
66,25 |
73,75 |
73,75 |
14,00 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
23,43% |
Abt.
39: in 2005 der Abt. 32 zugehörig Abt. 66.1: in 1995 der Abt. 66
zugehörig Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage:
Bauhof/Gärtnerbauhof/Kläranlage Die
zwei bislang noch der Abt. 25 zugeordneten Handwerker sollten auch im
Stellenplan dem Bauhof zugeordnet werden. |
3.7
Kernverwaltung
Für den Begriff der „Kernverwaltung“ gibt es
(leicht) unterschiedliche Definitionen. Gängig ist die Unterteilung nach dem
Verwaltungsbereich und den Einrichtungen. Für diesen Bericht wird folgende
Definition verwendet (aus „Musterproduktpläne für den kreisangehörigen Raum in
Mecklenburg Stichwortverzeichnis -Vorpommern - Arbeitshilfe – Stichwortverzeichnis“
der Kubus Kommunalberatung und Service GmbH):
„Zur Kernverwaltung gehört zunächst
sämtliches Personal der Verwaltung, sofern es nach der folgenden Beschreibung
nicht unberücksichtigt bleibt. Um eine eindeutige Abgrenzung der Kernverwaltung
zu ermöglichen, sind das Personal insbesondere von Einrichtungen und sonstigen
Leistungsbereichen nicht Teil der Kernverwaltung.
Nicht zum Personal der Kernverwaltung
gehören beispielsweise
- ehrenamtlich Tätige
- Bauhof
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
(Außendienst)
- Feuerwehr
- Katastrophenschutz
- Schulen (aber die Schulverwaltung ist zu
berücksichtigen)
- Schülerbeförderung
- kulturelle Angelegenheiten wie VHS,
Bücherei, Museen usw.
- soziale Einrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Kindertagesstätten
- Sportstätten usw. (Platzwart)
- Parkeinrichtungen
- Parkdecks
- Bedürfnisanstalten
- Friedhöfe
- etc.“
Wie man sehen wird, relativiert sich die
zunächst eindeutig erscheinende Entwicklung der Planstellen für die
Kernverwaltung.
Die folgende Tabelle weist wiederum die
Planstellen der Gesamtverwaltung (inkl. der Personalreserve) aus. Hiervon
werden die Planstellen gem. der obigen Definition in Abzug gebracht.
Gesamtverwaltung |
1995 |
2000 |
2005 |
2010 |
2014 |
2014 |
Planstellen m. Personalreserve |
269,00 |
294,50 |
319,00 |
329,25 |
355,00 |
86,00 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
31,97% |
|
|
|
|
|
|
|
davon Einrichtungen |
|
|
|
|
|
|
Kindertagesstätten |
47,75 |
50,75 |
59,00 |
64,25 |
93,75 |
46,00 |
Jugendfreizeiteinrichtungen |
5,00 |
7,00 |
7,00 |
7,00 |
8,00 |
3,00 |
Schulen |
16,25 |
14,25 |
16,75 |
17,50 |
20,50 |
4,25 |
Sonstige Einrichtungen* |
17,75 |
12,25 |
13,25 |
17,50 |
12,25 |
-5,50 |
Soziale Einrichtungen** |
0,00 |
2,75 |
3,75 |
3,75 |
3,75 |
3,75 |
Bauhof/Gärtner-bauhof/Klärwerk*** |
48,00 |
52,00 |
53,50 |
53,00 |
54,00 |
6,00 |
Städtische Reinigungskräfte |
n.e. |
3,25 |
n.e. |
n.e. |
2,75 |
2,75 |
Ruhender Verkehr: Überwachung |
n.e. |
2,00 |
n.e. |
n.e. |
2,00 |
2,00 |
Arbeiter der Abt. 25**** |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
Summe Einrichtungen |
134,75 |
144,25 |
153,25 |
165,00 |
199,00 |
64,25 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
47,68% |
|
|
|
|
|
|
|
Planstellen Kernverwaltung***** |
134,25 |
150,25 |
165,75 |
164,25 |
156,00 |
21,75 |
in % (von 1995 bis 2014) |
|
|
|
|
|
16,20% |
n.e. = nicht ermittelt * Sonstige Einrichtungen: Hallenfreibad,
Waldbad, Stadtbücherei, ARGE, Verwaltungsnebenstellen und Sozialstation. ** Soziale Einrichtungen: Die
Wölfe, Retschystraße, Streetworker *** In den Zahlen für die
Bauhöfe sind an dieser Stelle nicht die beiden Arbeiterstellen eingerechnet,
die derzeit im Stellenplan noch der Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordnet
sind (s.u.). **** Arbeiter der Abt. 25: Im
Stellenplan sind der Abt. 25 zwei Arbeiter zugeordnet, die zu den Bauhöfen
gehören. ***** Kernverwaltung: Alle
Planstellen der Stadtverwaltung ohne die o.g. Einrichtungen. |
Somit ergeben sich im Untersuchungszeitraum
von 1995 bis 2014 folgende Entwicklungen:
·
Gesamtverwaltung: von
269,00 auf 355,00 Planstellen = + 31,97%,
·
Einrichtungen : von 134,75 auf 199,00 Planstellen = +
47,68%,
·
Kernverwaltung: von 134,25 auf 156,00 Planstellen = +
16,20%.
Die Entwicklung wird zunächst insoweit
relativiert, als dass man erkennt, dass für die „Funktionsbereiche“ der
Stadtverwaltung unterschiedliche Zuwächse gegeben sind. Die Einrichtungen haben
den größten Zuwachs zu verzeichnen. Prägend für diese Entwicklung ist die
Angebotsausweitung in den Kindertagesstätten.
Besonderes Augenmerk verdient der Vergleich
der Jahre 2000 und 2014. In den Stellenplänen 2000 und 2014 sind jeweils rd. 10
Stellen mit k.w.-Vermerk vorhanden. Insoweit sind diese Planstellen durchaus
vergleichbar.
Für das Jahr 2000 bis 2014 ist nur noch ein
geringer Zuwachs an Planstellen in der Kernverwaltung zu verzeichnen:
·
Kernverwaltung: von
150,25 auf 156,00 Planstellen = + 3,83%.
Es ist durchaus angebracht, auf die
verschiedenen neuen Aufgaben hinzuweisen, die im Vergleich zum Jahr 2000 heute
von der Kernverwaltung zu bearbeiten sind. Stichworte sind:
·
das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR),
·
die Anlagenbuchhaltung,
·
die zentrale Geschäftsbuchhaltung,
·
der Klimaschutz,
·
das Familienservicebüro,
·
das Controlling,
·
die aufwändigere personalwirtschaftliche Betreuung
der Erzieherinnen,
·
das Rechnungsprüfungsamt,
·
die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde,
·
Aufgaben in der Ordnungsabteilung durch die
Gründung der Region.
Auch die zunehmende Komplexität der
Rechtsvorschriften und die Erwartungshaltung der Bevölkerung erhöhen die
Arbeitsbelastung der Kernverwaltung. Auf der anderen Seite ist die
Produktivitätssteigerung des zunehmenden EDV-Einsatzes in Abzug zu bringen. Beide
Entwicklungen lassen sich jedoch nicht seriös quantifizieren.
Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen
werden, dass – wie so oft in statistischen Zeitreihen – die Wahl des Basisjahres
einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat. Würde man das Jahr 2000 als
Basisjahr nehmen, käme man für die Einrichtungen in etwa zu dem Ergebnis wie
bei der Anwendung des Basisjahres 1995: 37,95% statt 47,68%.
Für die Kernverwaltung sähe das Ergebnis
aber wie oben dargelegt wesentlich anders aus:
Unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren
liegt die Zahl der Planstellen in der Kernverwaltung für das Jahr 2014 nur noch
geringfügig über der des Jahres 2000 (3,83%). Für die Kernverwaltung kann
festgestellt werden, dass dort die Zahl der Planstellen nicht bzw. nur in einem
sehr geringen Umfang gestiegen ist, einige Stellen dafür aber höherwertiger
sind. So sind z.B. im Zuge des zunehmenden Personaleinsatzes die Planstellen
für die Schreibkräfte abgebaut worden. Das betrifft aber insgesamt nur einen
kleinen Teil der Kernverwaltung. Ob diese Entwicklung den o.g. gestiegenen
Leistungsumfang auffängt, kann nicht seriös ermittelt werden.
4.
Weitere Faktoren
zur Bewertung der Planstellenentwicklung
Betrachtet man die Entwicklung der
Planstellen und deren Zuwachs im Bereich der Einrichtungen und der insgesamt
eher stagnierenden Situation in der Kernverwaltung, stellt sich die Frage, ob
es weitere Anhaltspunkte zur Bewertung dieser Entwicklung gibt. Zu diesem Zweck
wird die Entwicklung der Resturlaubstage und der Mehrstunden dargestellt, weil
davon ausgegangen werden kann, dass diese Daten Hinweise zur Arbeitsbelastung
liefern.
Resturlaubstage |
|
||
Jahr |
Resturlaub |
Rückstellung (€) |
Tage in % |
2010 |
4.766,0 |
497.147 € |
|
2011 |
5.124,5 |
559.974 € |
+ 7,52 |
2012 |
5.730,5 |
626.145 € |
+ 20,23 |
2013 |
5.212,5 |
623.658 € |
+ 9,37 |
Tage in %: Veränderung
der Resturlaubstage ggü. 2010. |
Mit Einführung des NKR sind die
Stadtverwaltungen verpflichtet, Resturlaubstage und geleistete Mehrstunden als
Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Für die Gesamtverwaltung ergibt sich
das in den Tabellen ausgewiesene Ergebnis.
Rechnet man für eine Vollzeitstelle eine
Arbeitszeit von 220 Tagen im Jahr[1]
entsprechen die 5.212,5 Resturlaubstage für 2013 rd. 23,7 Vollzeitstellen. Der
o.g. Wert von 220 Arbeitstagen entspricht 44 Arbeitswochen. Legt man die
wöchentliche Arbeitszeit eines Beschäftigten in Vollzeit (39,0 Std./Woche) zu
Grunde (die Mehrzahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung sind
Beschäftigte) errechnen sich 1.716 Arbeitsstunden im Jahr. Somit entsprechen
die 9.804 Mehrstunden in 2013 rd. 5,70 Vollzeitstellen.
Mehrstunden |
|
||
Jahr |
Mehrstunden |
Rückstellung (€) |
Std. in % |
2010 |
9.255 |
244.212 |
|
2011 |
9.046 |
239.377 |
- 2,26 |
2012 |
10.238 |
281.782 |
+ 10,62 |
2013 |
9.804 |
276.752 |
+ 5,93 |
Std. in %: Veränderung der Mehrstunden ggü. 2010. |
Aufsummiert entsprechen die Resturlaubstage
und die Mehrstunden rechnerisch rd. 29,40 Vollzeitstellen. Bei dieser
Berechnung ist zu berücksichtigen, dass in jedem Jahr mehrere Hundert Mehrstunden
ausbezahlt werden, so z.B. im Bereich der Kindertagesstätten.
Naturgemäß sind jedoch nicht alle
Resturlaubstage und Mehrstunden automatisch Indikatoren für eine
Arbeitsüberlastung bzw. Unterbesetzung. Es gibt verschiedene Gründe für das
„Aufsparen von Urlaub“ oder das „Ansammeln von Mehrstunden“. Mit diesen
Aufstellungen soll lediglich der Hinweis gegeben werden, dass die Entwicklung
der Planstellen noch weitere Facetten hat, die bei der Analyse zu beachten
sind.
5.
Fazit
Diese Controlling-Untersuchung soll mehr
Transparenz in die Entwicklung der Planstellen bringen. Zunächst soll
vermittelt werden, wo und warum die Planstellenanzahl sich verändert hat. Es
zeigt sich, dass vordringlich die Ausweitung der Angebote für die Kinderbetreuung
für die Planstellenmehrung verantwortlich ist. Mehr als die Hälfte des
Zuwachses entfällt auf diesen Bereich.
Ein Teil der Stellenmehrung in der
Kernverwaltung ist auf das Überschreiten der 30.000-EW-Grenze und auf die
Bildung der Region Hannover zurückzuführen. Beide Ereignisse waren mit einem
Aufgabenzuwachs verbunden.
In der Kernverwaltung sind demgegenüber die
Planstellen weniger stark gestiegen. Wenn man nicht das Jahr 1995, sondern das
Jahr 2000 als Basisjahr annimmt, ergibt sich für die Kernverwaltung sogar eher
eine Stagnation der Stellen.
Mittels der Controlling-Kennzahlen und
–Leistungsdaten wird versucht, zukünftig diese Entwicklungen besser nachvollziehbar
und transparenter zu machen.
6.
Erläuterung der
Entwicklung der Planstellen
Verwaltungsleitung und Stabsstellen
Verwaltungsleitung
Der Verwaltungsleitung sind auch die
Vorzimmer zugeordnet. Hiervon entfallen auch Stellenanteile für die
Schreibkraft des Personalrats, so dass die ausgewiesenen Planstellen nicht
vollständig besetzt sind.
Abt 14
(Rechnungsprüfungsamt)
Mit Stichtag 30.06.1995 überschritt die
amtliche Einwohnerzahl Burgdorfs die 30.000er-Grenze. Mit Schreiben vom 21.12.1995
wurde die Stadt Burgdorf vom damaligen Landkreis Hannover daher aufgefordert
gem. § 117 der Nds. Gemeindeordnung ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. 0,25
Planstellen entfallen auf eine Schreibkraft. Diese Anteile sind unbesetzt.
Abt. 15 (Controlling)
Die Abt. 15 wurde im Zuge der Einführung des
Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) eingerichtet. In § 21 der
Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) wird u.a. die Einführung
eines Controllings gefordert.
Abt. 16
(Projektsteuerung)
Es handelt sich um eine von der Abt. 61
gewechselte halbe Stelle für die Einrichtung der Stabsstelle Projektsteuerung.
Es gab im Zuge der Einrichtung dieser Stabsstelle eine Erhöhung um 0,5
Planstellen in diesem Bereich. Die in der Abt. 61 Stadtplanungsabteilung frei
gewordenen 0,50 Planstellen sind befristet besetzt. Die Stelle hat einen
k.w.-Vermerk zum Herbst 2014.
Abt. 19
(Gleichstellung)
Die ausgewiesene Planstellenanzahl versteht
sich inkl. Schreibkraft. Die Gleichstellungsbeauftragte hat keine Vollzeitstelle,
so dass Stellenanteile unbesetzt sind. Die Planstellenanteile der Schreibkraft
sind ebenfalls unbesetzt.
Abt. 30
(Justiziariat)
In den Jahren 1995 bis 2005 entfielen auch
Stellenanteile auf die Leitung des Fachbereiches I.
Abt. 80
(Liegenschaften und Wirtschaftsförderung)
Durch eine Stundenreduzierung einer
Mitarbeiterin bis Juli 2016 sind nicht alle Planstellen vollständig besetzt. Von
1995 bis heute wurden 21 Baugebiete (inkl. Gewerbegebiete) vermarktet bzw.
befinden sich noch in der Vermarktung. Die vorhandene und zu vermarktende
Gewerbefläche hat sich im Untersuchungszeitraum beträchtlich vergrößert.
Die aktive Wirtschaftsförderung vor Ort und
mit Interessenten von außerhalb (Beratung, Kommunikation, etc.) ist im
Untersuchungszeitraum erheblich intensiviert worden.
Freistellung
Personalrat
In den 1,25 Planstellen sind 0,25
Planstellen für eine Schreibkraft enthalten. Diese Aufgabe wird seit 2013 vom
Vorzimmer des Bürgermeisters wahrgenommen. Dieser Stellenanteil ist somit
unbesetzt.
Fachbereich 1
Abt. 10
(Hauptabteilung)
Im Untersuchungszeitraum hat der EDV-Einsatz
stark zugenommen, so dass hier insgesamt 3,00 Planstellen neu geschaffen
wurden. Durch neue Aufgaben bzw. die der Intensivierung der Aufgabenwahrnehmung
(z.B. Organisation), sind weitere 2,50 Stellen hinzugekommen. Der Rückgang von
2005 bis 2010 um 3,25 Planstellen hängt mit Aufgaben- und damit verbundenen
Stellenverlagerungen zusammen (zur Abt. 25 Gebäudewirtschaft und zur Abt. 33 Bürgerbüro).
Abt. 33
(Bürgerbüro)
Das Bürgerbüro in seiner heutigen Form wurde
im Jahr 2006 gegründet. Die vorher dort vorhandenen Planstellen lassen sich
aufgrund unterschiedlicher Aufgaben nicht vergleichen. Mit Gründung des
Bürgerbüros wurden 2,00 Planstellen von der Abt. 10 Hauptabteilung übernommen
(Bürgerinformation und Telefonist). Der Rückgang von 10,75 auf heute 9,00
Planstellen ist bedingt durch eine Stelleneinsparung von ca. 0,9 Planstellen im
Rahmen einer Controlling-Untersuchung und der Streichung von unbesetzten 0,50
Planstellen durch den Wegfall der Samstagsöffnung.
Abt. 34
(Standesamt)
Im Untersuchungszeitraum liegt keine
Stellenveränderung vor.
Abt. 35
(Versicherungsstelle)
Die Aufgabe wird nicht mehr durch die
Stadtverwaltung wahrgenommen.
Abt. 36 (Wohngeld)
Die Aufgabe wurde der Abt. 50
Sozialabteilung zugeordnet.
Abt. 40 (Schulen,
Sport und Kultur)
Im Stellenplan 2005 waren der Abt. 40 auch
die Mitarbeiter/innen der Abt. 51.1 Jugendverwaltung zugeordnet. Bei der
Betrachtung der Entwicklung der Planstellen ist dieser Sachverhalt für diesen
Zeitpunkt zu berücksichtigen. Im Vergleich von 1995 mit 2014 sind für diesen
Bereich 1,50 Planstellen weniger vorhanden.
Abt. 50
(Sozialabteilung), früher Fachbereich 1
In 2005 wurden mit Gründung der ARGE rd.
7,50 Planstellen an diese abgegeben, im Gegenzug wurden die Mitarbeiter/innen
der Abt. 36 Wohngeldabteilung der Abt. 50 zugeordnet. Die ausgewiesene
Planstellenentwicklung mit einer Verringerung um 3,25 Planstellen ist im
Wesentlichen hierdurch zu erklären.
Abt. 51.1
(Jugendverwaltung)
Zwischenzeitlich waren die Mitarbeiter/innen
der Abt. 51.1 der Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport zugeordnet. Im Vergleich
1995 mit 2014 ist ein Zuwachs i.H.v. von 4,75 Planstellen ausgewiesen.
Folgende neue Aufgaben sind im Untersuchungszeitraum
von der Abt. 51.1 übernommen worden bzw. mussten ausgeweitet werden:
·
Unterhaltsvorschüsse 1,50 Stellen
·
Beistandschaften 1,50
Stellen
·
Vormundschaften 0,50
Stellen
·
Familienservicebüro 1,00
Stellen
Im Rahmen des Wechsels in der
Abteilungsleitung wurden 0,50 Planstellen zusätzlich geschaffen.
Abt. 51.2
(Jugendamt)
In dem o.a. Zeitraum wurden, um entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot im
Bereich der Jugendhilfe für die Stadt Burgdorf vorzuhalten, folgende
Sachgebiete neu geschaffen bzw. ausgebaut:
Neugeschaffene Angebote
·
Einrichtung der Sozialen Gruppe Retschystr. (2 x
19,5 Std wöchentlicher AZ)
·
Einrichtung der Sozialen Gruppe Die Wölfe
( 2 x 30 Std.
wöchentlicher AZ plus 1 Praktikantenstelle)
·
Einrichtung der Mobilen Jugendhilfe ( 1 x 39 Std.
wöchentlicher AZ)
Erweiterte Angebote
·
Ausbau des Pflegekinderdienstes von einer
Halbtagsstelle 1995 auf 2,00 Planstellen je 27 Std. wöchentlicher AZ seit 2013
·
Ausbau ambulanter Betreuungsangebote auf aktuell 2
Stellen a 30 Std. wöchentlicher AZ in dem o.a. Zeitraum.
Abt. 51.3
(Jugendpflege)
Im Vergleich zu 1995 fand eine Reduzierung
um 0,50 Planstellen statt.
- Kindertagesstätten
Die Zahl der Planstellen hat sich mit einem
Zuwachs von 96,3% fast verdoppelt (von 47,75 auf 93,75 Planstellen), was mit
dem stark ausgeweiteten Angebot an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen und
den verlängerten Öffnungszeiten einhergeht.
In 2014 ist ein rechnerischer
Planstellenzuwachs (ohne zusätzliches Personal) zu verzeichnen, weil jede
Gruppenkraft unabhängig von der individuellen Arbeitszeit mit 1,00 Planstellen
im Stellenplan geführt wird. Dieses Vorgehen erleichtert die aufwändige
personalwirtschaftliche Bearbeitung in einem erheblichen Maße.
Die stark gestiegene Anzahl der
Erzieherinnen führt auch an anderer Stelle – nämlich in der Abt. 11
Personalabteilung – zu einem erhöhten Aufwand, der mit der Personalgewinnung,
Personalverwaltung, Vertretungsregelungen, Erziehungsurlaube etc.
zusammenhängt.
- Jugendfreizeiteinrichtungen
Für die Jugendfreizeiteinrichtungen ist
insgesamt ein Zuwachs von 3,00 Stellen ausgewiesen. Auf die Gründung des
Südstadtbistros entfallen 2,00 dieser Stellen, 1,00 Stellen sind unbesetzt.
- Schulen
Für die Schulen ist insgesamt ein Zuwachs
von 4,25 Planstellen ausgewiesen. 2,00 Planstellen entfallen auf die
Schulsozialarbeiter/innen im Rahmen der Einführung der OGS; 0,50 Planstellen
sind unbesetzt. Die restlichen Stellenanteile entfallen auf die Schulsachbearbeiter/innen,
deren Stellenanteile jedes Jahr auf Basis der Schülerzahlen neu berechnet werden.
- Sonstige Einrichtungen
Zu den sonstigen Einrichtungen gehören das
Hallenfreibad, das Waldbad, die Stadtbücherei, die ARGE, die
Verwaltungsnebenstellen und die Sozialstation. Insgesamt ist für diese Einrichtungen
ein Planstellenrückgang von 5,50 Stellen zu verzeichnen.
Die Stellen der Mitarbeiter/innen im Hallenfreibad
(6,00 Planstellen) haben einen k.w.-Vermerk, der mit dem Ausscheiden des
Stelleninhabers / der Stelleninhaberin wirksam wird.
Wesentliche Änderungen ergeben sich bei der
Sozialstation, die 1995 noch mit 5,25 Planstellen im Stellenplan ausgewiesen
war und bei der ARGE, die in 2005 gegründet wurde, und zu der damals 7,50
Planstellen übertragen wurden. Heute sind dort noch 2,00 Planstellen ausgewiesen.
Fachbereich 2
Abt. 11
(Personalabteilung), früher Fachbereich 1
Im Untersuchungszeitraum ist eine Erhöhung
um 1,75 Planstellen ausgewiesen. Hier sind statistische Verfälschungen aufgrund
der Zuordnung von Berufsanfängern zur Personalabteilung nicht auszuschließen
bzw. zu berücksichtigen.
Die Zunahme der Planstellen in der
Gesamtverwaltung hat – wie oben bereits bei den Kindertagesstätten erläutert –
zu einem entsprechenden Mehraufwand in der Personalabteilung beigetragen. Des
Weiteren sind neue Aufgaben hinzugekommen, z.B. der Gleichstellungsplan, das
Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach SGB IX, das Allgemeine
Gleichstellungsgesetz (AGG). Für den TVöD fehlt nach wie vor die
Entgeltordnung, so dass hier noch das Übergangsrecht gilt. Die Eingruppierungen
erfolgen noch nach dem alten Recht (BAT bzw. BMT-G). Gleichzeitig wird die
Personalgewinnung in manchen Bereichen (insbesondere bei den Erzieher/innen)
durch ein enger werdendes Angebot deutlich zeitaufwändiger.
Abt. 20 (Finanzen
und Steuern)
Im Untersuchungszeitraum ist das Neue
Kommunale Rechnungswesen (NKR) durch den Gesetzgeber eingeführt worden. Die
Einführung des NKR ist weitgehend abgeschlossen, wobei noch Teile fehlen (z.B.
die flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung). Im Zuge der NKR-Einführung
hat die Finanzabteilung neue Aufgaben erhalten: die Anlagenbuchhaltung für das
gesamte städtische Vermögen, die zentrale Geschäftsbuchhaltung und die
Betreuung des Haushaltsprogramms, die früher von der Hann-IT vorgenommen wurde.
Hierfür wurden 2,00 Planstellen neu geschaffen.
Die fachlich notwendige Einrichtung der
zentralen Geschäftsbuchhaltung hat in den Abteilungen der Stadtverwaltung keine
nennenswerten Zeitanteile freigesetzt, sodass hier eine Zunahme der Planstellen
unabänderlich war.
Im Untersuchungszeitraum wurde die Erhebung
der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren aus rechtlichen Gründen
umgestellt. Hierfür – und für die laufende Bearbeitung – war die Schaffung
einer neuen Planstelle erforderlich.
Abt. 25
(Gebäudewirtschaftsabteilung)
Die Neugründung dieser Abteilung war
verbunden mit der Zuordnung der Mitarbeiter/innen (ohne Abteilungsleitung) aus
der früheren Abt. 65 (Hochbauabteilung). Außerdem wurden Aufgaben
(Gebäudereinigung, Gebäudeversicherung, Beschaffung und Abrechnung der Energie)
von der Abt. 10 (Hauptabteilung) übernommen, wofür eine Planstelle von der
Hauptabteilung (Fachbereich 1) zur Gebäudewirtschaftsabteilung (Fachbereich 2)
übertragen wurde.
Für die Abteilungsleitung und für
Verwaltungsaufgaben wurden je 1,00 Planstellen geschaffen.
Die Planstelle für einen Ingenieur für die
Versorgungstechnik (insbesondere Sanitär, Heizung, Lüftung) ist unbesetzt, so
dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich ein Techniker für die
Versorgungstechnik in allen städtischen Gebäuden zur Verfügung steht. Diese
Stelle hat wiederum einen k.w.-Vermerk zum 30.06.2016, so dass die Betreuung
der Gebäudetechnik zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Seiten der
Controlling-Abteilung als ungelöst bewertet wird.
Die diversen Großprojekte (u.a. Verlegung
GPGS, Sanierung HFB) werden seitens der Abt. 25 im Wesentlichen von nur einem
Mitarbeiter fachlich betreut.
0,50 Planstellen für eine Schreibkraft sind
unbesetzt, weil diese nach Ansicht der Abteilungsleitung die vorhandenen
personellen Engpässe nicht beseitigt und sich nicht unterstützend in die
organisatorischen Abläufe innerhalb der Abteilung integrieren lässt.
Im Stellenplan sind für die Abt. 25 noch
zwei Arbeiterstellen für einen Tischler und einen Maurer ausgewiesen, die eingerichtet
werden mussten, nachdem sich immer weniger Firmen bereit fanden,
Kleinstaufträge im Bereich der Hochbauunterhaltung anzunehmen und auszuführen.
Organisatorisch und abrechnungstechnisch sind die beiden Arbeiter dem Bauhof zugeordnet.
Dieser schreibt auch Rechnungen für erledigte Aufträge an die Abt. 25. Daher bietet
es sich an, auch im Stellenplan die schon vollzogene Zuordnung vorzunehmen und
beide Planstellen dem Bauhof zuzuordnen. Eine Planstellenmehrung ist hiermit
nicht verbunden.
Abt. 32
(Ordnungsabteilung)
Im Zuge der Regionsbildung im November 2001
wurden diverse Aufgaben übernommen (Reisegewerbe, Gaststättenerlaubnisse,
Gewerbeuntersagungsverfahren, Waffenrecht), wodurch 1,5 neue Planstellen
einzurichten waren.
Die Betreuung der Obdachlosenunterkünfte und
ihrer Bewohner ist mit 0,5 neuen Planstellen anzusetzen. Zu Zeiten einer
höheren Auslastung war diese Aufgabe an eine Privatfirma vergeben.
Fachbereich 3.1
Fachbereichsleitung
3.1
Die Reduzierung bei der Fachbereichsleitung
von 2010 zu 2014 um 0,50 Planstellen ist bedingt durch eine Stundenreduzierung
im Vorzimmer.
Abt. 31
(Umweltschutzabteilung)
Für die Umweltschutzabteilung ist von 2010
auf 2014 eine zusätzliche Planstelle ausgewiesen, die für den
Klimaschutzmanager vorgesehen ist. Diese Planstelle ist befristet (k.w.-Vermerk
für drei Jahre ab Besetzung). Ohne den Klimaschutzmanager würde sich für die
Umweltschutzabteilung eine Reduzierung von 0,50 Planstellen im Vergleich 2014
zu 1995 ergeben.
Abt. 60
(Bauverwaltung)
In der Bauverwaltungsabteilung gab es im
Untersuchungszeitraum keine Veränderung bei den Planstellen.
Abt. 61
(Stadtplanungsabteilung)
Die Schwankungen im Untersuchungszeitraum
sind durch verschiedene Entwicklungen beeinflusst. In 2002 wurden 1,00
Planstellen neu geschaffen. Zwischen 2008 und 2011 war eine zeitlich befristete
Stelle eingerichtet. Die durch die Einrichtung der Stabsstelle Projektsteuerung
frei gewordenen 0,50 Planstellen sind befristet besetzt. Durch die Stundenerhöhung
einer Mitarbeiterin sind außerdem 0,25 Planstellen neu geschaffen worden, um
die Reduktion der 0,5 Planstellen im Vorzimmer 3.1 auszugleichen.
Abt. 63
(Bauordnungsabteilung)
Ausgewiesen ist ein Zuwachs von 0,25
Planstellen von 1995 bis 2014. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Stelle
unbesetzt und mit k.w.-Vermerk versehen ist. Diese Planstelle ist für den
jetzigen Personalratsvorsitzenden vorgesehen, für den Fall, dass dieser den
Personalratsvorsitz nicht mehr wahrnimmt.
Demnach sind tatsächlich nur 4,00
Planstellen vorhanden und besetzt, was gegenüber 1995 effektiv einen Rückgang
von 0,75 Planstellen bedeutet. Diese Reduzierung der Planstellen hängt mit der
Doppelfunktion Fachbereichsleitung – Abteilungsleitung zusammen, die mit dem
Weggang des damaligen Abteilungsleiters eingeführt wurde.
Für den gesamten Fachbereich 3.1 ist somit
festzustellen, dass gegenüber 1995 nicht 3,00 Planstellen, sondern 2,25
Planstellen neu geschaffen wurden. Allerdings läuft die mit k.w.-Vermerk
beauflagte Stelle in der Bauordnungsabteilung (Personalratsvorsitzender) im
Jahr 2014 (?) aus. Damit sinkt der Wert auf 1,5 Stelle Zuwachs. Dies entspricht
einer Steigerung von 10,34%.
Fachbereich 3.2
Abt. 39
(Straßenverkehrsabteilung)
Ebenso wie das Rechnungsprüfungsamt (s.
Verwaltungsleitung und Stabsstellen) ist die Straßenverkehrsbehörde im Zuge der
Überschreitung der amtlichen Einwohnerzahl gegründet worden. Mit Schreiben vom
Januar 1996 wurde die Stadt Burgdorf vom damaligen Landkreis Hannover
dementsprechend informiert, dass die Aufgaben der Unteren Verkehrsbehörde auf
die Stadt Burgdorf übergegangen sind.
Die Ausweitung um 0,50 Planstellen (auf 4,50
Planstellen) ist durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im
Innenstadtbereich begründet. Es werden mehr Parkplätze als früher monetär
bewirtschaftet. Hinzugekommen ist ebenfalls die Überwachung des fließenden
Verkehrs.
Abt. 66
(Tiefbauabteilung)
Im Untersuchungszeitraum hat die zu
unterhaltende Fläche zugenommen, z.B. durch die Ausweisung neuer Baugebiete.
Das gilt für die Unterhaltung der Gemeindestraßen, den Winterdienst und die
Straßenreinigung. Natürlich ist auch der
Arbeitsaufwand für Planung und Erstellung neuer Gemeindestraßen zu nennen.
Neben dem gestiegenen Leistungsumfang sind
auch die qualitativen Anforderungen heute größer als früher. So sind der
Abstimmungsbedarf und der Kommunikationsaufwand innerhalb und außerhalb der
Verwaltung deutlich angestiegen. Die laufend zunehmende Komplexität der
vergaberechtlichen Bestimmungen schlägt sich in einem erhöhten Bearbeitungsaufwand
nieder.
Abt 66.1
Tiefbauverwaltungsabteilung
In den 5,25 Planstellen sind eine unbesetzte
Beamtenstelle und auch Planstellen für die Reinigungskräfte für die
Friedhofskapellen enthalten. Eine Planstelle hat einen k.w.-Vermerk zum
31.12.2014.
Die Abrechnungsmodalitäten der
Straßenausbaubeiträge haben sich aufgrund einer immer kleinteiligeren und
differenzierteren Rechtsprechung immer mehr verkompliziert. Dementsprechend ist
die rechtssichere Bearbeitung zeitaufwändiger und anspruchsvoller als in der
Vergangenheit.
Die mit den städtischen Friedhöfen
anfallenden Aufgaben sind ebenfalls komplexer als in früheren Jahren. Auf die
sich verändernde Bestattungskultur ist mit entsprechenden Angeboten einzugehen.
Für die mittel- bis langfristige Friedhofsplanung wurde ein Konzept erstellt.
Bauhof/Gärtnerbauhof
Bei der Tiefbauabteilung wurde bereits auf
die Erweiterung des Gemeindestraßennetzes eingegangen, das bei den Bauhöfen zu
einem erhöhten Unterhaltungsaufwand (Straßenunterhaltung, Straßenreinigung,
Straßenbegleitgrün, Beschilderung etc.) geführt hat. Anzahl und Fläche der
Grünanlagen haben ebenfalls zugenommen. Es liegen hierzu Fortschreibungen auf
Basis der vor einigen Jahren gefertigten Aufstellung über die Grünflächen vor.
Genauere Angaben können jedoch nur mit Hilfe eines Grünflächenkatasters gemacht
werden.
Die ausgewiesene Zunahme der Planstellen
konnte den Aufgabenzuwachs nicht ausgleichen, jedoch konnte mittels einer
zunehmenden Technisierung ein Teil aufgefangen werden. Z.T. mussten auch die
Pflegestandards angepasst werden.
Die im Stellenplan der Abt. 25
Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordneten 2,00 Planstellen für die Arbeiter
(Tischler und Maurer) sollten dem Bauhof zugeordnet werden, weil in der Praxis
schon seit längerem diese Zuordnung vollzogen wurde. Ein Zuwachs der
Planstellen ist damit nicht verbunden, da es sich lediglich um eine Verschiebung
innerhalb des Stellenplans handeln würde.
Eine Arbeiterstelle hat einen k.w.-Vermerk.
Anhang:
Die angewandte Methodik dieser Untersuchung
Oben wurde erwähnt, dass an dieser Stelle
Angaben zum methodischen Vorgehen bei dieser Untersuchung gegeben werden
sollen. In dieser Untersuchung werden die Abteilungen, die im
Untersuchungszeitraum anderen Fachbereichen zugeordnet wurden, jeweils für den
gesamten Untersuchungszeitraum den aktuellen Fachbereichen zugeschlagen. Hier
folgt die Erläuterung für dieses Vorgehen.
Da der Untersuchungszeitraum die
Planstellenentwicklung von 20 Jahren abbildet, ist es erforderlich, die
unvermeidlichen Änderungen der Organisationsstruktur in geeigneter Weise
abzubilden. So wurden im Untersuchungszeitraum:
-
die Ämter aufgelöst,
-
neue Abteilungen gebildet,
-
einzelne Abteilungen anderen Fachbereichen
zugeordnet,
-
die Planstellen einzelner Abteilungen
zwischenzeitlich bei anderen Abteilungen ausgewiesen.
Eine Untersuchung der Planstellenentwicklung muss die o.g. Änderungen in
geeigneter Weise berücksichtigen, was insbesondere die unterschiedliche
Zuordnung von Abteilungen zu den Fachbereichen betrifft. Wie im Folgenden
dargestellt, gibt es für die Abbildung der Organisationsänderungen insbesondere
zwei theoretisch mögliche Varianten (Beispiele II und III).
Beispiel I (ohne organisatorische
Veränderung)
Das Beispiel I zeigt die Entwicklung der
Planstellen ohne organisatorische Veränderung. Es gibt zwei Fachbereiche, denen
jeweils drei Abteilungen zugeordnet sind.
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich I |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Abt. 1 |
8 |
8 |
9 |
10 |
+2 |
Abt. 2 |
6 |
6 |
6 |
6 |
0 |
Abt. 3 |
7 |
7 |
8 |
9 |
+2 |
Summe |
21 |
21 |
23 |
25 |
+4 |
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich II |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Abt. 4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
-1 |
Abt. 5 |
3 |
3 |
3 |
3 |
0 |
Abt. 6 |
4 |
4 |
3 |
3 |
-1 |
Summe |
11 |
11 |
10 |
9 |
-2 |
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich I / II |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Summe |
32 |
32 |
33 |
34 |
+2 |
Im untersuchten Zeitraum 2011 bis 2014 gab
es in den Fachbereichen I und II die oben dargestellte Entwicklung der
Planstellen: die Anzahl der Planstellen im Fachbereich I steigt von 21 auf 25
(z.B. wegen der Erhöhung der Fallzahlen) und im Fachbereich II sinkt diese von
11 auf 9 (z.B. durch Fremdvergabe der Reinigungsleistungen). In beiden
Fachbereichen zusammen steigt die Zahl der Planstellen von 32 auf 34.
Beispiel II (mit organisatorischer
Veränderung im Jahr 2013)
Im Beispiel II wird die Abt. 3 im Jahre 2013
dem Fachbereich II zugeordnet. Die folgende Darstellung zeigt die
organisatorische Neuzuordnung der betreffenden Abteilung, indem diese im Jahr
2013 vom Fachbereich I zum Fachbereich II wechselt.
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich I |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Abt. 1 |
8 |
8 |
9 |
10 |
+2 |
Abt. 2 |
6 |
6 |
6 |
6 |
0 |
Abt. 3 |
7 |
7 |
-- |
-- |
-7 |
Summe |
21 |
21 |
15 |
16 |
-5 |
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich II |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Abt. 4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
-1 |
Abt. 5 |
3 |
3 |
3 |
3 |
0 |
Abt. 6 |
4 |
4 |
3 |
3 |
-1 |
Abt. 3 |
-- |
-- |
8 |
9 |
+9 |
Summe |
11 |
11 |
18 |
18 |
+7 |
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich I / II |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Summe |
32 |
32 |
33 |
34 |
+2 |
Bei dieser Methodik sinkt die Zahl der
Planstellen im Fachbereich I vom Jahr 2011 bis 2014 um insgesamt 5 Stellen, während
der Fachbereich II einen Zuwachs der Planstellen von 7 aufweist.
Würde man lediglich die
Planstellenentwicklung und nicht deren Hintergründe betrachten, stünde der
Fachbereich I günstiger da, weil es so aussieht, als hätte dort eine
Stellenminderung stattgefunden, während der Fachbereich II mit einer
Planstellenmehrung weniger günstig dargestellt würde. Die Anzahl der
Planstellen je Fachbereich in den untersuchten Jahren wird jeweils korrekt
dargestellt.
Beispiel III (mit organisatorischer
Veränderung aus dem Blickwinkel des Jahres 2014)
Wieder wird die Abt. 3 im Jahre 2013 dem
Fachbereich II zugeordnet. Die folgende Darstellung zeigt die organisatorische
Neuzuordnung der betreffenden Abteilung jedoch nicht (wie im Beispiel II) im
Jahre 2013 sondern rückwirkend. D.h., es wird in diesem Beispiel so getan, als
hätte die Abt. 3 schon immer zum Fachbereich II gehört. Die Zuordnung der Abt.
3 zum Fachbereich I wird nicht ausgewiesen.
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich I |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Abt. 1 |
8 |
8 |
9 |
10 |
+2 |
Abt. 2 |
6 |
6 |
6 |
6 |
0 |
Abt. 3 |
|
|
|
|
|
Summe |
14 |
14 |
15 |
16 |
+2 |
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich II |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Abt. 4 |
4 |
4 |
4 |
3 |
-1 |
Abt. 5 |
3 |
3 |
3 |
3 |
0 |
Abt. 6 |
4 |
4 |
3 |
3 |
-1 |
Abt. 3 |
7 |
7 |
8 |
9 |
+2 |
Summe |
18 |
18 |
18 |
18 |
0 |
Org.-einheit |
Jahr |
Differenz |
|||
Fachbereich I / II |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
von 1 zu 4 |
Summe |
32 |
32 |
33 |
34 |
+2 |
Man erkennt, dass die Planstellenentwicklung
zu anderen Ergebnissen führt als im Beispiel II. Allerdings ist in diesem
Beispiel die Planstellentwicklung „realistischer“ als im Beispiel II, in dem es
zu größeren Verzerrungen in der Darstellung gekommen ist.
Andererseits wird die Zahl der Planstellen
in den Fachbereichen in den Jahren 2011 und 2012 nicht richtig dargestellt.
Tatsächlich gehörte die Abt. 3 in diesen beiden Jahren zum Fachbereich I – dort
sind die Planstellen aber nicht ausgewiesen. Das Selbe gilt unter anderem
Vorzeichen auch für den Fachbereich II. Die Abt. 3 war ihm in den Jahren 2011
und 2012 nicht zugeordnet – tatsächlich hatte der Fachbereich II also in diesen
beiden Jahren weniger Planstellen aus in den o.g. Tabellen ausgewiesen.
Für diese Controlling-Untersuchung wurde zur
Abbildung der organisatorischen Veränderungen das Vorgehen des Beispiels III
gewählt. Da es hier im Wesentlichen darum geht, die Planstellenentwicklung darzustellen (und weniger
die Anzahl der Planstellen für einen Fachbereich in einem bestimmten Jahr),
erscheint dieses Vorgehen zweckmäßiger als die Alternative.
Demnach sind die Abteilungen über den
gesamten Untersuchungszeitraum jeweils den Fachbereichen zugeordnet, zu denen
sie heute gehören – und zwar unabhängig davon, ob sie ihm während des gesamten
Untersuchungszeitraums zugehört haben oder nicht.
[1] 52 Wochen * 5 Tage = 260 Tage, abzgl. 30 Tage Urlaub, abzgl. 10 Tage sonstige Ausfallzeiten (Krankheit, Fortbildung, Personalrat, Feuerwehr etc.) = 220 Tage / Jahr.