Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014;
Krippenbedarf ab Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 - Erweiterung des Krippenplatzangebotes
Vorlage
2014 0548/2
Aktenzeichen
51.1 Ra
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussvorschlag:

 

1)    Der durch den Rat der Stadt Burgdorf in seiner Sitzung am 13.03.2014 beschlossene Kindertagesstättenbedarfsplan wird um die in dieser Sitzungsvorlage genannten Maßnahmen zum weiteren Ausbau des Krippenplatzangebotes in der Stadt Burgdorf ergänzt.

 

Eine Ausfertigung der um diese Maßnahmen ergänzten Kindertagesstättenbedarfs-planung 2014 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls erklärt.

 

2)    Für den Zeitraum ab dem 01.08.2014 werden die erforderlichen Stellenanteile über freie Stellenanteile des Stellenplanes 2014 bereitgestellt. Im Stellenplan 2015 sind 4 zusätzliche Stellen einzustellen.

 

3)    Die im Haushaltsjahr 2014 zur Einrichtung der Krippengruppe erforderlichen Haushaltsmittel für das Krippeninventar, die Umbaukosten sowie die Personalkosten werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

In Vertretung

 

(Kugel)

Stadtrat

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Ursprungsvorlage des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2014 (Stand 02/2014) wurde das Krippenplatzangebot der Stadt Burgdorf in Ergänzung des bestehenden Tagespflegeangebotes als ausreichend angesehen. Daher wurden keine weiteren Maßnahmen für die Betreuung unter 3-Jähriger vorgeschlagen. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass von einem zunehmenden Betreuungsbedarf auszugehen ist und die weitere Entwicklung sorgfältig beobachtet werden muss.

 

Inzwischen liegt der größte Anteil der Krippenplatzanmeldungen (Stand 02.04.2014) für das Kindergartenjahr 2014/2015 vor. Der Elternwunsch, unter 3-jährige Kinder betreuen zu lassen, übersteigt das vorhandene Angebot in Einrichtungen insbesondere in den Stadtteilen Otze und Ramlingen/Ehlershausen. Weitere Anmeldungen sind auch noch im Verlauf des Kindergartenjahres möglich.

 

 

1)    Betreuungsbedarf unter 3-Jähriger in Otze:

 

In Otze übersteigt der angemeldete Bedarf das vorhandene Krippenplatzangebot um 12 Plätze ab dem 01.08.2014. Mehr als 7 Kinder sind unter 2 Jahre alt, so dass bei einer Aufnahme dieser Kinder in einer Krippengruppe die Gruppenstärke von 15 auf 12 Kinder verringert werden muss. Insgesamt kann eine komplette weitere Krippengruppe eingerichtet werden.

 

Maßnahmen:

 

Eine neue Krippengruppe wird in der ehemaligen Verwaltungsnebenstelle Otze (ehemaliger Wichteltreff) zum 15.08.2014 eingerichtet. Die erforderlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ab dem 01.08.2014 einzustellen, um die zur Umsetzung erforderlichen Vorarbeiten zu gewährleisten. Vor dem 01.08.2014 wird es aufgrund einzuhaltender Kündigungsfristen bzw. der erst im Juli 2014 stattfindenden Abschlussprüfungen angehender Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten schwierig, geeignete pädagogische Mitarbeiter(innen) für die Stadt Burgdorf zu gewinnen.

 

Personelle und finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gesamtanzahl der in der Kita Otze betreuten Gruppen erhöht sich von derzeit drei auf vier ab dem Kindergartenjahr 2014/2015. In Folge dessen wirkt sich die Einrichtung der weiteren Krippengruppe stundenerhöhend auf die Anzahl der in der Einrichtung vorzuhaltenden Leitungsstunden aus. Das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz sieht je Gruppe fünf Leitungsstunden vor. Werden vier oder mehr Gruppen in einer Einrichtung betreut, sind 10 Leitungsstunden hinzuzurechnen. Die Leitungsstunden werden sich daher von derzeit 15 Stunden auf 30 Stunden erhöhen.

 

Über den Stellenplan hinaus werden je nach Gestaltung des Dienstplanes daher insgesamt drei zusätzliche Stellen für eine(n) Erzieher(in) (1 annähernd Vollzeit, 2 Teilzeit  <30,0 Std.) und eine Stelle für eine(n) Sozialassistent(in)/Kinderpfleger(in) (annähernd Vollzeit) sowie stundenweise eine Küchenkraft benötigt.

 

Um die erforderlichen Personalstellen ab dem 01.08.2014 besetzen zu können, können derzeitig freie Stellenenteile genutzt werden. Für den Stellenplan 2015 ist je zusätzliche pädagogische Mitarbeiterin bzw. je zusätzlichem pädagogischen Mitarbeiter je eine 1,0 Stelle, insgesamt 4,0 Stellen einzustellen.

 

Die jährlichen Personalkosten werden sich auf voraussichtlich insgesamt 128.000 € belaufen. Im Haushalt 2014 sind für den Zeitraum vom 01.08.2014 – 31.12.2014 anteilige und überplanmäßige Personalkosten in Höhe von rund 53.500 € zu berücksichtigen.

 

Die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen wird sich um jährlich rund 57.000 € erhöhen. Für das Jahr 2014 ergibt sich ein anteiliger Betrag in Höhe von 23.750 €.

 

Gebührenmehreinnahmen werden ab dem Jahr 2015 in Höhe von rund 36.000 € (inkl. 7.000 € Essensgeld) jährlich erwartet. Da die Krippengruppe im Jahr 2014 noch nicht voll belegt sein wird, sondern eine Aufnahme der Krippenkinder nach und nach erfolgt, wurden für das Jahr 2014 anteilige Gebührenmehreinnahmen in Höhe von rund 10.000 € (inkl. 2.000 € Essensgeld) kalkuliert.

 

Für das Krippeninventar sind Mittel in Höhe von rund 28.000 € aufzuwenden. Die Kosten für die notwendigen Umbaumaßnahmen müssen der Höhe nach noch ermittelt werden. Der Umbau wird seitens der Region Hannover mit bis zu 5.000 € je Platz zzgl. 1.500 € für Ausstattungskosten je Platz gefördert. Parallel werden Fördermittel des Landes beantragt. Ein Ortstermin zur Abstimmung der erforderlichen Umbaumaßnahmen mit der für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständigen Sachbearbeiterin des Niedersächsischen Kultusministeriums ist für Ende April vereinbart. Ergänzend wird nach dem Ortstermin durch Ergänzungsvorlage über die finanziellen Auswirkungen nach Schätzung der konkreten Umbaukosten berichtet.

 

 

2)    Betreuungsbedarf unter 3-Jähriger in Ramlingen-Ehlershausen

 

In Ramlingen-Ehlershausen besteht ab dem 01.08.2014 ein zusätzlicher angemeldeter Bedarf von fünf und ab dem 01.11.2014 von sieben Krippenplätzen.

 

Ende April/Anfang Mai wird eine Entscheidung dahingehend erwartet, ob die erforderlichen Deckensanierungsarbeiten im Anbau der Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen freigegeben werden. Werden die Sanierungsarbeiten noch in diesem Jahr abgeschlossen, können in Ramlingen-Ehlershausen ab dem 01.01.2015 wieder 15 Krippenkinder anstelle der bisher in der Außenstelle betreuten 12 Kinder betreut werden.

 

Aufgrund der Rechtslage ist es zudem möglich, ohne Verringerung der Gruppenstärke 3 Krippenkinder in einer Kindergartengruppe zu betreuen. Wenn möglich und soweit erforderlich soll von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden.

 

Der darüber hinausgehende und nicht durch freie Träger gedeckte Betreuungsbedarf kann durch das gleichwertige Tagespflegeangebot gedeckt werden. Können die Sanierungsarbeiten absehbar nicht abgeschlossen werden, kann eine Betreuung der unter 3-Jährigen ebenfalls durch die Tagespflege sichergestellt werden. Derzeit sind in der Kindertagesstättenbedarfsplanung keine konkreten zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.