Betreff
Mitteilung - Entwicklung der Planstellen von 1995 bis 2014
Vorlage
2014 0636
Art
M i t t e i l u n g

1.    Vorbemerkungen

 

Die Entwicklung der Planstellen in der Verwaltung ist seit vielen Jahren Thema in der politischen und der öffentlichen Diskussion. Daher soll mit diesem Controlling-Bericht die Entwicklung der Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf über einen längeren Zeitraum dargelegt und in ihren Grundzügen analysiert werden.

 

 

 

Vorab soll an dieser Stelle der Hinweis erfolgen, dass auch dieser Bericht nicht alle Details vollständig darstellen kann – dafür ist der Recherche- und Bearbeitungsaufwand unverhältnismäßig hoch. Das gilt insbesondere für Entwicklungen in den weiter zurückliegenden Zeiträumen, da bedingt durch Personalveränderungen die damaligen Entscheider nicht immer für Auskünfte zur Verfügung stehen.

 

Auch soll explizit darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungen dieser Art sehr leicht zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen können, da ein Vergleich von Planstellen über einen längeren Zeitraum hinweg für sich genommen keine belastbare Aussage enthält, die eine abschließende Bewertung ermöglicht.

 

Eine solche Bewertung wäre grundsätzlich möglich, wenn für den gesamten Untersuchungszeitraum auch umfassende Leistungsdaten (z.B. Fallzahlen) vorliegen würden. Dann könnte man diese in die Bewertung mit einfließen lassen und so die entsprechende Arbeitsbelastung ausweisen. Im Rahmen des Controllings wurde damit begonnen, diese und ähnliche Leistungsdaten zu erfassen und zu analysieren. Diese Daten liegen aber nicht für einen so weit zurück liegenden Zeitraum vor.

 

Auch die Auswirkungen der technischen Entwicklung (z.B. EDV-Einsatz) und der damit verbundene Produktivitätsgewinn kann nicht objektiv in die Bewertung einbezogen werden.

Darüber hinaus ist der im täglichen Verwaltungshandeln zu beobachtende zunehmende Komplexitäts- und Detaillierungsgrad der bestehenden Gesetze und Vorschriften zu berücksichtigen, der immer mehr Arbeitszeit verbraucht aber nicht konkret beziffert werden kann. Gleiches gilt für neue Gesetze und Urteile.

 

Es gehört jedoch zur allgemeinen Erfahrung der Mitarbeiter/innen, dass der Arbeitsaufwand zur Berücksichtigung und Beachtung der Rechtsvorschriften etc. einen immer größeren Raum in der täglichen Arbeit einnimmt, während dieser für die fachliche Arbeit  analog immer kleiner wird.

 

 

Untersucht wird die Entwicklung der Planstellen von 1995 bis heute, wobei in 5-Jahresschritten vorgegangen wird: 1995, 2000, 2005, 2010 sowie der aktuelle Stellenplan 2014. Für jedes der genannten Jahre werden die Planstellen für die jeweiligen Organisationseinheiten (Fachbereiche, Ämter, Abteilungen) dargestellt. Außerdem wird die Differenz der Planstellen von 1995 im Vergleich zum Stellenplan 2014 ausgewiesen.

 

Bei der Auswertung und Analyse der Stellenpläne sind noch folgende Hinweise von besonderer Bedeutung:

 

1.  Nicht alle Stellen, die in den Stellenplänen ausgewiesen sind, sind auch tatsächlich besetzt. In jedem Stellenplan gibt es unbesetzte Planstellen bzw. Planstellenanteile. Von daher gilt: Die Zahl der Planstellen im Stellenplan ist höher als die Zahl der besetzten Planstellen.

 

2.  Ein Teil dieser unbesetzten Planstellen trägt entsprechende Vermerke (z.B. „k.w.“-Vermerk, s.u. Ziffer 5), andere freie Stellenanteile werden benötigt, um die Personalwirtschaft zu erleichtern (z.B. bei den Kindertagesstätten).

 

3.  Sofern Planstellen in den Stellenplänen ausgewiesen, aber nicht besetzt sind, sind diese im Regelfalle nicht mit entsprechenden Personalkosten beplant. D.h., dass eine Streichung dieser unbesetzten Planstellen bzw. Planstellenanteile keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt im Sinne einer Einsparung hat.

 

4.  Die „kleinste Einheit“ einer Planstelle ist 0,25. Arbeitszeiten, die ein Viertel überschreiten, werden auf das nächste Viertel aufgerundet.

 

5.  Die Anzahl der Planstellen im Stellenplan ist ungleich der Anzahl der Mitarbeiter/innen. Z.B. kann eine Planstelle im Stellenplan mit mehr als einem/einer Mitarbeiter/in besetzt sein (zwei Halbtagskräfte teilen sich eine ganze Planstelle o.ä.).

 

6.  Alle in den Stellenplänen vorhandenen Vermerke, z.B. „k.w.“ für „künftig wegfallend“, wurden in den folgenden Tabellen außer Acht gelassen. Somit sind auch die Planstellen bzw. Planstellenanteile ausgewiesen, die in den Stellenplänen schon als „künftig wegfallend“ o.ä. markiert sind.

 

7.  Es kann vorkommen, dass nicht nur Verwaltungsmitarbeiter/innen im engeren Sinne bei den einzelnen Organisationseinheiten ausgewiesen werden, sondern auch Reinigungskräfte u.a.

 

8.  Auch Auszubildende etc. können einzelnen Abteilungen zugeordnet sein, insbesondere der Personalabteilung.

 

9.  In den Stellenplänen sind ebenfalls Planstellen bzw. Planstellenanteile für die Personalreserve enthalten. Diese Personalreserve enthält freizuhaltende Planstellen für Mitarbeiter/innen in Elternzeit o.ä.. In den vergangenen Jahren ist die Personalreserve „bereinigt“ worden.

 

 

2.    Hinweis zur angewandten Methodik in dieser Untersuchung

 

Die Ermittlung der Planstellenentwicklung bringt gewisse Schwierigkeiten mit sich, da im Untersuchungszeitraum Änderungen an der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung zu verzeichnen sind. Diese organisatorischen Veränderungen (insbesondere die unterschiedliche Zuordnung von Abteilungen zu den Fachbereichen) können in dieser Art Untersuchungen zu Verfälschungen oder Verwerfungen führen.

 

Für diese Controlling-Untersuchung sind die Abteilungen über den gesamten Untersuchungszeitraum jeweils den Fachbereichen zugeordnet, zu denen sie heute gehören – und zwar unabhängig davon, ob sie ihm während des gesamten Untersuchungszeitraums zugehört haben oder nicht.

 

 

Um den Lesefluss nicht unnötig zu stören, wird die gewählte Methodik im Anhang an diese Untersuchung detailliert erläutert.

 

 

 

3.    Entwicklung der Planstellen in der Stadtverwaltung Burgdorf

 

Nach diesen Vorbemerkungen wird nunmehr die Entwicklung der Planstellen für

1.     die Gesamtverwaltung

2.     die Verwaltungsleitung und Stabsstellen

3.     den Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales

4.     den Fachbereich 2 - Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung

5.     den Fachbereich 3.1 - Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt,

6.     den Fachbereich 3.2 - Tiefbau, Straßen, Grünflächen und

7.     die Kernverwaltung

 

aufgezeigt.

 

 

Die Entwicklung der Planstellen zu den Ziffern 2. bis 6. wurde durch die Verwaltung im Detail nachvollzogen. Hierzu wurden Erläuterungen verfasst. Diese folgen nach der Darstellung der Ergebnisse, da sie insgesamt einen mehrseitigen Umfang haben und zum Gesamtverständnis der Entwicklung der Planstellen nicht zwingend erforderlich sind.

 

 

 

3.1         Gesamtverwaltung

 

Für den Untersuchungszeitraum 1995 bis 2014 ergibt sich ein Zuwachs von 86,00 Planstellen; das entspricht einer Steigerung um 31,97%. Enthalten sind auch die Stellen für die Personalreserve.

 

Diese Planstellenanzahl umfasst alle Aufgabengebiete der Stadtverwaltung, wie z.B. die Kernverwaltung und alle Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, eigene Reinigungskräfte, städtische Bauhöfe etc.

 

 

Gesamtverwaltung

 

1995

 

2000

 

2005

 

2010

 

2014

 

2014
zu 1995

 

Planstellen

269,00

294,50

319,00

329,25

355,00

86,00

in % (von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

31,97%

darin Personalreserve

9,00

10,50

9,75

12,50

4,75

-4,25

 

Im Folgenden werden die Entwicklungen für die organisatorischen Bereiche der Stadtverwaltung dargestellt, denn die Gesamtzahl der Planstellen ist für sich genommen ohne konkrete Aussage.

 

3.2         Verwaltungsleitung und Stabsstellen

 

Im Untersuchungszeitraum weist dieser Bereich seit 1995 eine rechnerische Zunahme von 6,50 Planstellen (= 113,04%) auf. Die deutliche prozentuale Steigerung der Planstellen ist mathematisch durch die kleine Ausgangsbasis bedingt. Die Mehrzahl der neu geschaffenen Planstellen ist durch gesetzliche Vorgaben (RPA, Freistellung PR) und neue Aufgaben (Gleichstellung, Controlling) entstanden.

 

 

Verwaltungleistung und Stabsstellen

1995

2000

2005

2010

2014

2014
zu 1995

Verwaltungsleitung

2,00

3,00

2,00

2,00

2,00

0,00

Abt. 14 RPA

 

2,25

2,25

2,25

2,25

2,25

Abt. 15 Controlling

 

 

 

1,00

1,00

1,00

Abt. 16 Projektsteuerung

 

 

 

 

0,50

0,50

Abt. 19 Gleichstellung

0,50

1,00

1,00

1,25

1,25

0,75

Abt. 30 Justiziariat

0,50

0,25

0,25

1,00

1,00

0,50

Abt. 80 Wirtschaftsförderung

2,50

4,25

3,25

3,00

3,00

0,50

Freistellung Personalrat

0,25

0,25

1,25

1,25

1,25

1,00

Summen:

5,75

11,00

10,00

11,75

12,25

6,50

in %

(von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

113,04%

 

Abt. 80: in 1995 = Abt. 23 Liegenschaftsabteilung

 

3.3         Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Bildung, Sport, Jugend, Soziales

Dem Verantwortungsbereich des Fachbereiches 1 sind diverse Einrichtungen zugeordnet. Hierzu zählen u.a. die Kindertagesstätten, die Jugendfreizeiteinrichtungen, die Schulen und die sonstigen Einrichtungen.

Während im Verwaltungsbereich des Fachbereiches 1 (= ohne die Einrichtungen) seit 1995 eine Zunahme der Planstellen um 5,75 (= 10,45%) zu verzeichnen ist, liegt der Planstellenzuwachs in den Einrichtungen insgesamt mit rd. 55,0% deutlich darüber.

Besonders stark ist die Zahl der Planstellen in den Kindertagesstätten gestiegen. Diese haben sich mit aktuell 93,75 Planstellen gegenüber 47,75 Planstellen in 1995 fast verdoppelt (= 96,33% Steigerung). Der Grund ist das quantitativ und qualitativ stark ausgeweitete Angebot.

Im Bereich der Schulen macht sich die Einrichtung der OGS bemerkbar.

Zu den sonstigen Einrichtungen zählt u.a. die Stadtbücherei, das Hallenfreibad und die ARGE. Bei der ARGE ist seit der Gründung eine Minderung um vier Planstellen zu verzeichnen.

 

Fachbereich I

1995

2000

2005

2010

2014

2014
zu 1995

Fachbereich 1

1,00

1,00

1,00

1,50

1,50

0,50

AL 3 (Ordnung und Soziales)

0,50

0,50

0,50

 

 

-0,50

AL 5 (Schulen, Kultur, …)=

1,25

2,25

2,25

 

 

-1,25

Abt. 10 Hauptabteilung

14,00

15,75

17,75

14,50

16,75

2,75

 

 

 

 

 

 

 

Abt. 33 Bürgerbüro

7,00

5,75

9,75

10,75

9,00

2,00

Abt. 34 Standesamt

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

0,00

Abt. 35 Versicherungsstelle

1,00

1,00

 

 

 

-1,00

Abt. 36 Wohngeld

2,00

2,00

3,00

 

 

-2,00

Abt. 40 Schulen, Sport, Kultur

4,50

4,00

7,25

3,25

3,00

-1,50

Abt. 50 Sozialabteilung

11,75

13,75

14,50

8,25

8,50

-3,25

Abt. 51.1 Jugendverwaltung

3,00

3,00

 

6,75

7,75

4,75

Abt. 51.2 Jugendamt

5,25

9,25

10,00

10,25

11,00

5,75

Abt. 51.3 Jugendpflege

1,75

2,00

2,00

1,75

1,25

-0,50

Zwischensummen:

55,00

62,25

70,00

59,00

60,75

5,75

in % (von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

10,45%

 

 

 

 

 

 

 

Kindertagesstätten

47,75

50,75

59,00

64,25

93,75

46,00

Jugendfreizeiteinrichtungen

5,00

7,00

7,00

7,00

8,00

3,00

Schulen

16,25

14,25

16,75

17,50

20,50

4,25

sonstige Einrichtungen

17,75

12,25

13,25

17,50

12,25

-5,50

Zwischensummen:

86,75

84,25

96,00

106,25

134,50

47,75

in % (von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

55,04%

 

 

 

 

 

 

 

Summen:

141,75

146,50

166,00

165,25

195,25

53,50

in %

(von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

37,74%

 

Abt. 36 Wohngeld: s. Abt. 50 Sozialabteilung

Abt. 40 Schulen, Sport und Kultur: in 1995 mit Abt. 51.1 Jugendverwaltung

Abt. 51.1 Jugendverwaltung: in 1995 der Abt. 40 Schulen, Sport und Kultur zugeordnet

Jugendfreizeiteinrichtungen: Jonny B., Südstadtbistro, HdJ Ehlershausen, HdJ Otze

Sonstige Einrichtungen: Hallenfreibad, Waldbad, Stadtbücherei, Gemeinsame Einrichtung (ARGE), Verwaltungsstelle Ramlingen-Ehlershausen, Verwaltungsstelle Otze, Sozialstation

 

3.4         Fachbereich 2 - Finanzen, Personal, Gebäudewirtschaft, Ordnung

 

Für den Fachbereich 2 wurde verglichen mit 1995 eine Zunahme um 13,25 Planstellen (= 34,64%) ermittelt. Mit Einführung des NKR sind neue Aufgaben für die Abt. 20 entstanden (z.B. Anlagenbuchhaltung, zentrale Geschäftsbuchhaltung). Mit Gründung der Region Hannover hat zudem die Abt. 32 Ordnungsabteilung neue Aufgaben erhalten.

 

 

Fachbereich 2

1995

2000

2005

2010

2014

2014
zu 1995

FB-Leitung

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

0,00

AL 3 (Ordnung/ Soziales)**

0,50

0,50

0,50

 

 

-0,50

Abt. 11 Personalabteilung

6,50

9,00

11,00

8,00

8,25

1,75

Abt. 20 Finanzen u. Steuern

5,00

6,00

5,00

12,50

13,50

8,50

Abt. 21 Stadtkasse

8,25

8,25

7,25

7,50

7,25

-1,00

Abt. 22 Steuerabteilung

4,25

4,50

5,50

 

0,00

-4,25

Abt. 25 Gebäudewirtschaft

 

 

 

10,50

11,50

11,50

Abt. 32 Ordnungsabteilung

7,25

5,75

14,25

9,75

10,00

2,75

Abt. 65 Hochbauabteilung

5,50

6,50

7,50

 

 

-5,50

Summen:

38,25

41,50

52,00

49,25

51,50

13,25

in %

(von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

34,64%

 

Abt. 20: ab 2010 mit Abt. 22

Abt. 22: ab 2010 zur Abt. 20

Abt. 25: Neugründung, mit den Mitarbeiter/innen der Abt. 65 Hochbauabteilung

Abt. 32: in 2005 inkl. der Abt. 39 Straßenverkehrsabteilung

Abt. 65: im Zuge der Neugründung der Abt. 25 zu dieser gewechselt

 

3.5         Fachbereich 3.1 - Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt

 

Die rechnerische Planstellenzunahme liegt bei 3,00 Planstellen (= 20,69%) im Vergleich zu 1995.

 

 

Fachbereich 3.1

1995

2000

2005

2010

2014

2014
zu 1995

Fachbereich 3.1

 

 

 

2,75

2,25

2,25

AL 6 (Bauverwaltung)

1,00

1,00

1,00

 

 

-1,00

Abt. 31 Umweltschutz

1,50

1,25

1,00

1,00

2,00

0,50

Abt. 60 Bauverwaltung

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

0,00

Abt. 61 Stadtplanung

4,75

5,75

4,75

6,50

5,75

1,00

Abt. 63 Bauordnung

4,75

4,75

4,75

4,00

5,00

0,25

Summen:

14,50

15,25

15,00

16,75

17,50

3,00

in %

(von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

20,69

 

Die Planstelle für den Klimaschutzmanager und eine Stelle in der Abt. 63 Bauordnung tragen k.w.-Vermerke. Die Stelle in der Bauordnung ist unbesetzt. Der ausgewiesene Planstellenzuwachs ist daher zu relativieren.

 

 

3.6         Fachbereich 3.2 - Tiefbau, Straßen, Grünflächen

 

Für den gesamten Fachbereich errechnet sich eine Zunahme um 14,00 Planstellen (= 23,43%). Auch im Fachbereich 3.2 sind Stellen mit k.w.-Vermerk vorhanden. Insofern ist auch hier der ausgewiesene Stellenzuwachs zu relativieren.

 

 

 

 

Fachbereich 3.2

1995

2000

2005

2010

2014

2014
zu 1995

Fachbereich 3.2

 

 

 

1,00

1,00

1,00

Abt. 39 Straßenverkehrsabt.

 

4,00

 

4,50

4,50

4,50

Abt. 66 Tiefbau

11,75

10,75

9,50

10,50

9,00

-2,75

Abt. 66.1

 

3,00

3,25

4,75

5,25

5,25

Zwischensummen:

11,75

17,75

12,25

20,75

19,75

8,00

 

 

 

 

 

 

 

Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage

48,00

52,00

53,50

53,00

54,00

6,00

 

 

 

 

 

 

 

Summen:

59,75

69,75

66,25

73,75

73,75

14,00

in % (von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

23,43%

 

Abt. 39: in 2005 der Abt. 32 zugehörig

Abt. 66.1: in 1995 der Abt. 66 zugehörig

Bauhof/Gärtnerb./Kläranlage: Bauhof/Gärtnerbauhof/Kläranlage

 

Die zwei bislang noch der Abt. 25 zugeordneten Handwerker sollten auch im Stellenplan dem Bauhof zugeordnet werden.

 

3.7         Kernverwaltung

 

Für den Begriff der „Kernverwaltung“ gibt es (leicht) unterschiedliche Definitionen. Gängig ist die Unterteilung nach dem Verwaltungsbereich und den Einrichtungen. Für diesen Bericht wird folgende Definition verwendet (aus „Musterproduktpläne für den kreisangehörigen Raum in Mecklenburg Stichwortverzeichnis -Vorpommern - Arbeitshilfe – Stichwortverzeichnis“ der Kubus Kommunalberatung und Service GmbH):

 

„Zur Kernverwaltung gehört zunächst sämtliches Personal der Verwaltung, sofern es nach der folgenden Beschreibung nicht unberücksichtigt bleibt. Um eine eindeutige Abgrenzung der Kernverwaltung zu ermöglichen, sind das Personal insbesondere von Einrichtungen und sonstigen Leistungsbereichen nicht Teil der Kernverwaltung.

 

Nicht zum Personal der Kernverwaltung gehören beispielsweise

- ehrenamtlich Tätige

- Bauhof

- Überwachung des ruhenden Verkehrs (Außendienst)

- Feuerwehr

- Katastrophenschutz

- Schulen (aber die Schulverwaltung ist zu berücksichtigen)

- Schülerbeförderung

- kulturelle Angelegenheiten wie VHS, Bücherei, Museen usw.

- soziale Einrichtungen

- Obdachlosenunterkünfte

- Kindertagesstätten

- Sportstätten usw. (Platzwart)

- Parkeinrichtungen

- Parkdecks

- Bedürfnisanstalten

- Friedhöfe

- etc.“

 

Wie man sehen wird, relativiert sich die zunächst eindeutig erscheinende Entwicklung der Planstellen für die Kernverwaltung.

 

Die folgende Tabelle weist wiederum die Planstellen der Gesamtverwaltung (inkl. der Personalreserve) aus. Hiervon werden die Planstellen gem. der obigen Definition in Abzug gebracht.

 

 

Gesamtverwaltung

1995

2000

2005

2010

2014

2014
zu 1995

Planstellen m. Personalreserve

269,00

294,50

319,00

329,25

355,00

86,00

in % (von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

31,97%

 

 

 

 

 

 

 

davon Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

Kindertagesstätten

47,75

50,75

59,00

64,25

93,75

46,00

Jugendfreizeiteinrichtungen

5,00

7,00

7,00

7,00

8,00

3,00

Schulen

16,25

14,25

16,75

17,50

20,50

4,25

Sonstige Einrichtungen*

17,75

12,25

13,25

17,50

12,25

-5,50

Soziale Einrichtungen**

0,00

2,75

3,75

3,75

3,75

3,75

Bauhof/Gärtner-bauhof/Klärwerk***

48,00

52,00

53,50

53,00

54,00

6,00

Städtische Reinigungskräfte

n.e.

3,25

n.e.

n.e.

2,75

2,75

Ruhender Verkehr: Überwachung

n.e.

2,00

n.e.

n.e.

2,00

2,00

Arbeiter der Abt. 25****

0,00

0,00

0,00

2,00

2,00

2,00

Summe Einrichtungen

134,75

144,25

153,25

165,00

199,00

64,25

in % (von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

47,68%

 

 

 

 

 

 

 

Planstellen Kernverwaltung*****

134,25

150,25

165,75

164,25

156,00

21,75

in % (von 1995 bis 2014)

 

 

 

 

 

16,20%

 

n.e. = nicht ermittelt

* Sonstige Einrichtungen: Hallenfreibad, Waldbad, Stadtbücherei, ARGE, Verwaltungsnebenstellen und Sozialstation.

** Soziale Einrichtungen: Die Wölfe, Retschystraße, Streetworker

*** In den Zahlen für die Bauhöfe sind an dieser Stelle nicht die beiden Arbeiterstellen eingerechnet, die derzeit im Stellenplan noch der Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordnet sind (s.u.).

**** Arbeiter der Abt. 25: Im Stellenplan sind der Abt. 25 zwei Arbeiter zugeordnet, die zu den Bauhöfen gehören.

***** Kernverwaltung: Alle Planstellen der Stadtverwaltung ohne die o.g. Einrichtungen.

 

Somit ergeben sich im Untersuchungszeitraum von 1995 bis 2014 folgende Entwicklungen:

·           Gesamtverwaltung:       von 269,00 auf 355,00 Planstellen = + 31,97%,

·           Einrichtungen      :        von 134,75 auf 199,00 Planstellen = + 47,68%,

·           Kernverwaltung:           von 134,25 auf 156,00 Planstellen = + 16,20%.

 

Die Entwicklung wird zunächst insoweit relativiert, als dass man erkennt, dass für die „Funktionsbereiche“ der Stadtverwaltung unterschiedliche Zuwächse gegeben sind. Die Einrichtungen haben den größten Zuwachs zu verzeichnen. Prägend für diese Entwicklung ist die Angebotsausweitung in den Kindertagesstätten.

 

Besonderes Augenmerk verdient der Vergleich der Jahre 2000 und 2014. In den Stellenplänen 2000 und 2014 sind jeweils rd. 10 Stellen mit k.w.-Vermerk vorhanden. Insoweit sind diese Planstellen durchaus vergleichbar.

 

Für das Jahr 2000 bis 2014 ist nur noch ein geringer Zuwachs an Planstellen in der Kernverwaltung zu verzeichnen:

·           Kernverwaltung: von 150,25 auf 156,00 Planstellen = + 3,83%.

 

Es ist durchaus angebracht, auf die verschiedenen neuen Aufgaben hinzuweisen, die im Vergleich zum Jahr 2000 heute von der Kernverwaltung zu bearbeiten sind. Stichworte sind:

 

·           das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR),

·           die Anlagenbuchhaltung,

·           die zentrale Geschäftsbuchhaltung,

·           der Klimaschutz,

·           das Familienservicebüro,

·           das Controlling,

·           die aufwändigere personalwirtschaftliche Betreuung der Erzieherinnen,

·           das Rechnungsprüfungsamt,

·           die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde,

·           Aufgaben in der Ordnungsabteilung durch die Gründung der Region.

 

 

Auch die zunehmende Komplexität der Rechtsvorschriften und die Erwartungshaltung der Bevölkerung erhöhen die Arbeitsbelastung der Kernverwaltung. Auf der anderen Seite ist die Produktivitätssteigerung des zunehmenden EDV-Einsatzes in Abzug zu bringen. Beide Entwicklungen lassen sich jedoch nicht seriös quantifizieren.

 

Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass – wie so oft in statistischen Zeitreihen – die Wahl des Basisjahres einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat. Würde man das Jahr 2000 als Basisjahr nehmen, käme man für die Einrichtungen in etwa zu dem Ergebnis wie bei der Anwendung des Basisjahres 1995: 37,95% statt 47,68%.

 

Für die Kernverwaltung sähe das Ergebnis aber wie oben dargelegt wesentlich anders aus:

 

Unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren liegt die Zahl der Planstellen in der Kernverwaltung für das Jahr 2014 nur noch geringfügig über der des Jahres 2000 (3,83%). Für die Kernverwaltung kann festgestellt werden, dass dort die Zahl der Planstellen nicht bzw. nur in einem sehr geringen Umfang gestiegen ist, einige Stellen dafür aber höherwertiger sind. So sind z.B. im Zuge des zunehmenden Personaleinsatzes die Planstellen für die Schreibkräfte abgebaut worden. Das betrifft aber insgesamt nur einen kleinen Teil der Kernverwaltung. Ob diese Entwicklung den o.g. gestiegenen Leistungsumfang auffängt, kann nicht seriös ermittelt werden.

 

 

4.    Weitere Faktoren zur Bewertung der Planstellenentwicklung

 

Betrachtet man die Entwicklung der Planstellen und deren Zuwachs im Bereich der Einrichtungen und der insgesamt eher stagnierenden Situation in der Kernverwaltung, stellt sich die Frage, ob es weitere Anhaltspunkte zur Bewertung dieser Entwicklung gibt. Zu diesem Zweck wird die Entwicklung der Resturlaubstage und der Mehrstunden dargestellt, weil davon ausgegangen werden kann, dass diese Daten Hinweise zur Arbeitsbelastung liefern.

 

Resturlaubstage

 

Jahr

Resturlaub

Rückstellung (€)

Tage in %

2010

4.766,0

497.147 €

 

2011

5.124,5

559.974 €

+ 7,52

2012

5.730,5

626.145 €

+ 20,23

2013

5.212,5

623.658 €

+ 9,37

 

Tage in %: Veränderung der Resturlaubstage ggü. 2010.

 

Mit Einführung des NKR sind die Stadtverwaltungen verpflichtet, Resturlaubstage und geleistete Mehrstunden als Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Für die Gesamtverwaltung ergibt sich das in den Tabellen ausgewiesene Ergebnis.

 

Rechnet man für eine Vollzeitstelle eine Arbeitszeit von 220 Tagen im Jahr[1] entsprechen die 5.212,5 Resturlaubstage für 2013 rd. 23,7 Vollzeitstellen. Der o.g. Wert von 220 Arbeitstagen entspricht 44 Arbeitswochen. Legt man die wöchentliche Arbeitszeit eines Beschäftigten in Vollzeit (39,0 Std./Woche) zu Grunde (die Mehrzahl der Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung sind Beschäftigte) errechnen sich 1.716 Arbeitsstunden im Jahr. Somit entsprechen die 9.804 Mehrstunden in 2013 rd. 5,70 Vollzeitstellen.

 

Mehrstunden

 

Jahr

Mehrstunden

Rückstellung (€)

Std. in %

2010

9.255

244.212

 

2011

9.046

239.377

- 2,26

2012

10.238

281.782

+ 10,62

2013

9.804

276.752

+ 5,93

 

Std. in %: Veränderung der Mehrstunden ggü. 2010.

 

Aufsummiert entsprechen die Resturlaubstage und die Mehrstunden rechnerisch rd. 29,40 Vollzeitstellen. Bei dieser Berechnung ist zu berücksichtigen, dass in jedem Jahr mehrere Hundert Mehrstunden ausbezahlt werden, so z.B. im Bereich der Kindertagesstätten.

 

Naturgemäß sind jedoch nicht alle Resturlaubstage und Mehrstunden automatisch Indikatoren für eine Arbeitsüberlastung bzw. Unterbesetzung. Es gibt verschiedene Gründe für das „Aufsparen von Urlaub“ oder das „Ansammeln von Mehrstunden“. Mit diesen Aufstellungen soll lediglich der Hinweis gegeben werden, dass die Entwicklung der Planstellen noch weitere Facetten hat, die bei der Analyse zu beachten sind.

 

 

5.    Fazit

 

Diese Controlling-Untersuchung soll mehr Transparenz in die Entwicklung der Planstellen bringen. Zunächst soll vermittelt werden, wo und warum die Planstellenanzahl sich verändert hat. Es zeigt sich, dass vordringlich die Ausweitung der Angebote für die Kinderbetreuung für die Planstellenmehrung verantwortlich ist. Mehr als die Hälfte des Zuwachses entfällt auf diesen Bereich.

 

Ein Teil der Stellenmehrung in der Kernverwaltung ist auf das Überschreiten der 30.000-EW-Grenze und auf die Bildung der Region Hannover zurückzuführen. Beide Ereignisse waren mit einem Aufgabenzuwachs verbunden.

 

In der Kernverwaltung sind demgegenüber die Planstellen weniger stark gestiegen. Wenn man nicht das Jahr 1995, sondern das Jahr 2000 als Basisjahr annimmt, ergibt sich für die Kernverwaltung sogar eher eine Stagnation der Stellen.

 

Mittels der Controlling-Kennzahlen und –Leistungsdaten wird versucht, zukünftig diese Entwicklungen besser nachvollziehbar und transparenter zu machen.

 

 

 

6.    Erläuterung der Entwicklung der Planstellen

 

Verwaltungsleitung und Stabsstellen

 

Verwaltungsleitung

Der Verwaltungsleitung sind auch die Vorzimmer zugeordnet. Hiervon entfallen auch Stellenanteile für die Schreibkraft des Personalrats, so dass die ausgewiesenen Planstellen nicht vollständig besetzt sind.

 

Abt 14 (Rechnungsprüfungsamt)

Mit Stichtag 30.06.1995 überschritt die amtliche Einwohnerzahl Burgdorfs die 30.000er-Grenze. Mit Schreiben vom 21.12.1995 wurde die Stadt Burgdorf vom damaligen Landkreis Hannover daher aufgefordert gem. § 117 der Nds. Gemeindeordnung ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. 0,25 Planstellen entfallen auf eine Schreibkraft. Diese Anteile sind unbesetzt.

 

Abt. 15 (Controlling)

Die Abt. 15 wurde im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) eingerichtet. In § 21 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) wird u.a. die Einführung eines Controllings gefordert.

 

Abt. 16 (Projektsteuerung)

Es handelt sich um eine von der Abt. 61 gewechselte halbe Stelle für die Einrichtung der Stabsstelle Projektsteuerung. Es gab im Zuge der Einrichtung dieser Stabsstelle eine Erhöhung um 0,5 Planstellen in diesem Bereich. Die in der Abt. 61 Stadtplanungsabteilung frei gewordenen 0,50 Planstellen sind befristet besetzt. Die Stelle hat einen k.w.-Vermerk zum Herbst 2014.

 

Abt. 19 (Gleichstellung)

Die ausgewiesene Planstellenanzahl versteht sich inkl. Schreibkraft. Die Gleichstellungsbeauftragte hat keine Vollzeitstelle, so dass Stellenanteile unbesetzt sind. Die Planstellenanteile der Schreibkraft sind ebenfalls unbesetzt.

 

Abt. 30 (Justiziariat)

In den Jahren 1995 bis 2005 entfielen auch Stellenanteile auf die Leitung des Fachbereiches I.

 

Abt. 80 (Liegenschaften und Wirtschaftsförderung)

Durch eine Stundenreduzierung einer Mitarbeiterin bis Juli 2016 sind nicht alle Planstellen vollständig besetzt. Von 1995 bis heute wurden 21 Baugebiete (inkl. Gewerbegebiete) vermarktet bzw. befinden sich noch in der Vermarktung. Die vorhandene und zu vermarktende Gewerbefläche hat sich im Untersuchungszeitraum beträchtlich vergrößert.

Die aktive Wirtschaftsförderung vor Ort und mit Interessenten von außerhalb (Beratung, Kommunikation, etc.) ist im Untersuchungszeitraum erheblich intensiviert worden.

 

Freistellung Personalrat

In den 1,25 Planstellen sind 0,25 Planstellen für eine Schreibkraft enthalten. Diese Aufgabe wird seit 2013 vom Vorzimmer des Bürgermeisters wahrgenommen. Dieser Stellenanteil ist somit unbesetzt.

 

 

Fachbereich 1

 

Abt. 10 (Hauptabteilung)

Im Untersuchungszeitraum hat der EDV-Einsatz stark zugenommen, so dass hier insgesamt 3,00 Planstellen neu geschaffen wurden. Durch neue Aufgaben bzw. die der Intensivierung der Aufgabenwahrnehmung (z.B. Organisation), sind weitere 2,50 Stellen hinzugekommen. Der Rückgang von 2005 bis 2010 um 3,25 Planstellen hängt mit Aufgaben- und damit verbundenen Stellenverlagerungen zusammen (zur Abt. 25 Gebäudewirtschaft und zur Abt. 33 Bürgerbüro).

 

Abt. 33 (Bürgerbüro)

Das Bürgerbüro in seiner heutigen Form wurde im Jahr 2006 gegründet. Die vorher dort vorhandenen Planstellen lassen sich aufgrund unterschiedlicher Aufgaben nicht vergleichen. Mit Gründung des Bürgerbüros wurden 2,00 Planstellen von der Abt. 10 Hauptabteilung übernommen (Bürgerinformation und Telefonist). Der Rückgang von 10,75 auf heute 9,00 Planstellen ist bedingt durch eine Stelleneinsparung von ca. 0,9 Planstellen im Rahmen einer Controlling-Untersuchung und der Streichung von unbesetzten 0,50 Planstellen durch den Wegfall der Samstagsöffnung.

 

Abt. 34 (Standesamt)

Im Untersuchungszeitraum liegt keine Stellenveränderung vor.

 

Abt. 35 (Versicherungsstelle)

Die Aufgabe wird nicht mehr durch die Stadtverwaltung wahrgenommen.

 

Abt. 36 (Wohngeld)

Die Aufgabe wurde der Abt. 50 Sozialabteilung zugeordnet.

 

Abt. 40 (Schulen, Sport und Kultur)

Im Stellenplan 2005 waren der Abt. 40 auch die Mitarbeiter/innen der Abt. 51.1 Jugendverwaltung zugeordnet. Bei der Betrachtung der Entwicklung der Planstellen ist dieser Sachverhalt für diesen Zeitpunkt zu berücksichtigen. Im Vergleich von 1995 mit 2014 sind für diesen Bereich 1,50 Planstellen weniger vorhanden.

 

Abt. 50 (Sozialabteilung), früher Fachbereich 1

In 2005 wurden mit Gründung der ARGE rd. 7,50 Planstellen an diese abgegeben, im Gegenzug wurden die Mitarbeiter/innen der Abt. 36 Wohngeldabteilung der Abt. 50 zugeordnet. Die ausgewiesene Planstellenentwicklung mit einer Verringerung um 3,25 Planstellen ist im Wesentlichen hierdurch zu erklären.

 

Abt. 51.1 (Jugendverwaltung)

Zwischenzeitlich waren die Mitarbeiter/innen der Abt. 51.1 der Abt. 40 Schulen, Kultur und Sport zugeordnet. Im Vergleich 1995 mit 2014 ist ein Zuwachs i.H.v. von 4,75 Planstellen ausgewiesen.

 

Folgende neue Aufgaben sind im Untersuchungszeitraum von der Abt. 51.1 übernommen worden bzw. mussten ausgeweitet werden:

 

·           Unterhaltsvorschüsse        1,50 Stellen

·           Beistandschaften             1,50 Stellen

·           Vormundschaften             0,50 Stellen

·           Familienservicebüro          1,00 Stellen

Im Rahmen des Wechsels in der Abteilungsleitung wurden 0,50 Planstellen zusätzlich geschaffen.

 

Abt. 51.2 (Jugendamt)

In dem o.a. Zeitraum wurden, um entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Jugendhilfe für die Stadt Burgdorf vorzuhalten, folgende Sachgebiete neu geschaffen bzw. ausgebaut:

 

Neugeschaffene Angebote

·                     Einrichtung der Sozialen Gruppe Retschystr. (2 x 19,5 Std wöchentlicher AZ)

·                     Einrichtung der Sozialen Gruppe Die Wölfe

( 2 x 30 Std. wöchentlicher AZ plus 1 Praktikantenstelle)

·                     Einrichtung der Mobilen Jugendhilfe ( 1 x 39 Std. wöchentlicher AZ)

 

Erweiterte Angebote

·                     Ausbau des Pflegekinderdienstes von einer Halbtagsstelle 1995 auf 2,00 Planstellen je 27 Std. wöchentlicher AZ seit 2013

·                     Ausbau ambulanter Betreuungsangebote auf aktuell 2 Stellen a 30 Std. wöchentlicher AZ in dem o.a. Zeitraum.

 

Abt. 51.3 (Jugendpflege)

Im Vergleich zu 1995 fand eine Reduzierung um 0,50 Planstellen statt.

 

- Kindertagesstätten

 

Die Zahl der Planstellen hat sich mit einem Zuwachs von 96,3% fast verdoppelt (von 47,75 auf 93,75 Planstellen), was mit dem stark ausgeweiteten Angebot an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen und den verlängerten Öffnungszeiten einhergeht.

 

In 2014 ist ein rechnerischer Planstellenzuwachs (ohne zusätzliches Personal) zu verzeichnen, weil jede Gruppenkraft unabhängig von der individuellen Arbeitszeit mit 1,00 Planstellen im Stellenplan geführt wird. Dieses Vorgehen erleichtert die aufwändige personalwirtschaftliche Bearbeitung in einem erheblichen Maße.

 

Die stark gestiegene Anzahl der Erzieherinnen führt auch an anderer Stelle – nämlich in der Abt. 11 Personalabteilung – zu einem erhöhten Aufwand, der mit der Personalgewinnung, Personalverwaltung, Vertretungsregelungen, Erziehungsurlaube etc. zusammenhängt.

 

- Jugendfreizeiteinrichtungen

 

Für die Jugendfreizeiteinrichtungen ist insgesamt ein Zuwachs von 3,00 Stellen ausgewiesen. Auf die Gründung des Südstadtbistros entfallen 2,00 dieser Stellen, 1,00 Stellen sind unbesetzt.

 

- Schulen

 

Für die Schulen ist insgesamt ein Zuwachs von 4,25 Planstellen ausgewiesen. 2,00 Planstellen entfallen auf die Schulsozialarbeiter/innen im Rahmen der Einführung der OGS; 0,50 Planstellen sind unbesetzt. Die restlichen Stellenanteile entfallen auf die Schulsachbearbeiter/innen, deren Stellenanteile jedes Jahr auf Basis der Schülerzahlen neu berechnet werden.

 

- Sonstige Einrichtungen

 

Zu den sonstigen Einrichtungen gehören das Hallenfreibad, das Waldbad, die Stadtbücherei, die ARGE, die Verwaltungsnebenstellen und die Sozialstation. Insgesamt ist für diese Einrichtungen ein Planstellenrückgang von 5,50 Stellen zu verzeichnen.

 

Die Stellen der Mitarbeiter/innen im Hallenfreibad (6,00 Planstellen) haben einen k.w.-Vermerk, der mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers / der Stelleninhaberin wirksam wird.

Wesentliche Änderungen ergeben sich bei der Sozialstation, die 1995 noch mit 5,25 Planstellen im Stellenplan ausgewiesen war und bei der ARGE, die in 2005 gegründet wurde, und zu der damals 7,50 Planstellen übertragen wurden. Heute sind dort noch 2,00 Planstellen ausgewiesen.

 

 

Fachbereich 2

 

Abt. 11 (Personalabteilung), früher Fachbereich 1

Im Untersuchungszeitraum ist eine Erhöhung um 1,75 Planstellen ausgewiesen. Hier sind statistische Verfälschungen aufgrund der Zuordnung von Berufsanfängern zur Personalabteilung nicht auszuschließen bzw. zu berücksichtigen.

 

Die Zunahme der Planstellen in der Gesamtverwaltung hat – wie oben bereits bei den Kindertagesstätten erläutert – zu einem entsprechenden Mehraufwand in der Personalabteilung beigetragen. Des Weiteren sind neue Aufgaben hinzugekommen, z.B. der Gleichstellungsplan, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach SGB IX, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Für den TVöD fehlt nach wie vor die Entgeltordnung, so dass hier noch das Übergangsrecht gilt. Die Eingruppierungen erfolgen noch nach dem alten Recht (BAT bzw. BMT-G). Gleichzeitig wird die Personalgewinnung in manchen Bereichen (insbesondere bei den Erzieher/innen) durch ein enger werdendes Angebot deutlich zeitaufwändiger.

 

Abt. 20 (Finanzen und Steuern)

Im Untersuchungszeitraum ist das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) durch den Gesetzgeber eingeführt worden. Die Einführung des NKR ist weitgehend abgeschlossen, wobei noch Teile fehlen (z.B. die flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung). Im Zuge der NKR-Einführung hat die Finanzabteilung neue Aufgaben erhalten: die Anlagenbuchhaltung für das gesamte städtische Vermögen, die zentrale Geschäftsbuchhaltung und die Betreuung des Haushaltsprogramms, die früher von der Hann-IT vorgenommen wurde. Hierfür wurden 2,00 Planstellen neu geschaffen.

 

Die fachlich notwendige Einrichtung der zentralen Geschäftsbuchhaltung hat in den Abteilungen der Stadtverwaltung keine nennenswerten Zeitanteile freigesetzt, sodass hier eine Zunahme der Planstellen unabänderlich war.

 

Im Untersuchungszeitraum wurde die Erhebung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren aus rechtlichen Gründen umgestellt. Hierfür – und für die laufende Bearbeitung – war die Schaffung einer neuen Planstelle erforderlich.

 

Abt. 25 (Gebäudewirtschaftsabteilung)

Die Neugründung dieser Abteilung war verbunden mit der Zuordnung der Mitarbeiter/innen (ohne Abteilungsleitung) aus der früheren Abt. 65 (Hochbauabteilung). Außerdem wurden Aufgaben (Gebäudereinigung, Gebäudeversicherung, Beschaffung und Abrechnung der Energie) von der Abt. 10 (Hauptabteilung) übernommen, wofür eine Planstelle von der Hauptabteilung (Fachbereich 1) zur Gebäudewirtschaftsabteilung (Fachbereich 2) übertragen wurde.

 

Für die Abteilungsleitung und für Verwaltungsaufgaben wurden je 1,00 Planstellen geschaffen.

Die Planstelle für einen Ingenieur für die Versorgungstechnik (insbesondere Sanitär, Heizung, Lüftung) ist unbesetzt, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich ein Techniker für die Versorgungstechnik in allen städtischen Gebäuden zur Verfügung steht. Diese Stelle hat wiederum einen k.w.-Vermerk zum 30.06.2016, so dass die Betreuung der Gebäudetechnik zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Seiten der Controlling-Abteilung als ungelöst bewertet wird.

Die diversen Großprojekte (u.a. Verlegung GPGS, Sanierung HFB) werden seitens der Abt. 25 im Wesentlichen von nur einem Mitarbeiter fachlich betreut.

 

0,50 Planstellen für eine Schreibkraft sind unbesetzt, weil diese nach Ansicht der Abteilungsleitung die vorhandenen personellen Engpässe nicht beseitigt und sich nicht unterstützend in die organisatorischen Abläufe innerhalb der Abteilung integrieren lässt.

 

Im Stellenplan sind für die Abt. 25 noch zwei Arbeiterstellen für einen Tischler und einen Maurer ausgewiesen, die eingerichtet werden mussten, nachdem sich immer weniger Firmen bereit fanden, Kleinstaufträge im Bereich der Hochbauunterhaltung anzunehmen und auszuführen. Organisatorisch und abrechnungstechnisch sind die beiden Arbeiter dem Bauhof zugeordnet. Dieser schreibt auch Rechnungen für erledigte Aufträge an die Abt. 25. Daher bietet es sich an, auch im Stellenplan die schon vollzogene Zuordnung vorzunehmen und beide Planstellen dem Bauhof zuzuordnen. Eine Planstellenmehrung ist hiermit nicht verbunden.

 

Abt. 32 (Ordnungsabteilung)

Im Zuge der Regionsbildung im November 2001 wurden diverse Aufgaben übernommen (Reisegewerbe, Gaststättenerlaubnisse, Gewerbeuntersagungsverfahren, Waffenrecht), wodurch 1,5 neue Planstellen einzurichten waren.

Die Betreuung der Obdachlosenunterkünfte und ihrer Bewohner ist mit 0,5 neuen Planstellen anzusetzen. Zu Zeiten einer höheren Auslastung war diese Aufgabe an eine Privatfirma vergeben.

 

 

Fachbereich 3.1

 

Fachbereichsleitung 3.1

Die Reduzierung bei der Fachbereichsleitung von 2010 zu 2014 um 0,50 Planstellen ist bedingt durch eine Stundenreduzierung im Vorzimmer.

 

Abt. 31 (Umweltschutzabteilung)

Für die Umweltschutzabteilung ist von 2010 auf 2014 eine zusätzliche Planstelle ausgewiesen, die für den Klimaschutzmanager vorgesehen ist. Diese Planstelle ist befristet (k.w.-Vermerk für drei Jahre ab Besetzung). Ohne den Klimaschutzmanager würde sich für die Umweltschutzabteilung eine Reduzierung von 0,50 Planstellen im Vergleich 2014 zu 1995 ergeben.

 

Abt. 60 (Bauverwaltung)

In der Bauverwaltungsabteilung gab es im Untersuchungszeitraum keine Veränderung bei den Planstellen.

 

Abt. 61 (Stadtplanungsabteilung)

Die Schwankungen im Untersuchungszeitraum sind durch verschiedene Entwicklungen beeinflusst. In 2002 wurden 1,00 Planstellen neu geschaffen. Zwischen 2008 und 2011 war eine zeitlich befristete Stelle eingerichtet. Die durch die Einrichtung der Stabsstelle Projektsteuerung frei gewordenen 0,50 Planstellen sind befristet besetzt. Durch die Stundenerhöhung einer Mitarbeiterin sind außerdem 0,25 Planstellen neu geschaffen worden, um die Reduktion der 0,5 Planstellen im Vorzimmer 3.1 auszugleichen.

 

Abt. 63 (Bauordnungsabteilung)

Ausgewiesen ist ein Zuwachs von 0,25 Planstellen von 1995 bis 2014. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Stelle unbesetzt und mit k.w.-Vermerk versehen ist. Diese Planstelle ist für den jetzigen Personalratsvorsitzenden vorgesehen, für den Fall, dass dieser den Personalratsvorsitz nicht mehr wahrnimmt.

 

Demnach sind tatsächlich nur 4,00 Planstellen vorhanden und besetzt, was gegenüber 1995 effektiv einen Rückgang von 0,75 Planstellen bedeutet. Diese Reduzierung der Planstellen hängt mit der Doppelfunktion Fachbereichsleitung – Abteilungsleitung zusammen, die mit dem Weggang des damaligen Abteilungsleiters eingeführt wurde.

 

Für den gesamten Fachbereich 3.1 ist somit festzustellen, dass gegenüber 1995 nicht 3,00 Planstellen, sondern 2,25 Planstellen neu geschaffen wurden. Allerdings läuft die mit k.w.-Vermerk beauflagte Stelle in der Bauordnungsabteilung (Personalratsvorsitzender) im Jahr 2014 (?) aus. Damit sinkt der Wert auf 1,5 Stelle Zuwachs. Dies entspricht einer Steigerung von 10,34%.

 

Fachbereich 3.2

 

Abt. 39 (Straßenverkehrsabteilung)

Ebenso wie das Rechnungsprüfungsamt (s. Verwaltungsleitung und Stabsstellen) ist die Straßenverkehrsbehörde im Zuge der Überschreitung der amtlichen Einwohnerzahl gegründet worden. Mit Schreiben vom Januar 1996 wurde die Stadt Burgdorf vom damaligen Landkreis Hannover dementsprechend informiert, dass die Aufgaben der Unteren Verkehrsbehörde auf die Stadt Burgdorf übergegangen sind.

 

Die Ausweitung um 0,50 Planstellen (auf 4,50 Planstellen) ist durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtbereich begründet. Es werden mehr Parkplätze als früher monetär bewirtschaftet. Hinzugekommen ist ebenfalls die Überwachung des fließenden Verkehrs.

 

Abt. 66 (Tiefbauabteilung)

Im Untersuchungszeitraum hat die zu unterhaltende Fläche zugenommen, z.B. durch die Ausweisung neuer Baugebiete. Das gilt für die Unterhaltung der Gemeindestraßen, den Winterdienst und die Straßenreinigung.  Natürlich ist auch der Arbeitsaufwand für Planung und Erstellung neuer Gemeindestraßen zu nennen.

 

Neben dem gestiegenen Leistungsumfang sind auch die qualitativen Anforderungen heute größer als früher. So sind der Abstimmungsbedarf und der Kommunikationsaufwand innerhalb und außerhalb der Verwaltung deutlich angestiegen. Die laufend zunehmende Komplexität der vergaberechtlichen Bestimmungen schlägt sich in einem erhöhten Bearbeitungsaufwand nieder.

 

Abt 66.1 Tiefbauverwaltungsabteilung

In den 5,25 Planstellen sind eine unbesetzte Beamtenstelle und auch Planstellen für die Reinigungskräfte für die Friedhofskapellen enthalten. Eine Planstelle hat einen k.w.-Vermerk zum 31.12.2014.

 

Die Abrechnungsmodalitäten der Straßenausbaubeiträge haben sich aufgrund einer immer kleinteiligeren und differenzierteren Rechtsprechung immer mehr verkompliziert. Dementsprechend ist die rechtssichere Bearbeitung zeitaufwändiger und anspruchsvoller als in der Vergangenheit.

 

Die mit den städtischen Friedhöfen anfallenden Aufgaben sind ebenfalls komplexer als in früheren Jahren. Auf die sich verändernde Bestattungskultur ist mit entsprechenden Angeboten einzugehen. Für die mittel- bis langfristige Friedhofsplanung wurde ein Konzept erstellt.

 

Bauhof/Gärtnerbauhof

Bei der Tiefbauabteilung wurde bereits auf die Erweiterung des Gemeindestraßennetzes eingegangen, das bei den Bauhöfen zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand (Straßenunterhaltung, Straßenreinigung, Straßenbegleitgrün, Beschilderung etc.) geführt hat. Anzahl und Fläche der Grünanlagen haben ebenfalls zugenommen. Es liegen hierzu Fortschreibungen auf Basis der vor einigen Jahren gefertigten Aufstellung über die Grünflächen vor. Genauere Angaben können jedoch nur mit Hilfe eines Grünflächenkatasters gemacht werden.

 

Die ausgewiesene Zunahme der Planstellen konnte den Aufgabenzuwachs nicht ausgleichen, jedoch konnte mittels einer zunehmenden Technisierung ein Teil aufgefangen werden. Z.T. mussten auch die Pflegestandards angepasst werden.

 

Die im Stellenplan der Abt. 25 Gebäudewirtschaftsabteilung zugeordneten 2,00 Planstellen für die Arbeiter (Tischler und Maurer) sollten dem Bauhof zugeordnet werden, weil in der Praxis schon seit längerem diese Zuordnung vollzogen wurde. Ein Zuwachs der Planstellen ist damit nicht verbunden, da es sich lediglich um eine Verschiebung innerhalb des Stellenplans handeln würde.

Eine Arbeiterstelle hat einen k.w.-Vermerk.

 

 

 

Anhang: Die angewandte Methodik dieser Untersuchung

Oben wurde erwähnt, dass an dieser Stelle Angaben zum methodischen Vorgehen bei dieser Untersuchung gegeben werden sollen. In dieser Untersuchung werden die Abteilungen, die im Untersuchungszeitraum anderen Fachbereichen zugeordnet wurden, jeweils für den gesamten Untersuchungszeitraum den aktuellen Fachbereichen zugeschlagen. Hier folgt die Erläuterung für dieses Vorgehen.

 

Da der Untersuchungszeitraum die Planstellenentwicklung von 20 Jahren abbildet, ist es erforderlich, die unvermeidlichen Änderungen der Organisationsstruktur in geeigneter Weise abzubilden. So wurden im Untersuchungszeitraum:

 

-        die Ämter aufgelöst,

-        neue Abteilungen gebildet,

-        einzelne Abteilungen anderen Fachbereichen zugeordnet,

-        die Planstellen einzelner Abteilungen zwischenzeitlich bei anderen Abteilungen ausgewiesen.

 

Eine Untersuchung der Planstellenentwicklung muss die o.g. Änderungen in geeigneter Weise berücksichtigen, was insbesondere die unterschiedliche Zuordnung von Abteilungen zu den Fachbereichen betrifft. Wie im Folgenden dargestellt, gibt es für die Abbildung der Organisationsänderungen insbesondere zwei theoretisch mögliche Varianten (Beispiele II und III).

 

Beispiel I (ohne organisatorische Veränderung)

Das Beispiel I zeigt die Entwicklung der Planstellen ohne organisatorische Veränderung. Es gibt zwei Fachbereiche, denen jeweils drei Abteilungen zugeordnet sind.

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich I

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Abt. 1

8

8

9

10

+2

Abt. 2

6

6

6

6

0

Abt. 3

7

7

8

9

+2

Summe

21

21

23

25

+4

 

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich II

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Abt. 4

4

4

4

3

-1

Abt. 5

3

3

3

3

0

Abt. 6

4

4

3

3

-1

Summe

11

11

10

9

-2

 

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich I / II

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Summe

32

32

33

34

+2

 

Im untersuchten Zeitraum 2011 bis 2014 gab es in den Fachbereichen I und II die oben dargestellte Entwicklung der Planstellen: die Anzahl der Planstellen im Fachbereich I steigt von 21 auf 25 (z.B. wegen der Erhöhung der Fallzahlen) und im Fachbereich II sinkt diese von 11 auf 9 (z.B. durch Fremdvergabe der Reinigungsleistungen). In beiden Fachbereichen zusammen steigt die Zahl der Planstellen von 32 auf 34.

 

Beispiel II (mit organisatorischer Veränderung im Jahr 2013)

Im Beispiel II wird die Abt. 3 im Jahre 2013 dem Fachbereich II zugeordnet. Die folgende Darstellung zeigt die organisatorische Neuzuordnung der betreffenden Abteilung, indem diese im Jahr 2013 vom Fachbereich I zum Fachbereich II wechselt.

 

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich I

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Abt. 1

8

8

9

10

+2

Abt. 2

6

6

6

6

0

Abt. 3

7

7

--

--

-7

Summe

21

21

15

16

-5

 

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich II

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Abt. 4

4

4

4

3

-1

Abt. 5

3

3

3

3

0

Abt. 6

4

4

3

3

-1

Abt. 3

--

--

8

9

+9

Summe

11

11

18

18

+7

 

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich I / II

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Summe

32

32

33

34

+2

 

Bei dieser Methodik sinkt die Zahl der Planstellen im Fachbereich I vom Jahr 2011 bis 2014 um insgesamt 5 Stellen, während der Fachbereich II einen Zuwachs der Planstellen von 7 aufweist.

 

Würde man lediglich die Planstellenentwicklung und nicht deren Hintergründe betrachten, stünde der Fachbereich I günstiger da, weil es so aussieht, als hätte dort eine Stellenminderung stattgefunden, während der Fachbereich II mit einer Planstellenmehrung weniger günstig dargestellt würde. Die Anzahl der Planstellen je Fachbereich in den untersuchten Jahren wird jeweils korrekt dargestellt.

 

Beispiel III (mit organisatorischer Veränderung aus dem Blickwinkel des Jahres 2014)

Wieder wird die Abt. 3 im Jahre 2013 dem Fachbereich II zugeordnet. Die folgende Darstellung zeigt die organisatorische Neuzuordnung der betreffenden Abteilung jedoch nicht (wie im Beispiel II) im Jahre 2013 sondern rückwirkend. D.h., es wird in diesem Beispiel so getan, als hätte die Abt. 3 schon immer zum Fachbereich II gehört. Die Zuordnung der Abt. 3 zum Fachbereich I wird nicht ausgewiesen.

 

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich I

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Abt. 1

8

8

9

10

+2

Abt. 2

6

6

6

6

0

Abt. 3

 

 

 

 

 

Summe

14

14

15

16

+2

 

 

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich II

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Abt. 4

4

4

4

3

-1

Abt. 5

3

3

3

3

0

Abt. 6

4

4

3

3

-1

Abt. 3

7

7

8

9

+2

Summe

18

18

18

18

0

 

Org.-einheit

Jahr

Differenz

Fachbereich I / II

2011

2012

2013

2014

von 1 zu 4

Summe

32

32

33

34

+2

 

Man erkennt, dass die Planstellenentwicklung zu anderen Ergebnissen führt als im Beispiel II. Allerdings ist in diesem Beispiel die Planstellentwicklung „realistischer“ als im Beispiel II, in dem es zu größeren Verzerrungen in der Darstellung gekommen ist.

 

Andererseits wird die Zahl der Planstellen in den Fachbereichen in den Jahren 2011 und 2012 nicht richtig dargestellt. Tatsächlich gehörte die Abt. 3 in diesen beiden Jahren zum Fachbereich I – dort sind die Planstellen aber nicht ausgewiesen. Das Selbe gilt unter anderem Vorzeichen auch für den Fachbereich II. Die Abt. 3 war ihm in den Jahren 2011 und 2012 nicht zugeordnet – tatsächlich hatte der Fachbereich II also in diesen beiden Jahren weniger Planstellen aus in den o.g. Tabellen ausgewiesen.

 

Für diese Controlling-Untersuchung wurde zur Abbildung der organisatorischen Veränderungen das Vorgehen des Beispiels III gewählt. Da es hier im Wesentlichen darum geht, die Planstellenentwicklung darzustellen (und weniger die Anzahl der Planstellen für einen Fachbereich in einem bestimmten Jahr), erscheint dieses Vorgehen zweckmäßiger als die Alternative.

 

Demnach sind die Abteilungen über den gesamten Untersuchungszeitraum jeweils den Fachbereichen zugeordnet, zu denen sie heute gehören – und zwar unabhängig davon, ob sie ihm während des gesamten Untersuchungszeitraums zugehört haben oder nicht.



[1] 52 Wochen * 5 Tage = 260 Tage, abzgl. 30 Tage Urlaub, abzgl. 10 Tage sonstige Ausfallzeiten (Krankheit, Fortbildung, Personalrat, Feuerwehr etc.) = 220 Tage / Jahr.