Betreff
Mitteilung - Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht, Radwege an städtischen Straßen
Vorlage
2013 0536/1
Aktenzeichen
66-Vol
Art
M i t t e i l u n g
Referenzvorlage

Die anliegende Information erhalten Sie zur Kenntnis.

Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht von Radverkehrsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Burgdorf

 

 

Mit der Vorlage Nr. 2013 0536 gab ich Ihnen die Ergebnisse der Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht für die Radverkehrsanlagen an Bundes-, Landes- und Regionsstraßen zur Kenntnis.

 

Im Februar dieses Jahres wurden nun gemeinsam mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC die Radverkehrsanlagen, soweit noch nicht erfolgt, im Zuständigkeitsbereich der Stadt Burgdorf hinsichtlich der Radwegebenutzungspflicht beurteilt.

 

In den Anlagen 1 (Radwege innerorts) und Anlage 2 (Radwege außerorts) gebe ich Ihnen die Ergebnisse der Überprüfung zur Kenntnis. In den Tabellen sind die Radverkehrsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Burgdorf, die im Februar überprüft wurden, grau hinterlegt.

 

Die Waldstraße in Ehlershausen liegt in einer Tempo 30-Zone, so dass nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), Mischverkehr die geeignete Führungsform ist. Folglich wird der Gehweg zukünftig ausschließlich den Fußgängern vorbehalten sein. Der begleitende Gehweg muss von Kindern bis zum 8. Lebensjahr befahren werden. Bis zum 10. Lebensjahr dürfen Kinder die Gehwege befahren.

 

Entlang des Ostlandringes wird die Benutzungspflicht für die Radwege aufgehoben. Die baulich angelegten beidseitigen Radwege können jedoch weiter von Radfahrern genutzt werden. Das gleiche gilt für den Bereich des Berliner Ringes zwischen Immenser Landstraße und Scharlemannstraße, bzw. Grünewaldstraße. Auch dort dürfen die abmarkierten Radwege weiterhin genutzt werden. Eine Aufhebung der Benutzungspflicht ist jedoch erst möglich, wenn die Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Immenser Landstraße/Ostlandring/Berliner Ring für Radfahrer angepasst wurde.

 

Auf der Uetzer Straße wird die Radwegebenutzungspflicht für die Gehwege im Seitenraum ebenfalls aufgehoben. Dort sollen die Radfahrstreifen durchgängig markiert werden. Für diese Bereiche wird es noch detaillierte Planungen geben, die über eine gesonderte Vorlage vorgestellt werden.

 

Weitere Aufhebungen der Radwegebenutzungspflicht gibt es in Weferlingsen und Hülptingsen.

 

Die nötigen verkehrsbehördlichen Anordnungen zur Umsetzung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht werden so bald als möglich ergehen.

 

 

Anlage 1: Tabelle Radwege innerorts

Anlage 2: Tabelle Radwege außerorts

Anlage 3: Übersichtskarte, Blatt 1 und 2