- Satzungsbeschluss
Bezugsvorlagen: 2013 0352 - Entwurf und 2013 0408 Satzungsbeschluss
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Beschlussvorschlag:
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Der Rat beschließt:
A) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der
Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB,
- der mit Schreiben vom 30.11.2012
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013
durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 13.05.2013
durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
und
- der in der Zeit vom 18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholten,
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und beschließt die in der Begründung in
Kapitel 10 beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung
den Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ in der
Fassung vom Juli 2013 als Satzung.
Der Rat beschließt dem Bebauungsplan die
Begründung in der Fassung vom Juli 2013 sowie
die Zusammenfassende Erklärung vom April 2014 beizufügen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage 2013 0352 ist über
den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“
beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 07.05.2013 den
Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgte die öffentliche
Auslegung in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 und die Beteiligung der
Behörden mit Schreiben vom 13.05.2013. Die Ergebnisse dieser
Beteiligungsschritte sind in den Kapiteln 10.3 und 10.4 der Begründung des Bebauungsplans
wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen,
die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Es wurde daraufhin lediglich in den
Festsetzungen und in der Begründung klargestellt, dass es sich bei den
Aufforstungsflächen um Ersatzaufforstungsflächen
handelt. In der Begründung und den textlichen Festsetzungen – der Bezugsvorlage
2013 0408 – wurden die im Vergleich zum Entwurf vorgenommene Änderungen und
Ergänzungen grau
hinterlegt.
Wegen eines Formfehlers im Text für die
Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung ist diese in der Zeit vom 18.02.2014 bis
18.03.2014 wiederholt worden. Dazu sind bei der Stadt Burgdorf keine
Stellungnahmen eingegangen.
In der Folge kann der Bebauungsplan Nr. 2-17
„Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Gemäß § 6 (5) BauGB ist dem Bebauungsplan eine
Zusammenfassende Erklärung beizufügen. Diese ist der Anlage beigefügt.
Anlagen:
-
Seite 75 der Begründung zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplans
-
Zusammenfassende Erklärung zu Bebauungsplan Nr.
2-17 „Golfplatzerweiterung
Ehlershausen“