Betreff
Bebauungsplan Nr. 2-17 "Golfplatzerweiterung Ehlershausen"
- Satzungsbeschluss

Bezugsvorlagen: 2013 0352 - Entwurf und 2013 0408 Satzungsbeschluss
Vorlage
2014 0616
Aktenzeichen
61 - B-Plan 2-17
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

siehe nächste Seite


 

Der Rat beschließt:

A)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-  der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und

- der in der Zeit vom 18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholten, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

und beschließt die in der Begründung in Kapitel 10 beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

B)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ in der Fassung vom Juli 2013 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom Juli 2013 sowie die Zusammenfassende Erklärung vom April 2014 beizufügen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2013 0352 ist über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 07.05.2013 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 und die Beteiligung der Behörden mit Schreiben vom 13.05.2013. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in den Kapiteln 10.3 und 10.4 der Begründung des Bebauungsplans wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

Es wurde daraufhin lediglich in den Festsetzungen und in der Begründung klargestellt, dass es sich bei den Aufforstungsflächen um Ersatzaufforstungsflächen handelt. In der Begründung und den textlichen Festsetzungen – der Bezugsvorlage 2013 0408 – wurden die im Vergleich zum Entwurf vorgenommene Änderungen und Ergänzungen grau hinterlegt.

Wegen eines Formfehlers im Text für die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung ist diese in der Zeit vom 18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholt worden. Dazu sind bei der Stadt Burgdorf keine Stellungnahmen eingegangen.

In der Folge kann der Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ nunmehr als Satzung beschlossen werden.

Gemäß § 6 (5) BauGB ist dem Bebauungsplan eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen. Diese ist der Anlage beigefügt.

 

 

 

Anlagen:

 

-            Seite 75 der Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans

-            Zusammenfassende Erklärung zu Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“