Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
86.000,- € |
55100.787225 |
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Laufende Kosten:* |
1.500,- € |
55100.481100 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Entwicklungspflege durch den Gärtnerbauhof
Beschlussvorschlag:
Die weiteren Planungsschritte sollen beauftragt und die Maßnahme wie in der Vorlage 2014 0581 dargestellt umgesetzt werden.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Vorlage 2014 0581 wurde der barrierefreie Umbau des Vorplatzes an der Auebrücke Alter Jagdsteg vorgestellt. Diese Maßnahme ist Teil des vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration bewilligten Maßnahmenkonzeptes für die Förderung durch EFRE.
Die Planung wurde wie vorgestellt beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Förderantrag bei der N-Bank einzureichen, um eine Förderung der förderfähigen Baukosten in Höhe von 50 % zu erhalten.
Der Antrag wurde gestellt. Dafür wurden Kosten in Höhe von 92.296,40 € ermittelt. Darin waren – abweichend von der Kalkulation in Höhe von rd. 86.000,- €, die der Vorlage 2014 0581 zugrunde lag - zusätzlich 6.545,- € für ein Jahr Entwicklungspflege eingerechnet. Die Entwicklungspflege wurde jedoch als nicht förderfähig eingestuft. Mit Zuwendungsbescheid vom 08.04.2014 wurden Fördergelder bis zu einer Höhe von 42.875,70 € zugesagt, was einem Förderanteil an den angesetzten Kosten von rd. 46,5 % entspricht.
Die Entwicklungspflege für Rasen- und Pflanzflächen soll - da nicht förderfähig - nicht fremd vergeben werden, sondern durch den Gärtnerbauhof im Zuge der Stadtparkunterhaltung übernommen werden. Hierfür sind intern zu verrechnende Kosten in Höhe von ca. 1.500,- € anzusetzen.
Es sollen nun umgehend die weiteren Planungsschritte beauftragt werden und die Maßnahme bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden.