Die anliegende Information erhalten Sie
zur Kenntnis.
Überprüfung der
Radwegebenutzungspflicht von Radverkehrsanlagen im Zuständigkeitsbereich der
Stadt Burgdorf
Mit der Vorlage Nr. 2013 0536 gab ich
Ihnen die Ergebnisse der Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht für die Radverkehrsanlagen
an Bundes-, Landes- und Regionsstraßen zur Kenntnis.
Im Februar dieses Jahres wurden nun
gemeinsam mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC die
Radverkehrsanlagen, soweit noch nicht erfolgt, im Zuständigkeitsbereich der Stadt
Burgdorf hinsichtlich der Radwegebenutzungspflicht beurteilt.
In den Anlagen 1 (Radwege innerorts) und
Anlage 2 (Radwege außerorts) gebe ich Ihnen die Ergebnisse der Überprüfung zur
Kenntnis. In den Tabellen sind die Radverkehrsanlagen im Zuständigkeitsbereich
der Stadt Burgdorf, die im Februar überprüft wurden, grau hinterlegt.
Die Waldstraße in Ehlershausen liegt in
einer Tempo 30-Zone, so dass nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
2010), Mischverkehr die geeignete Führungsform ist. Folglich wird der Gehweg
zukünftig ausschließlich den Fußgängern vorbehalten sein. Der begleitende
Gehweg muss von Kindern bis zum 8. Lebensjahr befahren werden. Bis zum 10.
Lebensjahr dürfen Kinder die Gehwege befahren.
Entlang des Ostlandringes wird die Benutzungspflicht
für die Radwege aufgehoben. Die baulich angelegten beidseitigen Radwege können
jedoch weiter von Radfahrern genutzt werden. Das gleiche gilt für den Bereich
des Berliner Ringes zwischen Immenser Landstraße und Scharlemannstraße, bzw.
Grünewaldstraße. Auch dort dürfen die abmarkierten Radwege weiterhin genutzt
werden. Eine Aufhebung der Benutzungspflicht ist jedoch erst möglich, wenn die
Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Immenser Landstraße/Ostlandring/Berliner Ring
für Radfahrer angepasst wurde.
Auf der Uetzer Straße wird die
Radwegebenutzungspflicht für die Gehwege im Seitenraum ebenfalls aufgehoben.
Dort sollen die Radfahrstreifen durchgängig markiert werden. Für diese Bereiche
wird es noch detaillierte Planungen geben, die über eine gesonderte Vorlage
vorgestellt werden.
Weitere Aufhebungen der
Radwegebenutzungspflicht gibt es in Weferlingsen und Hülptingsen.
Die nötigen verkehrsbehördlichen
Anordnungen zur Umsetzung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht werden so
bald als möglich ergehen.
Anlage 1: Tabelle Radwege innerorts
Anlage 2: Tabelle Radwege außerorts
Anlage 3: Übersichtskarte, Blatt 1 und 2